§ 2007Amalgam nachweislich irreversibel Organschädigend
Nun ist eindeutig erwiesen, dass Amalgam
(LSG Chemnitz L 1 KR 59/02)
Der Zahnarzt, der heute noch Amalgam legt, begeht
wissentlich eine schwere Körperverletzung, evtl. mit Todesfolge.
Irreversible Hirnschäden sind nach Amalgam
nachgewiesen.
AZ: (LSG
Chemnitz L 1 KR 59/02)
Im „Handbuch der
Amalgamvergiftung“ (3 Bände, 15 NL, Restexemp. TOXCENTER) sind die Folgen von
20 000 Vergifteten statistisch aufgelistet, ebenso viele Literaturstellen aus
der Weltliteratur.
Amalgam darf nur unter Dreifachschutz entfernt werden:
1. Prämedikation 1 DMPS-Kapsel
2. Sauerstoff 5
Liter über Nasensonde, Kofferdam
3. Mundspülung
mit 10% Natriumthiosulfat, danach 10 g Kohle im Becher
Eiter unter ehemaligen Amalgamzähnen muss vom
Kassenzahnarzt entfernt und im Labor auf das empfindliche lokale Antibiotikum
getestet werden.
Bei eiterfreien Kiefern müssen Amalgamfolgen mit
DMSA/DMPS gelindert werden.
Autoimmunkrankheiten als tödliche Amalgamfolgen müssen
sofort konsequent ursächlich behandelt werden.
(Auszug aus meiner neuen Biografie)