Amalgamabscheider müssen die Trinkwasservergiftung reduzieren
Seit 18.12.1989 sind durch die „Rahmen-Abwasser Verwaltungsvorschrift und deren Anhang 50“ teuere Amalgamabscheider in Zahnarztpraxen Pflicht, um die Trinkwasservergiftung über quecksilberhaltiges Abwasser zu reduzieren. Der Bohrschlamm muss teuer auf Kosten des Zahnarztes als Sondermüll entsorgt werden.
Um die Kosten zu reduzieren, gibt es seither Empfehlungen für alle Zahnärzte:
Fast alle Zahnärzte halten sich daran. Der damalige Gesundheitsminister Blüm schaffte zu dieser Zeit ab,
dass Kassenzahnärzte Amalgam auf Kassenkosten Amalgam herausbohren dürfen und zur Alternative nur den Materialpreis aufzahlen müssen. Um eines darauf zu setzen, führte er als kassenärztliches Pflicht- Material das hochgiftige, allergisierende Palladium ein, das irreführend als „Spargold“ offiziell bezeichnet wurde.
Nur hat Palladium nichts mit Gold gemeinsam – außer dass es auch ein Metall ist. Ebenso hätte man Blei nehmen können.
Die gleichen Mengen Quecksilber wie aus den Abscheidern wandert über den Kehricht in den Hausmüll und wieder in die Luft.
Die Abluft der Krematorien ist ebenso problematisch.
Schneider H.: Amalgamabscheider.
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Bestimmungen, Praxis-Tipps, Marktübersicht, Produktinformationen
für die Bundesrepublik Deutschland. Apollonia Verlag.
Zitate:
2.„1986 ermittelte das hessische Landesamt für Umwelt eine Quecksilberfreisetzung von 28,5 Tonnen durch die Zahnarztpraxen
für die alten Bundesländer.“
Natur, auch in Abläufen und Kanalisationen statt.“