1988 25.Amalgamlüge Amalgamlegen sei eine Pflicht

Die fiktive Anweisung der Zahnarztkammern und Krankenkassen, allen Eiterkranken mit Karies, ausschließlich Amalgam legen zu dürfen, entspricht nicht der Wahrheit, sonst entspräche sie dem Schießbefehl an der Grenze zur DDR, Frauen und Kinder zu töten und wäre natürlich völlig rechtswidrig. Die Gutachter, die den Krankenkassen so einen Unsinn rieten sind die eigentlichen Verantwortlichen für die vielen Spättodesfälle durch Amalgam und die Milliarden- Folgekosten durch die Amalgam- Spätfolgen.

Dies geschieht ausschließlich als Folge der Bestechungsgelder der Amalgamhersteller.

Der Zahnarzt Dr. Armin K. als Nachbar Tür an Tür mit meiner Kassenarztpraxis in München erwiderte auf meine Beweise von Todesfällen durch Amalgam lakonisch: „Ich lege so lange ich irgendwie kann, Amalgam. Das andere ist alles kein Geschäft. Ich habe noch 700 000 DM Schulden vom Praxiskauf. Ich sage einfach den Patienten, ich dürfe nichts anderes legen.“

Ich ahnte damals nicht, dass alle ausnahmslos mit dieser Lügentour ihre Rendite vergrößern würden. Jeder Zahnarzt, den ich ansprach, wusste von der Gefährlichkeit von Amalgam. Nur diejenigen, die daraus Kapital schlagen wollten, hielten sich an die Empfehlung, möglichst viel zu legen..

Jeder Zahnarzt, der aufschrieb „hat eine Amalgam-Allergie“ oder „hat eine Nierenschwäche“ oder „ist schwanger“ durfte jederzeit kostenlos Kunststoff legen – wenn er die Technik beherrscht hätte. Wenn er trotz dieser Fakten trotzdem Amalgam gelegt hätte, wäre ihm jedoch auch nichts passiert, denn Verbote gibt es in der Zahnmedizin – im Gegensatz zur echten Medizin überhaupt nicht.

Die Fakten für ein Strafverfahren gegen alle Zahnärzte wegen Körperverletzung reichten spätestens seit 1989 aus.

 

Wir fordern das sofortige Amalgamverbot und Bestrafung der Täter!

(Auszug aus meiner neuen Biografie)