Amalgamverbot Horrorszenario Gesundheitssystem Zusammenbruch Fiktion

Ein Richter entdeckt bei einer Amalgamverhandlung, dass dem Kläger ohne medizinische Aufklärung heimlich eine Substanz in den Zahn gestopft wurde, die auf der Packung aus der sie der Zahnarzt entnahm, einen großen roten Aufkleber mit Totenkopf hatte, der Kläger bekam davon die 16 fache Einzelmenge und beim Herausbohren des vorigen wanderte dies in eine Sondermüllpatrone unter dem Spucknapf ebenfalls mit Totenkopf. Dieser Richter könnte auf die Idee kommen, dass dieses Medizinprodukt tödlich oder zumindest schwer gesundheitsschädlich sein muss. Nun erfährt er bei der Verhandlung die lange Reihe von Krankheitserscheinungen seines Klägers, die exakt zu dem Bild passen, die diese Totenkopf-Substanz erzeugt, wenn man sie lange in den Körper einpflanzt. Da nun dieser unabhängige, auf seinem natürlichen Menschenverstand basierende Richter, sofort dafür sorgen will, dass seine eigenen Kinder nicht das gleiche Schicksal wie dieser Kläger erleiden sollen, erlässt er ein sofortiges Amalgamverbot. Soweit diese jederzeit mögliche Katastrophensituation.

Da alle Bundesbehörden und Ärztekammern schon lange mit dem Amalgam-Katastrophenfall rechnen, tritt nun der Pandemie-Fall ein, der uns bisher für die Vgelgrippe -Influenza ausgedacht wurde:

 

Amalgamverbot-Katastrophenplan:

Da die 70 000 Zahnärzte in Deutschland die etwa 300 Millionen Amalgamplomben – auch unter 60% der Goldkronen versteckt- nicht rasch entfernen können erfolgt eine Triage:

8 Stunden Arbeitszeit also in 29 Wochen bzw. siebeneinhalb Monaten kann der Katastrophenfall aufgehoben werden.