§ Amalgamvergifteter gilt vor Gericht als Simulant

Vor Krankenkassen und Ärzten gilt ein Amalgamvergifteter heute als „Simulant“, der für seine Faulheit und „eingebildete Krankheit“ bestraft gehört, zumindest mit der Bezahlung aus eigener Tasche.

Kein Arzt darf mit dieser Diagnose Rezepte (für DMPS), oder Überweisdungsscheine für Kernspin Kopf oder Autoimmunteste ausschreiben.

Die akzeptierten Diagnosen heißen heute Alzheimer, Schizophrenie oder MS.

Zu meiner Zeit als Kassenarzt (1981-1991) hatte ich einen Stempel „Hg-Cu-Intox“; damit wurden alle Untersuchungen und die Verschreibung von DMPS genehmigt.

Wenn man die Ursachen der heutigen Krankheiten nennen würde, stünden nur Diagnosen, für die der Patient selbst für alle Folgen aufkommen müsste:

„Raucher, Alkoholiker, Extremsportler, Ehestreit usw.“

Heute ankennen Krankenkassen  keine Ursachen, nur Folgen.

 

Diejenigen, die statt „Amalgam“ „Borrelliose“ sagen,

haben das Mitleid aller Beteiligten!

(Borrelliosefolgen gibt es nur bei Amalgamvergifteten!)