Arbeitsmediziner Berufsverbot nötig
Noch 1989 hatten die Arbeitsmediziner der Universität den „Normwert“ (BAT) des krebserzeugenden Stoffes Pentachlorphenols auf 450 µg/l im Blut auch für Säuglinge angesetzt. Zum Zeitpunkt des Maximalverkaufs von PCP durch Bayer/ waren die Blutwerte durch die Bank so hoch, alle Nahrungsmittel waren vergiftet. Auch wesentliche Überschreitungen dieses Wertes hatten keinerlei Konsequenz: alles war gesund. Alle damaligen Patienten sind zwischenzeitlich an Leukämie, Brust- oder Prostata-Krebs gestorben.
Durch unsere Strafanzeige der „Holzschutzmittelhersteller“ purzelten die Grenzwerte ohne Kommentar über 50 auf Null.
Heute liegen die Blutwerte der Bevölkerung bei 0,25 µg/l: immer noch als Zeichen von Karzinogenen im Blut.
Die Berufsgruppe der Arbeitsmediziner sollte wegen ihres menschenunwürdigen Verhaltens verboten werden.
Die verantwortliche Bundesbehörde BGA wurde umbenannt.