2013 Amalgamaufklärung fehlende ist Schuldanerkenntnis
Die zwingend vorgeschriebene mündliche und schriftliche Aufklärung über die idividuelle Todesgefahr durch Amalgam strafbar zu unterlassen ist Folge der Schuldanerkenntnis durch den ausführenen Zahnarzt. Dieser weiß bei der Tat wie ein Vergewaltiger, dass die ganze Schuld auf ihn zurück fällt, da die Verursacher, die Krankenkassen, die zur Tat animieren, ihren Kopf mit gut bezahlten Gutachtern aus der Schlinge ziehen. Das ganze System ist bis ins Detail ausgeklügelt wie in einem totalitären System. Wenn aber ein Mosaik ausbricht, fällt das ganze Lügengebilde wie ein Kartenhaus in sich zusammen und alle Täter werden moralisch und finanziell bis an ihr Lebensende zur Kasse gebeten. Der Tag dafür rückt unaufhaltsam näher, das ist das Ende der gesamten lügnerischen Zahnmedizin!