Daunderer

 

 

 

 

Handbuch der Amalgam-Vergiftung

 

Diagnostik • Therapie • Recht

 

 

 

 

ecomed

 

 

 

 

 

I— 1   Vorwort

 

I— 1.1 Vorwort zur 1. Auflage

 

Nachdem wir durch unaufällige Spontan-Quecksilberwerte im Blut eine akute Vergiftung immer ausschließen konnten, haben wir selbst fast

2 Jahrzehnte lang die Zahnärzte bezüglich Amalgam beruhigt. Durch einen Zufall entdeckten wir bei einem 10jährigen Mädchen im Koma als alleinige Ursache ihrer chronischen Quecksilbervergiftung 5 Amalgamfüllungen. Nach mittlerweile über 8 000 Patienten-beobachtungen sind wir überrascht über die Folgeschäden der chronischen Vergiftung, von denen wir einzelne Kasuistiken (Darstellung von Krankheitsfällen) veröffentlichen.

 

Während die alten Bundesländer 50 Mrd. DM für die Alkalisierung der sterbenden Wälder ausgeben, um die Freisetzung u.a. von Quecksilber zu vermindern, halten Zahnärzte und Verbände an der Quecksilber-applikation im Mund fest. Quecksilber steht in der höchsten Gefährdungsklasse für Wasser, das Amalgamträger mit ihren Exkrementen verunreinigen. Amalgam ist Sondermüll, den aufgeklärte Zahnärzte nicht mehr aus dem Mund bohren wollen.

 

Wir halten für möglich, dass allein in Deutschland jährlich Tausende unter den Zeichen des Herzversagens bzw. Schlaganfalles (Koma) an Amalgamfolgen sterben. Mindestens die nächsten 20 Jahre werden Wissenschaftler beschäftigt sein, Folgeschäden zu erkunden. Das Bundesgesundheitsamt geht jetzt den Meldungen über Gesundheits-gefahren nach.

 

Je schwerer vergiftet ein Patient ist, desto kürzer und eindeutiger ist seine Krankengeschichte und umgekehrt. Nur etwa jeder 20. uns bekannte Amalgamvergiftete hat eine Monovergiftung, jeder 2. hatte Folgeschäden durch Formaldehyd und jeder 3. zusätzlich bis zu

3 weitere Gifte aufzuweisen. Quecksilberwerte im Krebs von 259 000 und 87 Mio. µg/kg im Kieferknochen neben den anderen Amalgambestandteilen beweisen die bedrohliche Giftaufnahme.

 

Ein beachtlicher Teil der Folgeschäden ist irreversibel. Vor der Applikation am Menschen ist Amalgam schädlich und nach der Entfernung aus dem Mund  ist es Sondermüll. Vielfach wird gesagt, dass die obligatorischen Vergiftungen aus Kostenersparnisgründen in Kauf genommen werden müssen, wobei die ungeheuren Folgekosten aufgrund der Vergiftung nicht genannt werden.

 

Es gibt bisher noch kein Kompendium darüber, welche Rolle Zahnamalgam für die Gesundheit des Menschen spielt, wie eine Vergiftung erkannt, beseitigt und ihre gravierendsten Organschäden beim Menschen gebessert werden können. Der wissenschaftlich eindeutige Nachweis der chronischen Giftwirkung am Menschen benötigt beim Erwachsenen in der Regel 30 Jahre und mehr bis zum Ablauf einer Latenzzeit. Dem Einzelnen ist daher nicht zuzumuten, bis zum Nachweis der Kausalität abzuwarten. Der Behandlungsbeginn nach dem sicheren Nachweis kommt immer zu spät, um die möglichen Folgeschäden auszuschließen.

 

Allerdings liegen viele Beobachtungen mit dazugehörigen Giftmessungen vor. Allein 1989 wurden über 15 000 Giftmessungen bei 2 500 kranken Amalgamträgern von uns veranlasst und in beauftragten Fachlabors durchgeführt. Doktoranden der Medizin und Diplomanden der Mathematik werden noch lange damit beschäftigt sein, die Schicksale und Behandlungsabläufe wissenschaftlich aufzuarbeiten. Nicht überraschend, aber um so deprimierender für mich ist der Anteil der betroffenen (Klein-)Kinder, deren Schäden ihr Leben für immer beeinflussen werden. Kinder sind das empfindlichste Glied unserer Gesellschaft und leiden besonders stark unter den Amalgamschäden. Unter den Schulkindern sollen zwischen 15-25 % an hyperkinetischen Störungen leiden. Ursächlich können oft eine embryonale Amalgambelastung durch die Mutter oder eine spätere im Kleinkindesalter sein, oder die leichte Bleibelastung, sowie Belastungen durch Formaldehyd aus Press-Span -Kindermöbeln oder Belastungen durch Pentachlorphenol durch gestrichene Holzverkleidungen oder durch Leder.

 

Kleinkinder haben gegenüber Erwachsenen eine über 120fach höhere Empfindlichkeit des Gehirns und des Nervensystems, was bei der Low-Dose-Radioaktivität bewiesen wurde und gerade bei Quecksilber zu schweren Schäden führen kann. Der Fetus hat eine mehr als 20 % höhere Quecksilberkonzentration im Blut als die Mutter.

 

Chronische Amalgambelastung ist sicher auch ein häufiger Grund für ungewollte Kinderlosigkeit. Zumindest wurden mehrere infertile Frauen nach Entfernung ihrer Amalgamfüllungen dann doch schwanger.

 

Trotz zahlreicher experimenteller Untersuchungen konnte man bis heute durch Amalgam verursachte Langzeitschäden, zusammen mit einer großen Anzahl von Umweltgiften, die auf unseren Organismus einwirken, nicht ausreichend ergründen. Amalgamgeschädigte Patienten werden fast nie gezielt auf die Ursachen hin untersucht. Deshalb steigt die Zahl der giftbedingt Nervösen, Depressiven, Magen-Darm-Kranken, Allergiker und Krebskranken ständige weiter, ohne dass man sich bemüht, Amalgam als mögliche Ursache zu berücksichtigen. Im Gegensatz zu den USA gibt es bei uns keine Umweltkliniken und medizinische Spezialisten, die in dieser Behandlung ihre Aufgabe sehen, bzw. als Gutachter für derartige Fälle geeignet sind.

 

Arbeitsmediziner, die Vergiftete und Zahnärzte meist begutachten, sehen heute oft noch keine Zusammenhänge mit der chronischen Vergiftung. Arbeitsplatz-Toleranzwerte liegen ein Vielfaches über der tolerablen chronischen Belastung eines Nichtbeschäftigten (Quecksilber 50fach). Hohe Grenzwerte bedeuten ebenso wie ablehnende Gutachten, dass keine Schutzmaßnahmen oder Produktänderungen vorgenommen werden müssen.

Ob Amalgam, Formaldehyd, Asbest, Ozon oder Holzgifte, der Ablauf ist meist der Gleiche:

- Grenzwerte werden festgelegt, die nicht auf ihre Langzeittoxizität untersucht wurden,

- Gutachten erstellt, die die Ungefährlichkeit beweisen sollen,

- das wichtigste Argument ist, dass es keine Alternativen gibt,

 

Seit alters her war das Vergiften verpönt. Erst die exakten Nachweismethoden ermöglichen ein Eingrenzen der Gefahren. Durch den Nachweis des Giftes, der Giftaufnahme und der Giftwirkung wird die eigentliche Vergiftung bestätigt. Dies wird nur in den seltensten Fällen durchgeführt. Nach Erkennen der Vergiftung ist daher das Vorbeugen vor einer erneuten Vergiftung der ehrlichste Schritt, um das Vertrauen der Bevölkerung in eine effiziente Gefahrenabwehr zu bewahren.

 

Es ist richtig, dass zu etlichen alternativen Zahnmaterialien keine Studien über die Langzeit-Verträglichkeit inklusive allergischer Potenz vorliegen. Von den Alternativmaterialien ist besonders Palladium von Bedeutung, zumal jüngst die Speicherung von Palladium im menschlichen Gehirn und schwere Allergien nachgewiesen wurden. Von allen derzeit verwendeten Zahnmaterialien ist jedoch Amalgam dasjenige, das die schwersten Gesundheitsschäden, ja sogar nachweislich Todesfälle hervorrufen kann.

 

All dies belegt die Notwendigkeit, auf chronisch giftige Chemikalien im Mund zu verzichten und nur Materialien zu verwenden, deren Langzeittoxizität am Menschen untersucht wurde. Ihre genaue Zusammensetzung muss dem Patienten in einem „Zahnpass“ schriftlich mitgegeben werden für den Fall, dass eine aufkommende Allergie abgeklärt und beseitigt werden muss.

 

Für kostenintensive Füllstoffe, wie z.B. Gold, gibt es die für den Patienten unbedenkliche und finanzierbare Alternative, sie über die Krankenkassen zu leasen.

 

Die Erfolge der Herzchirurgie einschließlich der Transplantation sind auch für Angehörige der Pflichtkrankenkassen offen. In der Zahnmedizin dagegen erhalten Privatversicherte und Wohlhabende Gold oder Keramik zur Versorgung ihrer Karies; Kassenpatienten und insbesondere die Kinder werden mit Amalgam versorgt, obwohl dessen Giftigkeit seit jeher feststand, mit der Begründung, dass das Sozialversicherungssystem sonst gefährdet wäre. Dabei wurde es unterlassen, mit dem von den Zahnärzten vor über 15 Jahren entwickelten Kaugummi-Speicheltest zu überprüfen, ob die Amalgamfüllungen nicht schon so stark korrodiert sind, dass sie einen lebensgefährlichen Abrieb (über 100 000 µg/l Hg) aufweisen.

 

Die Hersteller von Amalgam sind aufgefordert, den zahlreichen wissenschaftlichen Beobachtungen über schwere Nerven- und Immunschäden nachzugehen. Nach dem Arzneimittelgesetz ist der Hersteller zu einer Nutzen-Risiko-Analyse verpflichtet und muss ein bedenkliches Arzneimittel vom Markt nehmen, zumal wenn risikolosere Alternativen vorhanden sind.

 

Jeder nachweislich Geschädigte ist in Höhe von 500 000 DM vom Arzneimittelhersteller versichert. Schadensersatzforderungen werden durch die zahllosen nachweislich Vergifteten erwartet, da durch die Organspeicherung noch Jahrzehnte nach der Amalgamentfernung der eindeutige Vergiftungsnachweis erbracht wird.

Der juristisch eindeutige Nachweis einer chronischen Vergiftung durch Amalgam geschieht durch:

- Giftnachweis an der Quelle durch den Abrieb;

Speicheltest vor und während Kaugummikauens;

- Giftaufnahme durch Nachweis der Depots:

Entspeicherung nach Injektion von DMPS im Urin oder nach oraler Gabe des Antidots (DMPS oder DMSA) im Stuhl;

Schwermetalldepots unter den früher Amalgamgefüllten Zähnen im Knochen oder in anderen Organen (Krebs);

- Giftschädigung bessert sich nach der Antidotgabe (Symptome und Folgeschäden).

 

Merksätze:

Eine chronische Amalgamvergiftung lässt sich durch die Amalgamsanierung zwar bessern, aber durch die Organdepots - besonders durch Füllungen ohne die vorgeschriebene Unterfüllung - führt die Vergiftung zu schwersten irreversiblen Schäden.

Jedes Amalgam so früh und radikal wie möglich entfernen - nur so ist es gewährleistet, dass irreversible Schäden vermieden werden können.

Nach Angaben der WHO ist das Quecksilber aus Zahnarztpraxen das Umweltgift Nr. 1, da hierdurch die 3 % des trinkbaren Wassers der Erde durch die Abwässer und den vergifteten Klärschlamm (hohe Stuhlausscheidung!) vergiftet werden.

Kranke Zähne werden über die Intoxikation des Organismus alle Fachdisziplinen, nicht nur Immunologie, Rheumatologie, HNO, Augen, Pädiatrie und Psychiatrie weit über das Amalgamverbot hinaus beschäftigen.

Wir sind überzeugt, dass zumindest in den nächsten 20 Jahren die Wissenschaft damit beschäftigt sein wird, über die Vielzahl der Amgalgam-Schädigungsmechanismen und Folgekrankheiten zu forschen. Allen Mitautoren, den vielen Patienten und Kollegen möchte ich an dieser Stelle danken. Zahlreiche Autoren hatten ihre Manuskripte nicht rechtzeitig abgeliefert, diese werden in den Ergänzungslieferungen nachgereicht. Eine englische Übersetzung ist in Vorbereitung.

All den Interessierten soll dieses Buch, das laufend aktualisiert wird, als Ratgeber dienen.

München, im November 1992                              Dr. med. habil. Max Daunderer

 

 

I - 3.1      

Inhalt Übersicht 6. Erg. Lfg. 11/95

 

I                   Allgemeines

I—1                     Vorwort

I—2                     Mitautoren

I—3                     Inhalt

I—4                     Zum Umgang mit diesem Handbuch

I—5                     Register

I—6                     Ergänzungslieferungen

 

 

II                 Einzelgifte

II—1                    Historischer Überblick

II—2                    Originalzitate

II—3                             Verlauf

II—4                    Forderung des Amalgamverbotes, erster Jahresbericht

II—5                    Quecksilber

II—6                    Zinn

II—7                    Kupfer

II—8                    Silber

II—9                    Amalgam

II—10                  Therapie

II—11                  Risikobewertung für den Zahnarzt

II—12                  (derzeit nicht belegt)

II—13                  Palladium

II—14                  Platin

 

 

III                Kasuistiken

III—1                            Allergien

III—2                  Antriebslosigkeit - Koma

III—3                            Bauchschmerzen

III—4                            Blasenentleerungsstörungen

III—5                  Blutbildveränderungen

III—6                  Depression, Psychose, Hypochondrie

III—7                  Durchfälle

III—8                  Epilepsie

III—9                  Gedächtnisstörungen

III—10                Gelenkschmerzen

III—11                Haarausfall

III—12                Herzinfarkt/Herzrhythmusstörungen

III—13                Infektanfälligkeit

III—14                Infertilität/Impotenz

III—15                Interaktionen

III—16                Kopfschmerzen

III—17                Krebs

III—18                Lähmungen/MS/Amyotrophe Lateralsklerose

III—19                Muskelschwäche

III—20                Schwangerschaftsbelastung

III—21                Schwindel

III—22                Seh- , Hör- , Sprachstörungen

III—23                Todesfälle

III—24                Zittern

III—25                Querulanten

 

 

IV                 Statistik: Atlas der Giftherde mit Bildern

IV—1                   Einleitung

IV—2                   Gifte

IV—3                   Krankheitsbilder

 

V                  Recht

V—1                     Juristische Konsequenzen

V—2                     Amalgam-Entschädigung

V—3                     Strafanzeigen

V—4                     Arzneimittelgesetz

V—5                     Forderung Amalgamverbot

 

 

VI                 Adressen     

VI—1                   DMPS-erfahrene Ärzte

VI—2                   Naturheilkundliche Zahnmediziner

VI—3                   Akupunkturärzte

VI—4                   Selbsthilfegruppen

VI—5                   Labors

 

 

VII               Bildmaterial

 

VIII              Patienteninformationen

VIII—1                Geschichte

VIII—2                Giftigkeit

VIII—3                Erkennen

VIII—4                Vermeiden

VIII—5                Behandeln

VIII—6                Krankheitsspezialitäten

VIII—7                Behandlung

VIII—8                Zahnärzte

VIII—9                Vorteile des Amalgams

 

 

IX                 Fremdsprachige Literatur

IX—1                   Englisch

 

 

X                  Literaturverzeichnis

 

 

I - 3.2      

Inhalt Gesamtverzeichnis 6. Erg. Lfg. 11/95

 

I                   Allgemeines

I—1                     Vorwort

I—1.1                  Vorwort zur 1. Auflage

I—2                     Mitautoren

I—3                     Inhalt

I—3.1                            Inhalt-Übersicht

I—3.2                  Inhalt-Gesamtverzeichnis

I—4                     Zum Umgang mit diesem Handbuch

I—4.1                  Hinweise für den Benutzer

I—5                     Register

I—6                     Ergänzungslieferungen

I—6.1                  Übersicht

I—6.2                  Titelblätter

I—6.3                  Vorworte

I—6.4                  Sortierhinweise

 

 

II                 Einzelgifte

II—1                    Historischer Überblick

 

II—2                    Originalzitate

 

II—2.1                 Original Miller, 1907

II—2.2                 Original Stock, 1926

II—2.2.1             Original Stock, 1939

II—2.3                 Original Beaulieu, 1970

II—2.4                 Original Lewin, 1898

 

II—3                             Verlauf

 

II—4                    Forderung des Amalgamverbotes, erster Jahresbericht

 

II—5                    Quecksilber

 

II—5.1                 Quecksilber, anorganisch

II—5.1.1             Beschaffenheit/Vorkommen 

II—5.1.2             Wirkungscharakter

II—5.1.3             Toxizität

II—5.1.4             Symptome

II—5.1.5             Nachweis

II—5.1.6             Therapie

II—5.1.7             Risikobewertung

II—5.1.8             Kasuistik

 

II—5.2                 Quecksilber, organisch

II—5.2.1             Beschaffenheit/Vorkommen 

II—5.2.2             Wirkungscharakter

II—5.2.3             Toxizität

II—5.2.4             Symptome

II—5.2.5             Nachweis

II—5.2.6             Therapie

II—5.2.7             Kasuistik

II—5.2.8             Mordversuch mit Quecksilber

 

II—5.3                 Liste quecksilberhaltiger Arzneimittel 

 

II—6                    Zinn

 

II—6.1                 Beschaffenheit/Vorkommen 

II—6.2                 Wirkungscharakter

II—6.3                 Toxizität

II—6.4                 Symptome

II—6.5                 Nachweis

II—6.6                 Therapie

II—6.7                 Kasuistik

II—6.8                 Literatur

 

II—7                    Kupfer

 

II—7.1                 Beschaffenheit/Vorkommen 

II—7.2                 Wirkungscharakter

II—7.3                 Toxizität

II—7.4                 Symptome

II—7.5                 Nachweis

II—7.6                 Therapie

II—7.7                 Kasuistik

II—7.8                 Literatur

 

II—8                    Silber

 

II—8.1                 Beschaffenheit/Vorkommen 

II—8.2                 Wirkungscharakter

II—8.3                 Toxizität

II—8.4                 Symptome

II—8.5                 Nachweis

II—8.6                 Therapie

II—8.7                 Kasuistik

II—8.8                 Literatur

 

II—9                    Amalgam

 

II—9.1                 Beschaffenheit/Vorkommen 

II—9.1                 Monographie: Amalgame

II—9.1                 Wirkungscharakter

II—9.2.1             Aufnahme

II—9.2.2             Metallspeicher durch Amalgam

II—9.2.3             Metalldepots durch Amalgam

II—9.2.4             Methylierung

II—9.2.5             Quecksilber im Gehirn

II—9.2.5.1                    Feersyndrom

II—9.2.5.2                    Krippentod-SID

II—9.2.5.3                    Intoxikation von Säuglingen

II—9.2.6             Immunologie

 

II—9.3                 Toxizität

 

II—9.3.1             Depots nach DMPS

II—9.3.2             Organischer Quecksilberanteil

 

II—9.4                 Nachweis/Hinweise

 

II—9.4.1             Speichelteste

II—9.4.2             Mobilisationsteste

II—9.4.3             Allergieteste

II—9.4.4             DMPS-Teststrommessung

II—9.4.5             Depotmessung

II—9.4.5.1          Maligne Tumore durch Amalgam

II—9.4.6             Grenzwerte

II—9.4.7             Physikalische Methoden

II—9.4.7.1          Wechselbeziehung zwischen Zähnen und dem Organismus

II—9.4.8             Haaranalyse

II—9.4.9             Buttertest

II—9.4.10           Stuhl-Mobilisationstest

II—9.4.11           Staubprobe

 

II—9.5                 Symptome

 

II—9.6                 Folgekrankheiten

 

II—9.6.1             Chronische Formaldehydvergiftung

II—9.6.2              Multiple Sklerose (MS) - Morbus Alzheimer - Amyotrophe Lateralsklerose

II—9.6.3             Chemikalienintoleranz

II—9.6.4             Abort - Missbildung

II—9.6.5             Candidiasis

II—9.6.6             Psychosomatik

II—9.6.7             Hyperkinetisches Syndrom

II—9.6.8             Elektrosensibilität

II—9.6.9             Feer-Syndrom

II—9.6.10                     Antibiotikaresistenz von Bakterien

II—9.6.11                     Parodontose

II—9.6.12                     Alopezie

II—9.6.13                     Metallunverträglichkeit

 

II—9.7                 Differentialdiagnostik

        

II—9.7.1             Nahrungsmittelvergiftung

II—9.7.2             Kasuistik

 

II—9.8                 Fehldiagnose

 

II—10                  Therapie

 

II—10.1              Amalgamsanierung

 

II—10.1.1           Langzeitprovisorium

II—10.1.2           Zahnärztliche Maßnahmen

II—10.1.3           Kofferdam

II—10.1.4           Finanzierung

II—10.1.5           Recht

 

II—10.2              Alternativen zu Amalgam

 

II—10.2.1           Composite

II—10.2.2           Zement

II—10.2.3           Glaskeramik

II—10.2.4           Goldlegierungen

II—10.2.4.1                 Palladium - Gallium

II—10.2.5           Kasuistik

 

II—10.3              Therapeutika

 

II—10.3.1           Zink

II—10.3.2           Selen

II—10.3.3           Natriumthiosulfat

II—10.3.4           DMPS

II—10.3.5           DMSA

 

II—10.4              Therapieergebnisse

II—10.5              Therapierichtlinien

II—10.6              Prophylaxe

 

II—11                  Risikobewertung für den Zahnarzt

 

II—11.1              Der Amalgamvergiftete Zahnarzt

II—11.2              Amalgamabscheider

II—11.3              Praxisstaub

II—11.4              Rechtliche Aspekte

 

II—12                  (derzeit nicht belegt)

 

II—13                  Palladium

 

II—13.1              Beschaffenheit

II—13.2              Vorkommen

II—13.3              Wirkungscharakter

II—13.3.1           Allergene Eigenschaften

II—13.4              Toxizität

II—13.4.1           Carcinogenität

II—13.4.2           MAK-Wert

II—13.4.3           Kreuzallergie

II—13.5              Nachweis

II—13.6              Symptome

II—13.7              Therapie

II—13.8              Recht

II—13.9              Kasuistiken

II—13.10            Literatur

 

II—14                  Platin

 

II—14.1              Beschaffenheit

II—14.2              Vorkommen/Verwendung

II—14.3              Wirkungscharakter

II—14.4              Stoffwechselverhalten

II—14.5              Toxizität

II—14.6              Symptome

II—14.7              Nachweis

II—14.8              Therapie

II—14.9              Literatur

 

 

III                Kasuistiken

III—1                            Allergien

 

III—2                  Antriebslosigkeit - Koma

 

III—3                            Bauchschmerzen

 

III—4                            Blasenentleerungsstörungen

 

III—5                  Blutbildveränderungen

 

III—6                  Depression, Psychose, Hypochondrie

 

III—7                  Durchfälle

 

III—8                  Epilepsie

 

III—9                  Gedächtnisstörungen

 

III—10                Gelenkschmerzen

 

III—11                Haarausfall

 

III—12                Herzinfarkt/Herzrhythmusstörungen

 

III—13                Infektanfälligkeit

 

III—14                Infertilität/Impotenz

 

III—15                Interaktionen

 

III—16                Kopfschmerzen

 

III—17                Krebs

 

III—18                Lähmungen/MS/Amyotrophe Lateralsklerose

 

III—19                Muskelschwäche

 

III—20                Schwangerschaftsbelastung

 

III—21                Schwindel

 

III—22                Seh- , Hör- , Sprachstörungen

 

III—23                Todesfälle

 

III—24                Zittern

 

III—25                Querulanten

 

 

IV                 Statistik: Atlas der Giftherde mit Bildern

IV—1                   Einleitung

 

IV—2                   Gifte

 

IV—2.1                Aluminium

IV—2.2                Amalgam

IV—2.3                Formaldehyd

IV—2.4                Palladium/Gold

IV—2.5                Pestizide im Holz

IV—2.6                Weitere Gifte

 

IV—3                   Krankheitsbilder

 

IV—3.1                Abdomen

IV—3.2                Allergien

IV—3.3                Gedächtnis

IV—3.4                Herz

IV—3.5                Hirn/Nieren

IV—3.6                Hormonsystem

IV—3.7                Immunsystem/Krebs

IV—3.8                Rheuma

IV—3.9                Seh- und Hörstörungen

 

V                  Recht

V—1                     Juristische Konsequenzen

 

V—2                     Amalgam-Entschädigung

 

V—3                     Strafanzeigen

 

V—4                     Arzneimittelgesetz

 

V—4.1                  Entschädigung nach dem Arzneimittelgesetz

V—4.2                  Zugelassene Amalgamalternativen

 

V—5                     Forderung Amalgamverbot

 

V—5.1                  Amalgamverbot in Zahnarztpraxen

V—5.2                  Amalgamverbot - Gesetzesentwurf

V—5.3                  Amalgamverbot - Landtage

V—5.3.1              Stellungnahme Prof. Birkmayer

V—5.4                  BGA-Amalgamrichtlinien

 

 

VI                 Adressen     

VI—1                   DMPS-erfahrene Ärzte

 

VI—2                   Naturheilkundliche Zahnmediziner

 

VI—3                   Akupunkturärzte

 

VI—4                   Selbsthilfegruppen

 

VI—5                   Labors

 

 

VII               Bildmaterial

 

VIII              Patienteninformationen

VIII—1                Geschichte

 

VIII—2                Giftigkeit

 

VIII—3                Erkennen

 

VIII—4                Vermeiden

 

VIII—5                Behandeln

 

VIII—6                Krankheitsspezialitäten

 

VIII—7                Behandlung

 

VIII—8                Zahnärzte

 

VIII—9                Vorteile des Amalgams

 

 

IX                 Fremdsprachige Literatur

IX—1                   Englisch

 

 

 

X                  Literaturverzeichnis

 

www.toxcenter.org/buecher/bestellung.html