Amalgamprozess
Massenmord endet erst im Gefängnis
Wie jeder
Überzeugungstäter kann ein Zahnarzt, der sein Leben auf Superrendite durch
Amalgam ausgerichtet hat, seine strafwürdige Handlung erst beenden, wenn die
ersten Haftbefehle vollzogen wurden und ein Todesurteil durch den
internationalen Strafgerichtshof diskutiert wird.
Für viele Zahnärzte
reicht die Beweislage für ein Todesurteil, das nur noch dieser Internationale
Gerichtshof aussprechen kann. Aber 450 000 Todesfälle alljährlich nur durch die
Amalgamfolgen sind so ungeheuerlich, dass dafür ausschliesslich die
Höchststrafe in Frage kommt!
Alle Betroffenen
müssen eiligst die Beweise zusammenstellen. Exakte Angaben hierfür im Kapitel
!Amalgamprozess“!