1988 50. Amalgamlüge Amalgamvergiftung könne und dürfe man nicht nachweisen

Natürlich haben wir extreme Amalgamvergiftungen auf Kassenkosten nachgewiesen:

-          4 Mio µg/l Hg im Speichel

-          22.000 µg/g Kreat. Hg im Urin nach DMPS

Da in diesen Fällen das schwere Krankheitsbild zunächst keinerlei Hinweise auf eine Hg-Vergiftung gab, ist bei Amalgam grundsätzlich der Speichel im Kaugummitest auf Hg und der Urin nach der DMPS-Spritze auf Kassenrezept im Labor kassenüblich auf Hg zu untersuchen. Mehrere tausend Kassen-Untersuchungen belegen diese Notwendigkeit.

Wer heilt, hat Recht!

Wir fordern das sofortige weltweite Amalgamverbot!

(Zusatz zu meiner neuen Biografie)