Amalgamgünstling Mühlendahl verhöhnt die
gesamte Umweltmedizin
Hier eine andere
Stellungsnahme, siehe auch unsere:.
http://www.toxcenter.org/artikel/Kinderarzt-Muehlendahl-rechtfertigt-Amalgamtote.pdf
„Wir antworten auf die vorbezeichnete
Erwiderung der Herren Prof. v. Mühlendahl und Dr. Otto auf unsere Stellungnahme
(1) zum Tagungsbericht Kinderumwelt 11/2006 wie folgt:
Fachkommissionen und Grenzwerte
Die Autoren v. Mühlendahl und Otto (im
Weiteren die Autoren genannt) pochen auf die Verlässlichkeit von
Fachkommissionen samt den von ihnen festgesetzten Grenz-/Richtwerten und ziehen
damit den Schluss, die Bevölkerung sei ausreichend vor schädlichen
Umwelteinflüssen - insbesondere auch vor den von uns als Kardinalnoxen
bezeichneten Gefahren Amalgam, Mobilfunk, Schulgifte und Pestizide - geschützt.
Die Argumentation geht an den realpolitischen und wissenschaftlichen Tatsachen
vorbei.
1. Die gepriesenen Fachkommissionen, die
angeblich über das Wohl der Bürger wachen, sind kritisch zu hinterfragen.
Tatsächlich sind in diesen Gremien vielfach Experten zu finden, die offenbar
andere Interessen als die Gesundheitsinteressen der Bevölkerung vertreten (2).
Erinnert sei hier etwa an die jahrzehntelange manipulative Beeinflussung der
Politik durch von der Tabakindustrie bezahlte Wissenschaftler (3, 4) sowie die
Aushebelung demokratischer Regeln durch Lobbyisten bei der EU-Chemikalienrichtlinie
REACH (5, 6 (S. 161-184)). Staatliche Funktionen (Gesetzgebung, Kontrolle... )
werden in weitem Maße durch von der Industrie besoldete Angestellte ausgeübt.
Andernorts hieße das Korruption, wird u.a. auch in dem jüngst erschienenen sehr
lesenswerten Buch "Der gekaufte Staat" festgestellt (6).
2. Auch die von Fachgremien festgesetzten
Grenzwerte sind nicht so makellos, wie von den Autoren dargestellt. Grenzwerte
sind in der Regel kaum toxikologisch, sondern überwiegend politisch begründet:
*Der NOEL (no observed-effect-level) wird häufig auf der Basis von
Tierversuchen ermittelt. Nicht alle Giftwirkungen aber sind sichtbar. So klagt
eine Ratte nicht über ihre Kopfschmerzen,
Wortfindungs- oder Sehstörungen, jene
Giftwirkungen also, die beim Menschen erste Zeichen einer neurotoxischen
Schädigung sind. Der sog. Sicherheitsfaktor, der Unterschiede in der
Empfindlichkeit zwischen Versuchstier und Mensch berücksichtigt, ist
willkürlich festgelegt. ·Grenzwerte kranken an weiterer
Pauschalierung: Sie berücksichtigen weder
individuelle Gegebenheiten noch Kombinationseffekte, sie lassen keinen
Rückschluss zu auf die Bedenklichkeit/Unbedenklichkeit einer kürzeren
Einwirkung der betreffenden Noxe in höherer Konzentration und sie gelten meist
für Noxen im Arbeitsbereich, nicht im Alltag. (Bei Dauerexposition besteht im
Gegensatz zur zeitlich begrenzten Exposition keine Regenerationsmöglichkeit für
den Organismus). – Grenzwerte bieten also keine umfassende Sicherheit, wie
offiziell suggeriert. Weitere spezifische Unzulänglichkeiten von
Grenz-/Richtwerten sind bei verschiedenen Noxen gegeben, wie wir unten
aufzeigen.
3. Ebenso fehl geht das pauschale Argument
der Autoren "Die Dosis macht das Gift". Im weiteren Text räumen die
Verfasser wenigstens noch die "Dauer einer Exposition" und die
"Resorptionseigenschaften" als maßgeblich für die Risikoeinschätzung
von Noxen ein. Tatsächlich aber sind weitaus mehr Faktoren verantwortlich für
die Entstehung einer Umwelterkrankung. Zur Toxikokinetik und Toxikodynamik
gehören: *Art der chemischen/physikalischen Noxe *Dosis *Dauer der Exposition
*Aufnahmepfad *Verteilung und Speicherung des Giftes *Metabolismus
*Ausscheidungsmodus *Kombinationseffekte durch zusätzliche Noxen *vorbestehende
Erkrankungen *Ernährungszustand *Körpergewicht *Geschlecht *Alter
*Suszeptibilität bzw. Leistungsfähigkeit des Entgiftungssystems. - Die von den
Autoren grob verkürzten Kriterien der Risikobewertung von Noxen werden dem
gebotenen Gesundheitsschutz für die Bevölkerung nich
Zum zweifelhaften Stellenwert von
Grenzwerten und ihren Vätern, den nationalen und internationalen
Expertengremien, im Detail folgendes.
Amalgam
1. Die Autoren betonen, dass die bei
amalgambelasteten Kindern festgestellten Ausscheidungswerte von Quecksilber
(Hg) im Urin "nach gut fundiertem Wissensstand" deutlich unterhalb
einer toxischen Grenze lägen. Tatsächlich ist der wissenschaftliche
Erkenntnisstand aber ein anderer: *Die Hg-Bestimmung im Urin (und Blut) ist
kein verlässliches Diagnoseverfahren, um eine chronische Hg-Intoxikation
festzustellen. Toxikologisch relevant ist allein die Quecksilberkonzentration
im Gewebe, nicht in den Körperflüssigkeiten.
- "Auch aus Blut- und
Urinuntersuchungen können nicht ohne weiteres Voraussagen über die toxischen
Wirkungen durch die Aufnahme von Quecksilberdampf im Niedrigdosisbereich
getroffen (...) oder gesicherte Rückschlüsse auf die innere
Quecksilbergesamtbelastung des Individuums aus Amalgamfüllungen gezogen werden
(7 (S. 8))."
- "Die Quecksilberkonzentration im Urin
ist kein etablierter Indikator für die Quecksilberkonzentration im Gewebe (et
vice versa) (7 (S. 15))."
-
"it is not scientifically possible to set a level for mercury, e.g. in
blood or urine, below which mercury-related symptoms will not occur in
individual cases (zit. n. 7 (S. 13))."
- ÒOne
important consequence is that concentrations of mercury in urine or blood may
be low quite soon after exposure has ceased, despite the fact that
concentrations in the critical organs may still be high (8)." Die von den Autoren als verlässlich
angegebenen Hg-Grenzwerte im Urin sind also toxikologisch völlig irrelevant.
Mit der Methode der Hg-Bestimmung im Urin werden tatsächlich falsch negative
Befunde erhoben, womit eine chronische - z.B. durch Amalgam induzierte -
Queck-silbervergiftung grundsätzlich nicht diagnostiziert wird - was
anscheinend von Amalgambefürwortern gewünscht ist. Würden die durchaus zur
Verfügung stehenden tauglichen - aber von offizieller Seite strikt
ausgegrenzten - Verfahren zur Abklärung einer chronischen Hg-Intoxikation
genutzt, würde das erschreckende Ausmaß der Amalgamvergiftung in der
Bevölkerung evident. *Ohnedies gibt es keinen Wirkungs-schwellenwert, unterhalb
dessen toxische Wirkungen von Quecksilber ausgeschlossen sind; diesen Fakt hat
auch die WHO bestätigt (9, 10).
Fazit: Die Autoren ignorieren Prinzipien der
Hg-Toxikologie. Für Hg gibt es grundsätzlich keinen sicheren Grenzwert.
2. Von einem nach Ansicht der Autoren
quantitativ (und qualitativ) unbedeutenden Gesundheitsrisiko durch Amalgam kann
nicht die Rede sein. Die Humanbiomonitoring (HBM)-Kommission des
Umweltbundesamtes stellte 1999 fest, dass ein bis vier Prozent der Bevölkerung
gegenüber Amalgam Unverträglich-keits-reaktionen in toxikologischem Sinne
zeigen (11). Bei der Hochrechnung auf alle Amalgamträger (rund 50 Millionen in
der BRD) reagieren demnach 500.000 bis 2 Millionen Bundesbürger auf Amalgam-füllungen
mit Vergiftungserscheinungen. Tatsächlich ist das Schadensausmaß aber weit
höher als von der HBM-Kommission eingestanden. Studienergebnissen zufolge haben
mindestens 15 Prozent der Bevölkerung eine erhöhte Suszeptibilitä
ausgeführt: "Sowohl Grundlagenforschung
als auch klinische Resultate belegen unzweifelhaft das besondere und häufige
gesundheitliche Risiko durch die Inhaltsstoffe des Amalgams bei seiner
Verwendung als dentaler Werkstoff. (...) Die Häufigkei
Fazit:
3. Die Autoren weisen hinsichtlich der
Risikobewertung von Amalgam auf die aktuelle Empfehlung des Robert
Koch-Instituts (14) hin, das die Parole ausgibt, Amalgam sei weitgehend
unbedenklich und somit auch künftig im großen Stil zu verwenden.
Fazit: Die RKI-Kommission empfiehlt
untaug-liche diagnostische und therapeutische Methoden und grenzt dagegen
brauchbare Ver-fahren aus. Gesundheitliche Risiken, insbesondere auch durch
mangelnden Schutz bei der Amalgamentfernung, werden völlig ignoriert. Auf diese
Weise werden der Nach-weis von amalgambedingten Gesundheitsstörungen sowie der
Schutz vor weiterer Vergiftung verhindert.
4. Der Tenor der RKI-Empfehlung überrascht
nicht angesichts der Tatsache, dass das ausführende Gremium überwiegend mit
Amalgamlobbyisten besetzt war (Elf Amalgambefürworter, zwei Amalgamkritiker).
Zum Teil sind diese Amalgambefürworter nachweislich eng mit der Industrie, mit
Zahnärzteverbänden und den Behörden liiert, also jenen Kreisen, die für das
Inverkehrbringen des Amalgams verantwortlich sind, was einen Interessenkonflikt
nahelegt.
Fazit: Auf die offiziellen Statements zu
Amalgam, die erfahrungsgemäß von mit einem Interessenkonflikt behafteten
Fachgremien verfasst werden, ist kein Verlass. Sie basieren in wesentlichen
Punkten nicht auf dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand, womit kein
angemessener Gesundheitsschutz für die Bevölkerung gegeben ist. "Natürlich
wird bei Amalgam nicht nach dem Stand der Wissenschaf
Mobilfunk
1. Auch die von den Autoren als verlässlich
hingestellten Mobilfunk-Grenzwerte, die angeblich "regelmäßig - mit Blick
auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse - auf ihre Gültigkeit hin überprüft
werdenÒ, sind de facto nach wissenschaftlichen (und ethischen) Kriterien
unhaltbar. Grundlage der derzeitigen Grenzwerte für Mikrowellenstrahlung ist die
- von der ehemaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel vorgeschlagene - 26.
Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)). Diese weist methodische Fehler
auf. Die beiden wichtigsten sind: *Die Grenzwerte werden als Effektivwerte
(gemittelt über 6-Minuten-Intervalle) erfasst, nicht als tatsächlich gemessene
Spitzenwerte, was insbesondere bei der gepulsten Strahlung wie etwa beim
digitalen Mobilfunk (Strahlung, Pause, Strahlung, Pause...) zu einer
drastischen Unterbewertung der Gefahr führt. Ein Beispiel: Wenn man Frau
Merkels Hand jede Minute für nur zehn Sekunden in kochendes Wasser tauchte und
daraus einen über sechs Minuten gemittelten Wert aus echter Belastung
(kochendes Wasser) und den dazwischen liegenden Pausen errechnete, dürfte
nichts passiert sein, weil demnach das Wasser nur lauwarm wäre (22). Etwaige
spitze Schreie unserer Kanzlerin wären demzufolge rein hysterischer Natur. Denn
Frau Merkel befände sich ja in einer völlig unproblematischen Situation, die
lediglich – mit den Worten der Autoren - "durch Nahsicht falsch vergrößer
Fazit: Die Autoren lassen gewichtige
wissenschaftliche Daten unerwähnt. - Ebenso übrigens wie ihre Tätigkeit für die
Mobilfunkindustrie (24). Ihre These von der Harmlosigkeit des Mobilfunks kann
somit nicht überzeugen. Der Mobilfunk birgt für die gesamte Bevölkerung ein
Gesundheitsrisiko und ist daher - entgegen der Ansicht der Autoren - eine
quantitativ bedeutende Umweltnoxe.
2. Auch die im Fall Mobilfunk von den
Autoren so rühmlich erwähnten Fachgremien halten nicht unbedingt das, was ihre
klangvollen Namen und Absichtserklärungen versprechen. Aus Platzgründen
beschränken wir uns hier auf die Beleuchtung der von den Autoren u.a. genannten
Weltgesundheitsorganisation (WHO). *Im
Allgemeinen: Die Ausschüsse der WHO werden
personell durch Beauftragte der Mitgliedsstaaten besetzt, die entweder selbst
einer Interessengruppe angehören oder Vorschläge zu einem großen Teil aus der
interessierten Industrie erhalten. Von ihnen kann daher eine kritische Prüfung
von Produkten der Industrie nicht unbedingt erwartet werden. Teilweise stehen
Experten der WHO auch direkt in bezahlten Diensten der Industrie.
Beispielsweise trat bei einer WHO-Konferenz zu Problemen der Überwachung von
Arzneimittelrisiken derselbe Prof. Wilholm als Chef der staatlichen
schwedischen Aufsichtsbehörde und als ãSenior DirectorÒ der Hoechst-Firma
Marion Roussel auf. Er negierte die Risiken eines Medika-ments trotz
gegenteiliger Beweise. Dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt,
wird mit dem diesbezüglichen Kommentar des seinerzeitigen Präsidenten der
Berliner Ärztekammer, Ellis Huber, deutlich: "
Fazit: Die fachliche Qualifikation bzw. die
Neutralität der von den Autoren angeführten Fachgremien ist höchst fragwürdig.
Hinsichtlich der Abschätzung von Risiken belegen Meinungsumfragen: Weder
Risiko-experten noch Behörden und Parlamente genießen das größte Vertrauen der
Bevölkerung, sondern jene Personen/Institu-tionen, denen das geringste
Eigeninteresse zugetraut wird.
Der Wolf ist da
Aus Platzgründen müssen wir uns hier
beispielhaft auf die vorgenannten Unregelmäßigkeiten bei der Bewertung von
Umweltnoxen durch offizielle Fachgremien beschränken. Tatsächlich gibt es zu
diesem Thema vieles mehr.
kommt.") Nach unserem Eindruck ist der
Wolf längst da; in großer Zahl und vielgestaltig. Er trägt Großmutters biederes
Häubchen, frisst Kreide, gebärdet sich als edler deutscher Schäferhund oder
hüllt sich in Schafspelz und gibt Pfötchen. Er scheint durch alle Institutionen
zu streunen und hält sich auch und gerade in vermeintlich raubtierfreien Zonen
auf: etwa in Medizin und Wissenschaft. Noch gehen ihm scharenweise die braven
Bürger auf den Leim. Das zu ändern, gehört zum Programm der genannten
Patienten- und Bürgerinitiativen, nicht Panikmache und Krawall wie von den
Autoren unterstellt.
Fazit: Solange sich Experten nicht strikt an
wissenschaftliche Fakten halten, ihre Verbindungen zu Industrie und Politik
nicht offenlegen und mit ihresgleichen hinter verschlossenen Türen Grenzwerte,
Richtlinien oder Unbedenklichkeitserklärungen aushecken, können sie keinerlei
Glaubwürdigkeit für sich beanspruchen. Wie in der medizinischen Wissenschaft
und Praxis dokumentiert, ist bereits eine Vielzahl von Menschen durch
Umweltnoxen erkrankt, die ihnen eine rücksichtslose Industrie und Politik
aufzwingen. Dazu gehören auch und gerade Amalgam und der Mobilfunk. Die
Entscheidung darüber, welches Gesundheitsrisiko den Menschen zuzumuten ist, darf
nicht länger von kleinen, mehr oder weniger im Verborgenen arbeitenden
Expertenkommissionen getroffen werden.
Nachweise
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(2) Bultmann, A., Schmithals, F.: Käufliche
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(4) Spiegel online 05.12.05
(5) Lobbyismus - "U-Boote" in der
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(6) Adamek, S., Otto, K.: Der gekaufte
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(8) World
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(9) World
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(10)
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(11) Kommission Human-Biomonitoring des
Umweltbundesamtes Berlin: Stoffmonographie Quecksilber - Referenz- und
Human-Biomonitoring-Werte (HBM), Bundesgesundheitsblatt 42/1999, S. 522-532
(12)
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(13) Ökologischer Ärztebund, Deutscher
Berufsverband der Umweltmediziner e.V., Interdisziplinäre Gesellschaft für
Umweltmedizin e.V., Deutsche Gesellschaft für Umwelt- und Humantoxikologie
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verbaende.pdf
(14) Empfehlung des Robert Koch-Instituts:
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Kommission "Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin",
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Stellungnahme,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/
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(15) Müller, K.E.: Immuntoxikologie der
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(16) Müller, K.E.: Stellungnahme zum Entwurf
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Medizinprodukte (BfArM): "Amalgam in der zahnärztlichen Therapie", www.dbu-online.de/Stellung_BfArM.doc
(17) Bieger, W.P.: Immuntoxikologie der
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(18) Djerassi, E.: Fokalallergie und
Sensibilisierungsvermögen des Organismus, Österreichische Zeitschrift für
Stomatologie 67, 1970, S. 34
(19)
Bergmann, M.: Side-effects of amalgam and its alternatives: local, systemic and
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(20) Roth, H. et al.:
Unverträglichkeitsreaktionen auf Dentalmaterialien, MBZ 9/1996, S. 17
(21) Jürgen Trittin (Bundesumweltminister)
coram publico bei einer Demonstration gegen Umweltgifte ("Frauen werden
giftig") am 08.03.2005 auf dem Alexanderplatz in Berlin, Veranstalter:
WECF (Women in Europe for a Common Future e.V.)
(22) Maes, W.: Stress durch Strom und
Strahlung, Schriftenreihe Gesundes Wohnen, Institut für Baubiologie und
Oekologie, Neubeuern 2000, S. 307
(23) Warnke, U.:
(24) Umwelt-Medizin-Gesellschaft 1/2007, S.
6
(25) Berliner Tagesspiegel vom 01.12.1998
(26)
Frentzel-Beyme, R.: Mobile Health and the Environment (8./9. März 2005, London),
Umwelt-Medizin-Gesellschaft 2/2005, S. 152
(27) Umwelt-Medizin-Gesellschaft 1/2008, S.
82
Regina Nowack“