2009 Amalgamentferner ohne Schutz haften für Folgen

Wer Amalgam entfernt ohne den nötigen Dreifachschutz oder wer bohrt anstelle bei tiefen Füllungen zu ziehen, setzt dem Kranken bekannterweise auf seine chronische Vergiftung mit Quecksilber eine akute Vergiftung darauf, die der Menge von weiteren zehn Jahre Tragedauer entspricht.

Wenn die vorausgegangen Amalgamleger gestorben oder unbekannt sind, übernimmt der Amalgamentferner als letzter Täter die Verantwortung für alle dadurch aufgetretenen Folgeschäden.

Der Nachweis über die zusätzliche akute Giftaufnahme durch das pfuscherhafte Entfernen ist leicht zu erbringen durch Abschneiden der (Scham-) Haare und Fußnägel, worin auch exakt der Zeitpunkt der Giftaufnahme rückgerechnet werden kann.

Dann schließt sich die Palette der Nachweise einer Amalgamvergiftung an.

Die Schuld dieses Zahnarztes wiegt besonders schwer, da die Folgen des zusätzlich eingeatmeten Quecksilbers nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Der Zahnarzt kann selbst seine Kammer und die Krankenkasse des Patienten in Regress nehmen, wenn sie ihn vorher auf diese Gefahr nicht hingewiesen hatten bzw. die erforderlichen Maßnahmen wie Sauerstoff nicht bezahlt hatten.

Da die Tat so heimtückisch und die Folgen irreversibel sind, dürfte eine Haftstrafe unumgänglich sein.

An den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag mit der Bitte um Strafverfolgung

(Zusatz zur Biografie)

 

 

 


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Artikel wurde auf dem Server zuletzt aktualisiert am 6.09.2009