§ 2007Amalgam nachweislich irreversibel Organschädigend

Nun ist eindeutig erwiesen, dass Amalgam

  1. zu schwersten irreversiblen Hirnschäden führt
  2. zu schwersten irreversiblen Organschäden führt
  3. die Arbeitsfähigkeit völlig verhindert
  4. kein Arzt oder Gericht Amalgam und seine Folgen kennt
  5. alle Amalgamkranken am Ende völlig hilflos alleine stehen
  6. die Vergifter völlig freie Hand haben.

(LSG Chemnitz L 1 KR 59/02)

Der Zahnarzt, der heute noch Amalgam legt, begeht wissentlich eine schwere Körperverletzung, evtl. mit Todesfolge.

Irreversible Hirnschäden sind nach Amalgam nachgewiesen.

AZ: (LSG Chemnitz L 1 KR 59/02)

Im „Handbuch der Amalgamvergiftung“ (3 Bände, 15 NL, Restexemp. TOXCENTER) sind die Folgen von 20 000 Vergifteten statistisch aufgelistet, ebenso viele Literaturstellen aus der Weltliteratur.

Amalgam darf nur unter Dreifachschutz entfernt werden:

1.     Prämedikation 1 DMPS-Kapsel

2.     Sauerstoff 5 Liter über Nasensonde, Kofferdam

3.     Mundspülung mit 10% Natriumthiosulfat, danach 10 g Kohle im Becher

 

Eiter unter ehemaligen Amalgamzähnen muss vom Kassenzahnarzt entfernt und im Labor auf das empfindliche lokale Antibiotikum

getestet werden.

Bei eiterfreien Kiefern müssen Amalgamfolgen mit DMSA/DMPS gelindert werden.

Autoimmunkrankheiten als tödliche Amalgamfolgen müssen sofort konsequent ursächlich behandelt werden. 

(Auszug aus meiner neuen Biografie)