2013 Amalgamlegen
ohne korrekte Einwilligung ist strafbewehrte
Körperverletzung
Amalgamlegen ist ein
operativer Eingriff für den exakte juristische Vorgaben erforderlich sind,
siehe
Aufklärung
vor operativen Eingriffen
Bei den wohlbekannten lebenslangen
Folgen einer Einbringung von flüssigem Quecksilber, von Zinn und anderen
Metallen in den Mund und durch das Einatmen von Quecksilberdämpfen bis zum
Aushärten werden besonders hohe Anforderungen an den Operateur bezüglich
individueller Vorschäden und Komplikationen gestellt. Hinzu kommt, dass es
gleichwertige ebenso billige und giftfreie Alternativen gibt wie Steinzement
und Kunststoff.
Warum der Zahnarzt im
Einzelfall auf das hochriskante Amalgam zurückgreift, muss er im Einzelfall gut
begründen.
Im Krankheitsfall beginnt
die Verjährung der Körperverletzung nach dem dritten Jahr nach Bekannt werden
der Folgen.