Amalgambedingter Holocaust aus der Sicht eines Amalgamopfers

Als Amlagambedingten Holocaust, muss man heute den Völkermord an ca. 450.000 in Deutschland lebenden Bürgern jährlich bezeichnen.

 

Der Amalgambedingte Holocaust gilt als einzigartiges Verbrechen, da es darauf abzielt, die Deutschen heimtückisch, grausam und systematisch zu dezimieren: Alle Menschen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind aufgrund ihrer bloßen Existenz zur schleichenden Ermordung vorgesehen und haben fast keine Überlebenschance, wenn sie in die Fänge des nationalsozialistisch agierenden Machtapparats der Amalgamschulmedizin geraten (DGZMK). Diese Ausrottungsabsicht und ihre systematische industrielle Durchführung betrifft auch die in gleicher Weise als „minderwertig“ kategorisierte Minderheit der Ungeborenen, Kinder, Kranken und Alten, die sich kaum oder gar nicht wehren können.

 

Weitere Massenmorde weltweit an Millionen jährlich, insbesondere Europäer, Amerikaner, Australier, tausenden Behinderten, etwa 800 deutsche Babys durch mütterliches Amalgam, unzählige Ungeborene, zielen auf eine Art Geburtenkontrolle ab und sind in dem amalgambedingten Holocaustbegriff einzuschliessen.

 

Das Münchner Modell, besetzt mit hochkarätigen Amlagambefürwortern, setzte die Ausrottung der Menschheit fort, mit der Lüge, dass es keine

tötlich verlaufenden Gesundheitsschädigungen durch Amalgam gäbe.

 

Als amalgambedingte Holocaustleugnung bezeichnet man das Bestreiten und Verharmlosen des amalgambedingten Holocaust. Dabei wird in der Regel der Völkermord an Menschen mit zahnärztlichen Amalgam geleugnet, während andere Zahnmetallopfergruppen (z.B. Gold, Palladium, Titan usw.) nicht eigens genannt werden und dazu

gezählt werden müssen.

 

In Deutschland müsste die öffentliche amalgambedingte Holocaustleugnung durch das mit Wissenschaftsfälschern besetzte Münchner Modell nach § 130 Abs. 3 des Strafgesetzbuchs als Volksverhetzung geahndet werden. Auch in anderen Ländern muss sie als Straftat verfolgt werden und beim Internationalen Strafgerichtshof in

Den Haag angezeigt werden und die Amalgam-Holocaustlügner bestraft werden.

 

Bei ca. 450.000 amalgambedingten Todesfällen jährlich in Deutschland, entspricht dies ca. 1800 Tote pro Gesetzlicher Krankenkasse pro Jahr  (5 Tote pro Tag) bei 

derzeit ca. 250 Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die Amalgam als Regelversorgung favorisieren.  

 

G.J.

 

April 2008