Amalgamsanierung nur PKV nicht GKV

GKV-Patienten diskriminiert gegen PKV-Patienten:

 

PKV:

...Dieser Rechtsanspruch gegenüber privaten Krankenversicherungen gilt auch dann, wenn der Zusammenhang zwischen der Gesundheitsstörung und dem Amalgam medizinisch nicht eindeutig erwiesen, sondern nur mit einer nachvollziehbaren Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist ...

 GKV:

 

... Eine Amalgamentfernung, die lediglich auf vermuteten Krankheitsursachen beruht, ist nicht notwendig, weil nach den allgemeinen Erkenntnissen eine Kausalität zwischen Amalgamfüllungen und Erkrankungen, mit Ausnahme einer Quecksilberallergie, nicht gegeben ist. Die Krankenkasse muß für die Kosten der Amalgamentfernung daher nicht aufkommen ...