Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
ist die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in
der Luft am Arbeitsplatz, bei der eine akute oder chronische
Schädigung der Gesundheit der Beschäftigten nicht zu erwarten ist. Bei der
Festlegung wird von einer in der Regel achtstündigen Exposition an fünf Tagen
in der Woche während der Lebensarbeitszeit ausgegangen.
Der Arbeitsplatzgrenzwert wird in mg/m³ und ml/m³
(ppm) angegeben.
In Deutschland wurde der AGW am 1. Januar 2005
mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
eingeführt. Er ersetzt die Maximale Arbeitsplatzkonzentration
(MAK) und die Technische Richtkonzentration (TRK).
Bis der AGW in die Technischen Regeln eingearbeitet ist, können die
bisherigen MAK-Werte und TRK-Werte für die
Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz weiterhin herangezogen werden.
In Deutschland legt das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales die Grenzwerte fest. Das Ministerium wird dabei vom Ausschuss
für Gefahrstoffe beraten. Sie werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe
900 (TRGS 900) veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt über das
Bundesarbeitsblatt (BArbBl).
Häufig finden sich in der Atemluft am
Arbeitsplatz mehrere schädliche Stoffe. Die Einhaltung des AGW schützt die
Beschäftigten jedoch nur bei einem Gefahrstoff in der Luft. Bei Stoffgemischen
ist zur Bewertung der Gesundheitsgefahr die TRGS 403 anzuwenden.
Weitere Grenzwerte sind:
- EG-Arbeitsplatzgrenzwert (binding
limit value - BLV). Der BLV
ist als Mindeststandard von allen Mitgliedsstaaten der EG zu übernehmen (z. B.:
Benzol mit 3,25 mg/m³).
- Empfehlungswerte der Unfallversicherungsträger
(EW-UVT). Auch bei Einhaltung des EW-UVT ist eine gesundheitliche Gefährdung
durch den Gefahrstoff nicht ausgeschlossen (z. B.: Blei mit 0,1 mg/m³ und
Holzstaub mit 2 mg/m³).
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsplatzgrenzwert