§ Amalgamvergifteter gilt vor Gericht als Simulant
Vor Krankenkassen und Ärzten
gilt ein Amalgamvergifteter heute als „Simulant“, der für seine Faulheit
und „eingebildete Krankheit“ bestraft gehört, zumindest mit der Bezahlung aus
eigener Tasche.
Kein Arzt darf mit dieser
Diagnose Rezepte (für DMPS), oder Überweisdungsscheine für Kernspin Kopf oder
Autoimmunteste ausschreiben.
Die akzeptierten Diagnosen
heißen heute Alzheimer, Schizophrenie oder MS.
Zu meiner Zeit als
Kassenarzt (1981-1991) hatte ich einen Stempel „Hg-Cu-Intox“;
damit wurden alle Untersuchungen und die Verschreibung von DMPS genehmigt.
Wenn man die Ursachen der
heutigen Krankheiten nennen würde, stünden nur Diagnosen, für die der Patient
selbst für alle Folgen aufkommen müsste:
„Raucher, Alkoholiker,
Extremsportler, Ehestreit usw.“
Heute ankennen
Krankenkassen keine Ursachen, nur Folgen.
Diejenigen, die statt „Amalgam“ „Borrelliose“ sagen,
haben das Mitleid aller Beteiligten!
(Borrelliosefolgen
gibt es nur bei Amalgamvergifteten!)