Antirauchergesetze müssen
lt.Bundesgerichtshof einheitlich sein:
Dabei habt er den Ländern zwei prinzipielle Alternativen gelassen:
- Entweder ein Land erlässt ein
ausnahmsloses Rauchverbot für alle Gaststätten - egal welcher Art.
- Oder es erlaubt Ausnahmen, wie in fast
allen Landesgesetzen ja mehr oder weniger von Anfang an vorgesehen. Dann
muss es das aber auch konsequent tun und darf vor allem die von
Umsatzeinbußen besonders belasteten kleinen Bierkneipen nicht außen vor
lassen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,569124,00.html