Es ist eine unglaubliche Unverschämtheit der Behörden
rückwirkend zu fordern:
•
1.
Handelsname der bei den betroffenen Patienten verwendeten Amalgame
mit Angabe des Herstellers
• 2. Chargennummer der Produkte
Noch nie erfuhr ein Patient oder behandelnder Arzt diese Details über Amalgam - es blieb ein Geheimnis -
ebenso wurde noch nie ein
Patient aufgeklärt über den Beipackzettel des Quecksilbers!
Diese Geheimnisse müssen
demnach
sofort in dem vom Zahnarzt auszuhängenden
Amalgampass
enthalten sein!!!
Dies erfordert das
Medizinproduktegesetz!
Es ist eine Schande, dass
betroffene Patienten und ihre Ärzte erst nach Jahren über die Hintertüre
darüber informiert werden.
Es ist die wohlbekannte
Schlamperei der Bundesbehörden in Sachen Amalgam!
Sofort muss jeder Amalgamträger von
seinem Zahnarzt rückwirkend eiligst den Amalgampass
mit obigen Angaben und dem
Beipackzettel von Quecksilber („bei Unwohlsein sofort dem Arzt vorlegen“)
erhalten.
Dies eilt sehr, denn zu einer
Nebenwirkungsmeldung muss er binnen 6 Wochen den Behörden vorgelegt werden!!!
Bei Schwierigkeiten die Polizei einschalten!