Arbeitsmediziner Berufsverbot nötig

Noch 1989 hatten die Arbeitsmediziner der Universität den „Normwert“ (BAT) des krebserzeugenden Stoffes Pentachlorphenols auf 450 µg/l im Blut auch für Säuglinge angesetzt. Zum Zeitpunkt des Maximalverkaufs von PCP durch Bayer/                      waren die Blutwerte durch die Bank so hoch, alle Nahrungsmittel waren vergiftet. Auch wesentliche Überschreitungen dieses Wertes hatten keinerlei Konsequenz: alles war gesund. Alle damaligen Patienten sind zwischenzeitlich an Leukämie, Brust- oder Prostata-Krebs gestorben.

Durch unsere Strafanzeige der „Holzschutzmittelhersteller“ purzelten die Grenzwerte ohne Kommentar über 50 auf Null.

Heute liegen die Blutwerte der Bevölkerung bei 0,25 µg/l: immer noch als Zeichen von Karzinogenen im Blut.

Die Berufsgruppe der Arbeitsmediziner sollte wegen ihres menschenunwürdigen Verhaltens verboten werden.

Die verantwortliche Bundesbehörde BGA wurde umbenannt.