Amalgam führt zum rechtsfreien Raum:

 

Für  Zahnärzte gibt es nur vage  „Empfehlungen“, jedoch  kein Verbot, es

Kranken (Allergikern, Nierenkranken, Schwangeren oder Vorgeschädigten)

zu verpassen.

Vor jedem Zahnarztbesuch muss man sich vorher über einen Allergietest auf der Haut einen Pass besorgen, in dem steht, was man nicht verträgt, z.B. Amalgam, das über die Mutter aufgenommen zur Allergie führte.

Nur mit Allergiepass wird man beim Zahnarzt ernstgenommen.

Beim Betreten des Sprechzimmers muss man sofort sagen:

„Ich habe eine Allergie auf Amalgam und bitte um den kostenlosen Kunststoff.“

Wenn man Glück hat, hält sich der Zahnarzt daran.

Wir kennen aber Fälle, in denen dann (bei Kindern!) doch heimlich Amalgam gelegt wurde.

Ein Protest ist dann wertlos. Amalgam wird dann nicht mehr entfernt – außer privat.