1998 Amalgamopfer wie eingeklemmte Autofahrer hilflos
Da Amalgam ärztlich auf
Anweisung aller Krankenkassen den Kranken irreversibel mit rhetorischem
Zwang in den Mund „gefüllt“ wird, wagt kein einziger Mediziner der Welt diese
Massenvergiftung offen zu legen. Quecksilber ist in allen Medikamenten im
Millionstel Gramm Bereich verpönt und aus dem Fieberthermometer verbannt, aber
Zahnärzte genießen noch Narrenfreiheit, weil sie oft nichts anderes verarbeiten
können. Außerhalb des Körpers trägt Quecksilber den Totenkopf als einziges „Medikament“.
Wenn ein Kranker jedoch den Zusammenhang bemerkt, ist er angewiesen auf fachgerechte Hilfe. Eine Verweigerung der Hilfe mit den üblichen Argumenten wie:
1) selbst verursacht (genetisch)
2) eingebildete Krankheit (psychosomatisch)
3) angeborene Geisteskrankheit (Psychose)
und ihm dann wieder die Hilfe zu versagen aus falsch verstandener
Kumpanei mit den vergiftenden Tätern muss bei der überwältigenden Beweislage
der Ultragifte durch Nachweis des organischen Quecksilbers und Zinns in allen
Asservaten und den irreversiblen
Gesundheitsschäden als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden.
Auch eine fehlende Unterstützung der hilflosen Vergifteten durch Familienangehörige, die nicht
rechtzeitig eine toxikologische Hilfe herbei holen, ist eine unterlassene
Hilfeleistung.
Zahnkliniken müssen stationäre Entgiftungsmaßnahmen in
ausreichender Menge bereitstellen.
(Auszug aus meiner neuen Biografie)