Amalgam ist schlimmste Folter

So möchte ich hier Herrn Prof. Till  aus seinem Artikel: Die Risiken der Zahnfüllungstherapie ist zu groß, zitieren:

„Aus rechtlicher Sicht müsste einem normalen Staatsbürger wohl zumindest dasselbe Recht auf humane Behandlung zustehen, wie dem Strafgefangenen, für den bereits Schutzmaßnahmen gegen unhumane Behandlung zur Verhinderung von Folterung erarbeitet und sanktioniert wurden, laut Artikel 3 der Menschenrechtskonvention.

Eine Forderung auf Gleichstellung  vor dem Gesetz, von legalen Schutzgeboten für Strafgefangene zur Verhinderung von Folterung und Einführung ähnlicher Schutzmaßnahmen auch für

Patienten gegen  weitere iatrogene Behandlungsmaßnahmen von unwissenden Zahnbehandlern, können dadurch unterstützt werden, dass es bereits einen Verwaltungsgerichtsentscheid in Österreich vom 12.Dezember 1984 (Zl.83/090196/6) gibt, der darauf hinausläuft, dass dem Patienten im Falle einer nachgewiesenen Schadwirkung aus Amalgamfüllungen sämtliche Kosten für Heilfürsorgemaßnahmen zur Wiederherstellung seiner Gesundheit zu ersetzen sind.“