2013 Amalgamlegen ohne korrekte Einwilligung ist strafbewehrte Körperverletzung

 

Amalgamlegen ist ein operativer Eingriff für den exakte juristische Vorgaben erforderlich sind, siehe

Aufklärung vor operativen Eingriffen

Bei den wohlbekannten lebenslangen Folgen einer Einbringung von flüssigem Quecksilber, von Zinn und anderen Metallen in den Mund und durch das Einatmen von Quecksilberdämpfen bis zum Aushärten werden besonders hohe Anforderungen an den Operateur bezüglich individueller Vorschäden und Komplikationen gestellt. Hinzu kommt, dass es gleichwertige ebenso billige und giftfreie Alternativen gibt wie Steinzement und Kunststoff.

Warum der Zahnarzt im Einzelfall auf das hochriskante Amalgam zurückgreift, muss er im Einzelfall gut begründen.

Im Krankheitsfall beginnt die Verjährung der Körperverletzung nach dem dritten Jahr nach Bekannt werden der Folgen.