European Court of Human Rights

Council of Europe

67075 Strasbourg Cedex

 

ECHR-Lger0.1mod

AMU/PSC/psc

Beschwerde Nr.33229/09

Daunderer./.Deutschland                                        18.09.2009

 

2.Amalgamanzeige keine actio popularis

                                          

                                          Hohes Gericht!

Uns war stets bekannt, dass der Gerichtshof keine actio popularis vorsieht. Unterzeichnender Beschwerdeführer Dr. Max Daunderer ist von den angegriffenen Entscheidungen der Bundesrepublik Deutschland selbst und unmittelbar besonders stark betroffen.

                          Der Beschwerdeführer ist seit 20 Jahren durch die Zahnmetalle schwer erkrankt, erfuhr durch das Autoimmunfax der Regierung von Deutschland, dass jerdermann den Zusammenhang kennt und kämpft seit 20 Jahren vergeblich darum, dass dem ärztlichen Morden ein Ende gesetzt wird.

Seit 1.9.1997 ist er 54 jährig aufgrund der Autoimmunkrankheit durch Zahnmetalle berentet und am 25.3.2009 erlitt er als Folge der Zahnmetalle fünfmal einen Herzstillstand auf der Strasse und musste reanimiert werden, als kurzer Abriss der Krankengeschichte, die dem Gericht mit unzähligen Beweisen vorgelegt wird.

Die Ergänzung seines 34 bändigen Lehrbuches der Klinischen Toxikologie mit 34000 Druckseiten mit den wichtigsten Fällen durch Zahnmetalle erbrachte Fakten aus der Weltliteratur auf den Tisch, die dem Gericht ebenso kundgetan werden.

Deutschland kämpft durch die Nazimedizin verbissen um die Erungenschaften von Hitler, der  das Amalgamlegen zur Pflicht gemacht hatte. In allen Entscheidungsgremien der EU sind diese Hitleranhänger federführend vertreten, alle Beweise stehen auf www.toxcenter.org .

Um die Dimension des Massentodes durch Zahnmetalle zu erfassen, ist eine grössere Anzahl von Geschädigten erforderlich. Jeder zweite Todesfall in Deutschland geschieht durch Zahnmetalle. So starb der Sekretär von Dr.Daunderer 50 jährig nach 15 jährigem Todeskampf und jüngst sein Webmaster 42 jährig nach zehnjährigem Todeskampf.

Zur Beschwerde von Dritten werden wir unverzüglich ein von beiden Seiten unterschriebenes Vollmachtsformular nachreichen, sodass alle Beschwerden der „Mitkläger“ dem Hauptverfahren zugeordnet werden können.

Eine Anhörung von Hitleranhängern als Gerichtsgutachter bitten wir zu vermeiden.

 

Gez.Dr.Dr.Max Daunderer