Amalgamverbot Bundesweite Volksabstimmung wer initiiert
Wie würden bundesweite
Volksabstimmungen funktionieren?
Jeder Bürger kann einen
Gesetzentwurf machen. Zu allen Themen, die sonst der Bundestag entscheidet. Für
diesen Gesetzesentwurf müssen in der 1. Stufe, der Volksinitiative, 100.000
Unterschriften gesammelt werden. Der Entwurf wird dann im Bundestag behandelt.
Wenn der ihn nicht übernimmt,
kommt es zum Volksbegehren.
Hierzu müssen in einem halben
Jahr eine Million Unterschriften gesammelt werden.
Der Bundestag kann zwar noch
einen alternativen Vorschlag machen, doch dann stimmt das Volk ab. Die Mehrheit
entscheidet.
Wichtig: Gesetzesentwürfe
müssen der Verfassung und den Menschenrechten entsprechen
Vor der Abstimmung erhalten
die Bürger ein Abstimmungsheft, in dem
sie neutral und ausgewogen informiert werden.
http://www.youtube.com/watch?v=sKlxK2h_WXs&feature=related
http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren