Amalgam aus der Sicht der Umweltmedizin

Eine weitere Minimierung der zahnärztlichen Amalgamverwendung hält die Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“ für wünschenswert. In Anbetracht der nachweislich mit der Zahl der Amalgamfüllungen korrelierten Hg-Exposition ist eine größere Zahl von Amalgamrestitutionen bei ein und derselben Person zu vermeiden. Darüber hinaus sollen unter bestimmten Bedingungen keine neuen Amalgamfüllungen gelegt oder sogar bestehende entfernt werden. Die Gründe dafür liegen im Wissen um die zahlreichen diskutierten Wirkungen von Quecksilber auf sehr unterschiedliche Organsysteme, die vereinzelt auftretenden klinisch relevanten Unverträglichkeiten, die berufliche Exposition des zahnärztlichen Personals und die Umweltbelastung.

Es bestehen schon bei den sehr niedrigen amalgambedingten Quecksilberexpositionen nicht tolerierbare Gefährdungen der Gesundheit der Patienten.

Verzicht auf Amalgamfüllungen

Amalgamfüllungen sollen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes nicht mehr gelegt werden bei Sanierungsmaßnahmen am Milchgebiss (hier ist zeitlich begrenzte Haltbarkeit ausreichend, deshalb ist auch die Verwendung von Kompositen, Glas-Ionomeren und Kompomeren möglich).
Auch bei Frauen während einer Schwangerschaft und während der Stillzeit (Amalgamfüllungen wie auch Fischverzehr führen zu einer transplazentaren Quecksilberexposition der Leibesfrucht; obwohl es keine wissenschaftlichen Belege für eine pränatale Schädigung durch Quecksilber aus Amalgamfüllungen der Mutter gibt, sollte die Hg-Exposition, angesichts der für höhere Hg-Belastungen belegten Quecksilbertoxizität, für Embryo und Fetus aus Vorsorgegründen so niedrig wie möglich gehalten werden; beim Legen und Entfernen von Amalgamfüllungen entstehen Expositionsspitzen, die besonders während einer Schwangerschaft und in der Stillzeit zum Schutz des Kindes vermieden werden sollen).
Zudem sollten keine Füllungen gelegt werden bei Vorhandensein anderer metallischer Restaurationen mit direktem approximalem oder okklusalem Kontakt, bei der Diagnose oraler lichenoider Reaktionen, bei Patienten mit Niereninsuffizienz (wegen der Hinweise auf mögliche Niereneffekte von Amalgam, deren klinische Relevanz nicht beurteilt werden kann) sowie bei festgestellter Allergie (Typ IV) gegenüber Amalgam.

Entfernung von Amalgam

Bestehende Amalgamfüllungen müssen entfernt werden bei festgestellter Typ-IV-Allergie gegenüber Amalgam, also bei positiver Reaktion im Epikutantest und einem mit einer „Amalgamallergie“ kompatiblen klinischen Bild; ein positives Testergebnis oder ein positiver Lymphozytentransformationstest allein genügt nicht zur Diagnose einer Kontaktallergie.
Füllungen aus Amalgam sollen bei der Diagnose oraler lichenoider Reaktionen entfernt werden. Während der Schwangerschaft und Stillzeit sollen sie jedoch nicht entfernt werden, sofern keine dringende zahnärztliche Indikation dazu besteht.

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