§ Anwalt haftet nicht für falsche Versprechungen
Anwälte
müssen nicht für falsche Versprechen gegenüber Mandanten haften. Nach einem
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt schuldet ein Anwalt seine Dienste und
nicht einen bestimmten Erfolg, egal was er zugesichert hat.
Das Gericht
lehnte es ab, einen Anwalt in Haftung zu nehmen. Ein Mandant hatte geklagt,
weil ihm der Anwalt garantiert hatte, wegen seiner guten Beziehung zur Bank
eine vorzeitige Kreditablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung durchzusetzen.
Die Bank stimmte zwar der Kreditablösung zu, verlangte jedoch eine
Entschädigung von knapp 530 000 Euro. Die Richter entschieden, der Anwalt müsse
nur im Interesse des Mandanten tätig werden, ein Garantieversprechen gebe es
nicht.
Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, Az.: 19 U 175/06 Ärzte Zeitung, 19.06.2007