Amalgamentfernung nur mit Sauerstoffgabe
Beim Dreifachschutz bei der Entfernung von Amalgamfüllungen aus dem Mund ist die Sauerstoffgabe der wichtigste Schritt.
Punkt zwei ist der mechanische Schutz vor den giftigen Dämpfen in Form von Kofferdam oder Clean Up Sauger.
Punkt drei ist die Gabe eine Suspension von Medizinalkohle nach dem Bohren (Kohle Pulvis 10 Gramm im Einmalbecher) zur Giftbindung.
Voraussetzung vor Behandlungsbeginn ist die Kenntnis der Schwere des Epikutantestes über sieben Tage (+, ++ oder +++).
Bei sehr starken Allergien sollte man auch die geplanten Lokalanästethika testen, denn Amalgam- Allergiker leiden oft unter gefährlichen Medikamenten-Allergien. Todesfälle im Zahnarzt- Stuhl geschehen stets nach Lokalanästhetika.
Wenn der Zahnarzt die ersten Schritte der Bekämpfung eines Anaphylaktischen Schocks nicht beherrscht, kann es nach Eintritt des Todes zu einem juristischen Nachspiel kommen.
Die sofortige Sauerstoffgabe mit 7 Liter O 2 ist hier der wichtigste Schritt.
Ohne Sauerstoff am Behandlungsstuhl dürfte ein Zahnarzt kein Lokalanästhetikum bei Allergikern spritzen! http://www.oxyparat.de/
Amalgam sollte mit dem langsamen Bohrer mit Wasserkühlung so wenig wie irgend möglich berührt werden, nicht gebohrt, sondern „geschnitten“ werden, bei Lähmungen Ausschälen im gesunden Zahn.
Bei Schwerstkranken wie Gelähmten im Rollstuhl oder mit Amyotropher Lateralsklerose löst Amalgambohren stets eine hochdramatische Verschlechterung aus mit Atemstillstand im Behandlungsstuhl oder zumindest erheblicher Zunahme der Lähmungen.
Hier hatte sich bei 25 000 Beratungsfällen in den letzten 20 Jahren bewährt, nur den gefüllten Zahn in toto zu extrahieren unter möglichst wenigen vertikalen Lockerungsbewegungen.
Wenn ein Bohren bei voller Kenntnis der Sachlage als risikoarm eingestuft wird, dann ist zu beachten:
Quecksilber ist hochgiftig in Dampfform, wenn es beim Schleifen erhitzt wird. Was eingeatmet wird, dringt über die Nase und den Riechnerven sofort in das Gehirn und verlässt dieses erst nach 20 Jahren zur Hälfte wieder, nachdem es dort irreversible Schäden angerichtet hatte.
Quecksilberdampf beim Legen und Entfernen von Amalgam schädigt primär den Zahnarzt. Nach Eintritt der Vergiftung gibt es für den Zahnarzt genau so wenig Hilfe wie für den Patienten, nämlich Keine!
Daher ist die wichtigste Überlebensstrategie:
Unsere Zahnärzte arbeiten alle mit einem wasserdichten Chemieschutzkittel und einer Gasmaske mit Quecksilber – Filter.
Nur, wenn der Patient eine ausreichend hohe Sauerstoffmenge von 5 Litern pro Minute einatmet, werden die Quecksilber – Dämpfe nicht in seinen Atemwegen gespeichert, um dann allmählich den Arbeitsplatz und ihn damit zu vergiften. Durch die Sauerstoffgabe kann die gesamte freiwerdende Quecksilbermenge abgesaugt und vom Personal ferngehalten werden.
Sauerstoff rettet dem Zahnarzt, seinen Helferinnen und zugleich dem Patienten die Gesundheit.
Alles gilt natürlich auch für Operationen am Kieferknochen (Implantate), auf dem früher Amalgamzähne saßen, denn dieser ist durch Quecksilber erheblich verseucht. Oft fallen bei Operationen Quecksilberkügelchen heraus oder sind im Sauger. Giftmessungen ungeschützter Zahnärzte übertrafen oft die von Chemiefacharbeitern. Die typischen Kernspin- Veränderungen von Zahnärzten sind auf unserer Homepage dokumentiert.
Wer es nicht glaubt, kann dabei am Revers einen Quecksilber- Sammler tragen und damit messen, wie viel Gift bei welcher Tätigkeit in sein Hirn irreversibel eingelagert wurde.
Unter dem Behandlungsstuhl sollte man regelmäßig im gekehrten Hausstaub Staubmessungen im TOX – Labor (T.0421-20720) durchführen lassen. Besonders gefährdet ist natürlich das Reinigungspersonal.
Eine Unterlassung des Dreifachschutzes muss durch tausende gravierende Verschlechterungen ohne prophylaktische Schutzmassnahmen als Ärztlicher Kunstfehler gewertet werden und kann durchaus im Falle eines Todes als Fahrlässige Tötung geahndet werden.
In der Leiche ist der frische Giftnachweis im Frontalhirn (später Alzheimer) und am Hirnstamm ( Schlafapnoe) und der Hypophyse (Tumor) leicht forensisch nachweisbar.
Auch Pflicht- Krankenkassen übernehmen natürlich die volle Bezahlung, da ohne sie Amalgam nicht entfernt werden darf: