Amalgamopfer Spielball
der
Justiz
S R 29.07.07
FACHÄRZTLICHES
GUTACHTEN
zur
Vorlage bei Gericht
Zum Sachverhalt verweise ich auf mein Vorgutachten vom 6.5.2005, das vollinhaltlich richtig ist und durch neue Messergebnisse weiter voll bestätigt wurde:
Zinn 2450 µg / kg und Quecksilber 450 µg / kg im Stuhl.
Bekanntlich ist diese Kombination nur im Amalgam.
Eine krasse Erhöhung nach Mobilisation spricht – nach dieser langen Zeit der Giftentfernung – für eine irreversible Speicherung dieser beiden Ultragifte im Körper – insbesondere im Gehirn. Eine Körperspeicherung von für den Patienten nachweislich zu schweren Allergien führenden Giften ist ohne verstümmelnde Operationen sicher früh tödlich- ohne diese heute noch privaten Operationen. Eigentlich müssten sie jedoch die Täter bezahlen, nicht die Opfer.
Folge, der nachgewiesenen
Speicherung dieser Gifte im Gehirn ist die beschriebene Hirnentzündung mit
erheblichen Problemen, sich im Leben zu Recht zu finden.
Die bisherige Therapie hat die
Arbeitsfähigkeit trotz erheblicher Beeinträchtigung erhalten, was für die
Richtigkeit der Maßnahmen spricht: „Wer heilt, hat Recht!“
Dass Vertreter
der Täter, der Zahnärzte dies nicht sehen wollen ist nur zu verständlich.
Die Schulmedizin
und alle Zahnärzte stehen diesem Problem hilflos und feindlich gegenüber. Würden sie nicht völlig gedankenlos
wohlbekannte Allergene irreversibel in die Kiefer pflanzen, käme es nicht zur
Kiefervereiterung mit diesen Folgen.
Meines Erachtens müssten die eigentlichen Täter für alle Folgen voll aufkommen.
Bisher hat sich die gesamte Justiz als Helfershelfer der Täter offeriert und damit das längst überfällige Verbot des völlig unnötigen Vergiftens unserer Bürger mit Amalgam begünstigt.
Mein 3-bändiges Handbuch der Amalgamvergiftung beschreibt auf 3000
Seiten umfänglich das Schicksal von 20 000 Amalgamvergifteten mit exquisitem
Giftnachweis bis zu ihrem frühen Tod, alles ist seit 1992 medizinisches Grundwissen.
Ein Nichtbeachten dieser Fakten eines Klinischen Toxikologen entspricht einer Unterlassenen Hilfeleistung!
Würden Zahnärzte ihre iatrogenen
Schäden vermeiden oder gar heute wieder beseitigen, wäre die gesamte
Zahnmedizin plötzlich nicht mehr das goldene Geschäft einer
Schönheitschirurgie, das sie heute noch ist.
Opfer
wie Herr Sch. blicken heute noch mit dem Ofenrohr ins Gebirge und müssen
erleben, wie sie von der ganzen Medizin und natürlich von der von ihr beratenen
Justiz als die eigentlichen Täter betrachtet werden und leer ausgehen.
Dieser tragische Fall erfordert wieder
Ein sofortiges
Amalgamverbot!
Dr.
med. Dr.med. habil. Max Daunderer
Internist, Umweltarzt
Habilitiert als Klinischer Toxikologe