Arbeitsmediziner
bestimmen wieviele Gifte ein Neugeborener auszuhalten hat
Deutsche
Arbeitsmediziner nehmen sich die Frechheit heraus, Gesetze für die Selektion
Neugeborener zu erlassen.
So bestimmern sie zum
Beispiel, dass eine junge Mutter ohne Begrenzung mehr als 40 Gramm metallisches
Quecksilber
Im Mund haben darf und damit
ihr Neugeborenes so stark vergiften dürfen, dass es auf jeden Fall im
Plötzlichen Kindstod durch ihr Quecksilber im Atemzentrum erstickt mit über 7
ng/g Quecksilber im Hirngewebe.
Dann reden sie sich mit „Nichtwissen“
heraus, Als Fachfremde dürfen sie jeden Unsinn ungestraft behaupten.