2008 Amalgamlegen ist kein Befehlsnotstand

Im Gegensatz zu den Mauerschützen handeln Zahnärzte heute, die noch Amalgam - wie seit 200 Jahren - legen nicht im Befehlsnotstand.

Wer nach den heutigen Kenntnissen, nach den weltweiten Veröffentlichungen, dass jeder zweite Todesfall infolge tödlicher Autoimmunkrankheiten nach Amalgam eintritt, noch extra Amalgam  legt, handelt grob fahrlässig und mit Vorsatz zu töten.

Wer als Gutachter dazu auffordert, gilt als besonders heimtückisch: Jeder Zahnarzt muss selbst die Folgen seines Tuns verantworten. Richtlinien zur Bezahlung sind keine Verpflichtung und ersetzen nicht das eigene Gewissen.

 

Dummheit schützt vor Strafe nicht.

(Zusatz zu meiner neuen Biografie)