2008 Amalgamlegen ist kein Befehlsnotstand
Im Gegensatz zu den Mauerschützen handeln Zahnärzte heute, die
noch Amalgam - wie seit 200 Jahren - legen nicht im Befehlsnotstand.
Wer nach den heutigen Kenntnissen, nach den weltweiten
Veröffentlichungen, dass jeder zweite Todesfall infolge tödlicher
Autoimmunkrankheiten nach Amalgam eintritt, noch extra Amalgam legt, handelt
grob fahrlässig und mit Vorsatz zu töten.
Wer als Gutachter dazu auffordert, gilt als besonders
heimtückisch: Jeder Zahnarzt muss selbst die Folgen seines Tuns verantworten.
Richtlinien zur Bezahlung sind keine Verpflichtung und ersetzen nicht das
eigene Gewissen.
Dummheit
schützt vor Strafe nicht.
(Zusatz zu meiner neuen Biografie)