1988 50. Amalgamlüge Amalgamvergiftung könne und
dürfe man nicht nachweisen
Natürlich
haben wir extreme Amalgamvergiftungen auf Kassenkosten nachgewiesen:
-
4 Mio
µg/l Hg im Speichel
-
22.000 µg/g Kreat.
Hg im Urin nach DMPS
Da in diesen
Fällen das schwere Krankheitsbild zunächst keinerlei Hinweise auf eine
Hg-Vergiftung gab, ist bei Amalgam grundsätzlich der Speichel im Kaugummitest
auf Hg und der Urin nach der DMPS-Spritze auf
Kassenrezept im Labor kassenüblich auf Hg zu untersuchen. Mehrere tausend
Kassen-Untersuchungen belegen diese Notwendigkeit.
Wer
heilt, hat Recht!
Wir fordern das sofortige weltweite
Amalgamverbot!
(Zusatz zu meiner neuen Biografie)