Amalgamlegen ohne
Aufklärung strafbar
Das Stopfen von Amalgam ist
natürlich keine „Füllung“, da Quecksilber durch das Mischen mit anderen
giftigen Metallen nur über ein Stopfen in ein Zahnloch befördert werden kann,
ist ohne die Aufklärung über die obligatorischen Folgen
-
Nervenschäden
und
-
-Immunschäden
eine schwere, oft tödliche
Körperverletzung.
Ohne explizit auf diese
Folgen einzugehen, ist der Vorgang durch einen Zahn-Arzt eine strafbare
Körperverletzung.
Die fehlende Aufklärung bei
einem Eingriff in den Körper durch Ärzte nehmen sogar Juristen ernst. Ansonsten
ist der Patient jedoch schier Freiwild beim Zahnarzt, der seelenruhig Allergene
irreversibel in den Kieferknochen pflanzen darf!