Amalgamsanierung nur PKV nicht GKV
GKV-Patienten diskriminiert
gegen PKV-Patienten:
PKV:
...Dieser Rechtsanspruch gegenüber
privaten Krankenversicherungen gilt auch dann, wenn der Zusammenhang zwischen
der Gesundheitsstörung und dem Amalgam medizinisch nicht eindeutig erwiesen,
sondern nur mit einer nachvollziehbaren Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist ...
GKV:
... Eine Amalgamentfernung, die
lediglich auf vermuteten Krankheitsursachen beruht, ist nicht notwendig, weil
nach den allgemeinen Erkenntnissen eine Kausalität zwischen Amalgamfüllungen
und Erkrankungen, mit Ausnahme einer Quecksilberallergie, nicht gegeben ist.
Die Krankenkasse muß für die Kosten der Amalgamentfernung daher nicht aufkommen ...