2008 Amalgamfall Meldung scheitert an Geheimnissen

( BfArM-Fall Nr.: 1435/08)

 

Es ist eine unglaubliche Unverschämtheit der Behörden rückwirkend zu fordern:

 

       1. Handelsname der bei den betroffenen Patienten verwendeten Amalgame

        mit Angabe des Herstellers      

 

       2. Chargennummer der Produkte

 

Noch nie erfuhr ein Patient oder behandelnder Arzt diese Details über Amalgam -  es blieb ein Geheimnis -

ebenso wurde noch nie ein Patient aufgeklärt über den Beipackzettel des Quecksilbers!

Diese Geheimnisse müssen demnach

sofort in dem vom Zahnarzt auszuhängenden Amalgampass

enthalten sein!!!

Dies erfordert das Medizinproduktegesetz!

Es ist eine Schande, dass betroffene Patienten und ihre Ärzte erst nach Jahren über die Hintertüre darüber informiert werden.

Es ist die wohlbekannte Schlamperei der Bundesbehörden in Sachen Amalgam!

Sofort muss jeder Amalgamträger von seinem Zahnarzt rückwirkend eiligst den Amalgampass

mit obigen Angaben und dem Beipackzettel von Quecksilber („bei Unwohlsein sofort dem Arzt vorlegen“) erhalten.

Dies eilt sehr, denn zu einer Nebenwirkungsmeldung muss er binnen 6 Wochen den Behörden vorgelegt werden!!!

Bei Schwierigkeiten die Polizei einschalten!