Amalgampflicht verlangt Bundesverband der Krankenkassen
Die einzelnen Kassenarten bilden über ihre Landesverbände jeweils einen Bundesverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts. In Deutschland gibt es folgende Bundesverbände der Krankenkassen: den Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen, den Bundesverband der Betriebskrankenkassen, den Bundesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen, den Bundesverband der Innungskrankenkassen, die Bundesknappschaft sowie für die Ersatzkrankenkassen die Verbände der Angestellten-Krankenkassen und der Arbeiter-Ersatzkassen. Per Gesetz übernehmen sie Steuerungsaufgaben im Zusammenwirken mit den Verbänden der Leistungserbringer u.a. im Gemeinsamen Bundesausschuss <Gemeinsamer-Bundesausschuss>.
Damit ist rechtlich der Bundesverband der Krankenkassen der eigentlich Schuldige an der tödlichen Massenvergiftung durch Quecksilber mit alljährlich einer halben Million Toter allein in Deutschland!