Daunderer
Handbuch der
Amalgam-Vergiftung
Diagnostik • Therapie • Recht
ecomed
I— 1 Vorwort
I— 1.1 Vorwort zur 1.
Auflage
Nachdem wir durch unaufällige
Spontan-Quecksilberwerte im Blut eine akute Vergiftung immer ausschließen
konnten, haben wir selbst fast
2 Jahrzehnte lang die Zahnärzte bezüglich Amalgam beruhigt. Durch einen Zufall entdeckten wir bei
einem 10jährigen Mädchen im Koma als alleinige Ursache ihrer chronischen
Quecksilbervergiftung 5 Amalgamfüllungen. Nach mittlerweile über 8 000 Patienten-beobachtungen sind wir überrascht über die
Folgeschäden der chronischen Vergiftung, von denen wir einzelne Kasuistiken
(Darstellung von Krankheitsfällen) veröffentlichen.
Während die alten Bundesländer 50 Mrd. DM für die Alkalisierung
der sterbenden Wälder ausgeben, um die Freisetzung u.a.
von Quecksilber zu vermindern, halten Zahnärzte und Verbände an der Quecksilber-applikation im Mund fest. Quecksilber steht in
der höchsten Gefährdungsklasse für Wasser, das Amalgamträger mit ihren
Exkrementen verunreinigen. Amalgam ist Sondermüll, den aufgeklärte Zahnärzte
nicht mehr aus dem Mund bohren wollen.
Wir halten für möglich, dass allein in Deutschland
jährlich Tausende unter den Zeichen des Herzversagens bzw. Schlaganfalles (Koma)
an Amalgamfolgen sterben. Mindestens die nächsten 20 Jahre werden
Wissenschaftler beschäftigt sein, Folgeschäden zu erkunden. Das
Bundesgesundheitsamt geht jetzt den Meldungen über Gesundheits-gefahren
nach.
Je schwerer vergiftet ein Patient ist, desto kürzer und
eindeutiger ist seine Krankengeschichte und umgekehrt. Nur etwa jeder 20. uns
bekannte Amalgamvergiftete hat eine Monovergiftung, jeder 2. hatte Folgeschäden
durch Formaldehyd und jeder 3. zusätzlich bis zu
3 weitere Gifte aufzuweisen. Quecksilberwerte im Krebs
von 259 000 und 87 Mio. µg/kg im Kieferknochen neben den anderen
Amalgambestandteilen beweisen die bedrohliche Giftaufnahme.
Ein beachtlicher Teil der Folgeschäden ist irreversibel.
Vor der Applikation am Menschen ist Amalgam schädlich und nach der Entfernung
aus dem Mund ist es Sondermüll. Vielfach
wird gesagt, dass die obligatorischen Vergiftungen aus Kostenersparnisgründen
in Kauf genommen werden müssen, wobei die ungeheuren Folgekosten aufgrund der
Vergiftung nicht genannt werden.
Es gibt bisher noch kein Kompendium darüber, welche Rolle
Zahnamalgam für die Gesundheit des Menschen spielt, wie eine Vergiftung
erkannt, beseitigt und ihre gravierendsten
Organschäden beim Menschen gebessert werden können. Der wissenschaftlich
eindeutige Nachweis der chronischen Giftwirkung am Menschen benötigt beim
Erwachsenen in der Regel 30 Jahre und mehr bis zum Ablauf einer Latenzzeit. Dem
Einzelnen ist daher nicht zuzumuten, bis zum Nachweis der Kausalität
abzuwarten. Der Behandlungsbeginn nach dem sicheren Nachweis kommt immer zu
spät, um die möglichen Folgeschäden auszuschließen.
Allerdings liegen viele Beobachtungen mit dazugehörigen
Giftmessungen vor. Allein 1989 wurden über 15 000 Giftmessungen bei 2 500
kranken Amalgamträgern von uns veranlasst und in beauftragten Fachlabors
durchgeführt. Doktoranden der Medizin und Diplomanden der Mathematik werden
noch lange damit beschäftigt sein, die Schicksale und Behandlungsabläufe
wissenschaftlich aufzuarbeiten. Nicht überraschend, aber um
so deprimierender für mich ist der Anteil der betroffenen
(Klein-)Kinder, deren Schäden ihr Leben für immer beeinflussen werden. Kinder sind das empfindlichste Glied unserer Gesellschaft und
leiden besonders stark unter den Amalgamschäden. Unter den Schulkindern
sollen zwischen 15-25 % an hyperkinetischen Störungen leiden. Ursächlich können
oft eine embryonale Amalgambelastung durch die Mutter oder eine spätere im
Kleinkindesalter sein, oder die leichte Bleibelastung, sowie Belastungen durch
Formaldehyd aus Press-Span -Kindermöbeln oder Belastungen durch Pentachlorphenol durch gestrichene Holzverkleidungen oder
durch Leder.
Kleinkinder haben gegenüber Erwachsenen eine
über 120fach höhere Empfindlichkeit des Gehirns und des Nervensystems, was bei
der Low-Dose-Radioaktivität bewiesen wurde und gerade
bei Quecksilber zu schweren Schäden führen kann. Der Fetus hat eine mehr als 20
% höhere Quecksilberkonzentration im Blut als die Mutter.
Chronische Amalgambelastung ist sicher auch
ein häufiger Grund für ungewollte Kinderlosigkeit. Zumindest wurden mehrere
infertile Frauen nach Entfernung ihrer Amalgamfüllungen dann doch schwanger.
Trotz zahlreicher experimenteller
Untersuchungen konnte man bis heute durch Amalgam verursachte Langzeitschäden,
zusammen mit einer großen Anzahl von Umweltgiften, die auf unseren Organismus
einwirken, nicht ausreichend ergründen. Amalgamgeschädigte Patienten werden
fast nie gezielt auf die Ursachen hin untersucht. Deshalb steigt die Zahl der giftbedingt Nervösen, Depressiven, Magen-Darm-Kranken,
Allergiker und Krebskranken ständige weiter, ohne dass man sich bemüht, Amalgam
als mögliche Ursache zu berücksichtigen. Im Gegensatz zu den USA gibt es bei
uns keine Umweltkliniken und medizinische Spezialisten, die in dieser
Behandlung ihre Aufgabe sehen, bzw. als Gutachter für derartige Fälle geeignet
sind.
Arbeitsmediziner, die Vergiftete und
Zahnärzte meist begutachten, sehen heute oft noch keine Zusammenhänge mit der
chronischen Vergiftung. Arbeitsplatz-Toleranzwerte liegen ein Vielfaches über
der tolerablen chronischen Belastung eines Nichtbeschäftigten (Quecksilber
50fach). Hohe Grenzwerte bedeuten ebenso wie ablehnende Gutachten, dass keine
Schutzmaßnahmen oder Produktänderungen vorgenommen
werden müssen.
Ob Amalgam, Formaldehyd, Asbest, Ozon oder
Holzgifte, der Ablauf ist meist der Gleiche:
- Grenzwerte werden festgelegt, die nicht auf
ihre Langzeittoxizität untersucht wurden,
- Gutachten erstellt, die die
Ungefährlichkeit beweisen sollen,
- das wichtigste Argument ist, dass es keine
Alternativen gibt,
Seit alters her war das Vergiften verpönt.
Erst die exakten Nachweismethoden ermöglichen ein Eingrenzen der Gefahren.
Durch den Nachweis des Giftes, der Giftaufnahme und der Giftwirkung wird die
eigentliche Vergiftung bestätigt. Dies wird nur in den seltensten Fällen
durchgeführt. Nach Erkennen der Vergiftung ist daher das Vorbeugen vor einer
erneuten Vergiftung der ehrlichste Schritt, um das Vertrauen der Bevölkerung in
eine effiziente Gefahrenabwehr zu bewahren.
Es ist richtig, dass zu etlichen alternativen
Zahnmaterialien keine Studien über die Langzeit-Verträglichkeit inklusive
allergischer Potenz vorliegen. Von den Alternativmaterialien ist besonders
Palladium von Bedeutung, zumal jüngst die Speicherung von Palladium im
menschlichen Gehirn und schwere Allergien nachgewiesen wurden. Von allen
derzeit verwendeten Zahnmaterialien ist jedoch Amalgam dasjenige, das die
schwersten Gesundheitsschäden, ja sogar nachweislich Todesfälle hervorrufen
kann.
All dies belegt die Notwendigkeit, auf chronisch
giftige Chemikalien im Mund zu verzichten und nur Materialien zu verwenden,
deren Langzeittoxizität am Menschen untersucht wurde. Ihre genaue
Zusammensetzung muss dem Patienten in einem „Zahnpass“ schriftlich mitgegeben
werden für den Fall, dass eine aufkommende Allergie abgeklärt und beseitigt
werden muss.
Für kostenintensive Füllstoffe, wie z.B.
Gold, gibt es die für den Patienten unbedenkliche und finanzierbare
Alternative, sie über die Krankenkassen zu leasen.
Die Erfolge der Herzchirurgie einschließlich
der Transplantation sind auch für Angehörige der Pflichtkrankenkassen offen. In
der Zahnmedizin dagegen erhalten Privatversicherte und Wohlhabende Gold oder
Keramik zur Versorgung ihrer Karies; Kassenpatienten und insbesondere die Kinder
werden mit Amalgam versorgt, obwohl dessen Giftigkeit seit jeher feststand, mit der
Begründung, dass das Sozialversicherungssystem sonst gefährdet wäre. Dabei
wurde es unterlassen, mit dem von den Zahnärzten vor über 15 Jahren
entwickelten Kaugummi-Speicheltest zu überprüfen, ob die Amalgamfüllungen nicht
schon so stark korrodiert sind, dass sie einen lebensgefährlichen Abrieb (über
100 000 µg/l Hg) aufweisen.
Die Hersteller von Amalgam sind aufgefordert,
den zahlreichen wissenschaftlichen Beobachtungen über schwere Nerven- und
Immunschäden nachzugehen. Nach dem Arzneimittelgesetz ist der Hersteller zu einer Nutzen-Risiko-Analyse
verpflichtet und muss ein bedenkliches Arzneimittel vom Markt nehmen, zumal
wenn risikolosere Alternativen vorhanden sind.
Jeder
nachweislich Geschädigte ist in Höhe von 500 000 DM vom Arzneimittelhersteller
versichert. Schadensersatzforderungen werden durch die zahllosen nachweislich
Vergifteten erwartet, da durch die Organspeicherung noch Jahrzehnte nach der
Amalgamentfernung der eindeutige Vergiftungsnachweis erbracht wird.
Der
juristisch eindeutige Nachweis einer chronischen Vergiftung durch Amalgam
geschieht durch:
-
Giftnachweis an der Quelle durch den Abrieb;
Speicheltest
vor und während Kaugummikauens;
-
Giftaufnahme durch Nachweis der Depots:
Entspeicherung nach Injektion von DMPS im
Urin oder nach oraler Gabe des Antidots (DMPS oder
DMSA) im Stuhl;
Schwermetalldepots
unter den früher Amalgamgefüllten Zähnen im Knochen oder in anderen Organen
(Krebs);
-
Giftschädigung bessert sich nach der Antidotgabe
(Symptome und Folgeschäden).
Merksätze:
Eine
chronische Amalgamvergiftung lässt sich durch die Amalgamsanierung zwar
bessern, aber durch die Organdepots - besonders durch Füllungen ohne die
vorgeschriebene Unterfüllung - führt die Vergiftung zu schwersten irreversiblen
Schäden.
Jedes
Amalgam so früh und radikal wie möglich entfernen - nur so ist es
gewährleistet, dass irreversible Schäden vermieden werden können.
Nach
Angaben der WHO ist das Quecksilber aus Zahnarztpraxen das Umweltgift Nr. 1, da
hierdurch die 3 % des trinkbaren Wassers der Erde durch die Abwässer und den
vergifteten Klärschlamm (hohe Stuhlausscheidung!) vergiftet werden.
Kranke
Zähne werden über die Intoxikation des Organismus
alle Fachdisziplinen, nicht nur Immunologie, Rheumatologie, HNO, Augen,
Pädiatrie und Psychiatrie weit über das Amalgamverbot hinaus beschäftigen.
Wir
sind überzeugt, dass zumindest in den nächsten 20 Jahren die Wissenschaft damit
beschäftigt sein wird, über die Vielzahl der Amgalgam-Schädigungsmechanismen
und Folgekrankheiten zu forschen. Allen Mitautoren, den vielen Patienten und
Kollegen möchte ich an dieser Stelle danken. Zahlreiche Autoren hatten ihre
Manuskripte nicht rechtzeitig abgeliefert, diese werden in den Ergänzungslieferungen
nachgereicht. Eine englische Übersetzung ist in Vorbereitung.
All
den Interessierten soll dieses Buch, das laufend aktualisiert wird, als
Ratgeber dienen.
München, im November 1992
I - 3.1
Inhalt — Übersicht 6. Erg. Lfg. 11/95
I Allgemeines
I—1
Vorwort
I—2 Mitautoren
I—3 Inhalt
I—4
Zum Umgang mit
diesem Handbuch
I—5
Register
I—6
Ergänzungslieferungen
II Einzelgifte
II—1
Historischer
Überblick
II—2 Originalzitate
II—3 Verlauf
II—4
Forderung des
Amalgamverbotes, erster Jahresbericht
II—5
Quecksilber
II—6 Zinn
II—7 Kupfer
II—8 Silber
II—9 Amalgam
II—10 Therapie
II—11 Risikobewertung
für den Zahnarzt
II—12 (derzeit
nicht belegt)
II—13 Palladium
II—14 Platin
III Kasuistiken
III—1 Allergien
III—2 Antriebslosigkeit
- Koma
III—3 Bauchschmerzen
III—4 Blasenentleerungsstörungen
III—5 Blutbildveränderungen
III—6 Depression,
Psychose, Hypochondrie
III—7 Durchfälle
III—8 Epilepsie
III—9 Gedächtnisstörungen
III—10 Gelenkschmerzen
III—11 Haarausfall
III—12 Herzinfarkt/Herzrhythmusstörungen
III—13 Infektanfälligkeit
III—14 Infertilität/Impotenz
III—15 Interaktionen
III—16 Kopfschmerzen
III—17 Krebs
III—18 Lähmungen/MS/Amyotrophe Lateralsklerose
III—19 Muskelschwäche
III—20 Schwangerschaftsbelastung
III—21 Schwindel
III—22 Seh- , Hör- , Sprachstörungen
III—23 Todesfälle
III—24 Zittern
III—25 Querulanten
IV Statistik:
Atlas der Giftherde mit Bildern
IV—1 Einleitung
IV—2 Gifte
IV—3 Krankheitsbilder
V Recht
V—1 Juristische
Konsequenzen
V—2 Amalgam-Entschädigung
V—3 Strafanzeigen
V—4 Arzneimittelgesetz
V—5 Forderung
Amalgamverbot
VI Adressen
VI—1 DMPS-erfahrene Ärzte
VI—2 Naturheilkundliche Zahnmediziner
VI—3 Akupunkturärzte
VI—4 Selbsthilfegruppen
VI—5 Labors
VII Bildmaterial
VIII Patienteninformationen
VIII—1 Geschichte
VIII—2 Giftigkeit
VIII—3 Erkennen
VIII—4 Vermeiden
VIII—5 Behandeln
VIII—6 Krankheitsspezialitäten
VIII—7 Behandlung
VIII—8 Zahnärzte
VIII—9 Vorteile des Amalgams
IX Fremdsprachige
Literatur
IX—1 Englisch
X Literaturverzeichnis
I - 3.2
Inhalt — Gesamtverzeichnis
6. Erg. Lfg. 11/95
I Allgemeines
I—1 Vorwort
I—1.1 Vorwort
zur 1. Auflage
I—2 Mitautoren
I—3 Inhalt
I—3.1 Inhalt-Übersicht
I—3.2 Inhalt-Gesamtverzeichnis
I—4 Zum Umgang mit diesem
Handbuch
I—4.1 Hinweise
für den Benutzer
I—5 Register
I—6 Ergänzungslieferungen
I—6.1 Übersicht
I—6.2 Titelblätter
I—6.3 Vorworte
I—6.4 Sortierhinweise
II Einzelgifte
II—1 Historischer Überblick
II—2 Originalzitate
II—2.1 Original
Miller, 1907
II—2.2 Original Stock, 1926
II—2.2.1 Original Stock, 1939
II—2.3 Original Beaulieu, 1970
II—2.4 Original Lewin, 1898
II—3 Verlauf
II—4 Forderung des Amalgamverbotes,
erster Jahresbericht
II—5 Quecksilber
II—5.1 Quecksilber, anorganisch
II—5.1.1 Beschaffenheit/Vorkommen
II—5.1.2 Wirkungscharakter
II—5.1.3 Toxizität
II—5.1.4 Symptome
II—5.1.5 Nachweis
II—5.1.6 Therapie
II—5.1.7 Risikobewertung
II—5.1.8 Kasuistik
II—5.2 Quecksilber, organisch
II—5.2.1 Beschaffenheit/Vorkommen
II—5.2.2 Wirkungscharakter
II—5.2.3 Toxizität
II—5.2.4 Symptome
II—5.2.5 Nachweis
II—5.2.6 Therapie
II—5.2.7 Kasuistik
II—5.2.8 Mordversuch mit Quecksilber
II—5.3 Liste
quecksilberhaltiger Arzneimittel
II—6 Zinn
II—6.1 Beschaffenheit/Vorkommen
II—6.2 Wirkungscharakter
II—6.3 Toxizität
II—6.4 Symptome
II—6.5 Nachweis
II—6.6 Therapie
II—6.7 Kasuistik
II—6.8 Literatur
II—7 Kupfer
II—7.1 Beschaffenheit/Vorkommen
II—7.2 Wirkungscharakter
II—7.3 Toxizität
II—7.4 Symptome
II—7.5 Nachweis
II—7.6 Therapie
II—7.7 Kasuistik
II—7.8 Literatur
II—8 Silber
II—8.1 Beschaffenheit/Vorkommen
II—8.2 Wirkungscharakter
II—8.3 Toxizität
II—8.4 Symptome
II—8.5 Nachweis
II—8.6 Therapie
II—8.7 Kasuistik
II—8.8 Literatur
II—9 Amalgam
II—9.1 Beschaffenheit/Vorkommen
II—9.1 Monographie: Amalgame
II—9.1 Wirkungscharakter
II—9.2.1 Aufnahme
II—9.2.2 Metallspeicher durch Amalgam
II—9.2.3 Metalldepots durch Amalgam
II—9.2.4 Methylierung
II—9.2.5 Quecksilber im Gehirn
II—9.2.5.1 Feersyndrom
II—9.2.5.2 Krippentod-SID
II—9.2.5.3 Intoxikation
von Säuglingen
II—9.2.6 Immunologie
II—9.3 Toxizität
II—9.3.1 Depots nach DMPS
II—9.3.2 Organischer
Quecksilberanteil
II—9.4 Nachweis/Hinweise
II—9.4.1 Speichelteste
II—9.4.2 Mobilisationsteste
II—9.4.3 Allergieteste
II—9.4.4 DMPS-Teststrommessung
II—9.4.5 Depotmessung
II—9.4.5.1 Maligne
Tumore durch Amalgam
II—9.4.6 Grenzwerte
II—9.4.7 Physikalische
Methoden
II—9.4.7.1 Wechselbeziehung
zwischen Zähnen und dem Organismus
II—9.4.8 Haaranalyse
II—9.4.9 Buttertest
II—9.4.10 Stuhl-Mobilisationstest
II—9.4.11 Staubprobe
II—9.5 Symptome
II—9.6 Folgekrankheiten
II—9.6.1 Chronische Formaldehydvergiftung
II—9.6.2 Multiple
Sklerose (MS) - Morbus Alzheimer - Amyotrophe
Lateralsklerose
II—9.6.3 Chemikalienintoleranz
II—9.6.4 Abort - Missbildung
II—9.6.5 Candidiasis
II—9.6.6 Psychosomatik
II—9.6.7 Hyperkinetisches Syndrom
II—9.6.8 Elektrosensibilität
II—9.6.9 Feer-Syndrom
II—9.6.10 Antibiotikaresistenz
von Bakterien
II—9.6.11 Parodontose
II—9.6.12 Alopezie
II—9.6.13 Metallunverträglichkeit
II—9.7 Differentialdiagnostik
II—9.7.1 Nahrungsmittelvergiftung
II—9.7.2 Kasuistik
II—9.8 Fehldiagnose
II—10 Therapie
II—10.1 Amalgamsanierung
II—10.1.1 Langzeitprovisorium
II—10.1.2 Zahnärztliche
Maßnahmen
II—10.1.3 Kofferdam
II—10.1.4 Finanzierung
II—10.1.5 Recht
II—10.2 Alternativen
zu Amalgam
II—10.2.1 Composite
II—10.2.2 Zement
II—10.2.3 Glaskeramik
II—10.2.4 Goldlegierungen
II—10.2.4.1 Palladium - Gallium
II—10.2.5 Kasuistik
II—10.3 Therapeutika
II—10.3.1 Zink
II—10.3.2 Selen
II—10.3.3 Natriumthiosulfat
II—10.3.4 DMPS
II—10.3.5 DMSA
II—10.4 Therapieergebnisse
II—10.5 Therapierichtlinien
II—10.6 Prophylaxe
II—11 Risikobewertung
für den Zahnarzt
II—11.1 Der
Amalgamvergiftete Zahnarzt
II—11.2 Amalgamabscheider
II—11.3 Praxisstaub
II—11.4 Rechtliche
Aspekte
II—12 (derzeit
nicht belegt)
II—13 Palladium
II—13.1 Beschaffenheit
II—13.2 Vorkommen
II—13.3 Wirkungscharakter
II—13.3.1 Allergene
Eigenschaften
II—13.4 Toxizität
II—13.4.1 Carcinogenität
II—13.4.2 MAK-Wert
II—13.4.3 Kreuzallergie
II—13.5 Nachweis
II—13.6 Symptome
II—13.7 Therapie
II—13.8 Recht
II—13.9 Kasuistiken
II—13.10 Literatur
II—14 Platin
II—14.1 Beschaffenheit
II—14.2 Vorkommen/Verwendung
II—14.3 Wirkungscharakter
II—14.4 Stoffwechselverhalten
II—14.5 Toxizität
II—14.6 Symptome
II—14.7 Nachweis
II—14.8 Therapie
II—14.9 Literatur
III Kasuistiken
III—1 Allergien
III—2 Antriebslosigkeit
- Koma
III—3 Bauchschmerzen
III—4 Blasenentleerungsstörungen
III—5 Blutbildveränderungen
III—6 Depression,
Psychose, Hypochondrie
III—7 Durchfälle
III—8 Epilepsie
III—9 Gedächtnisstörungen
III—10 Gelenkschmerzen
III—11 Haarausfall
III—12 Herzinfarkt/Herzrhythmusstörungen
III—13 Infektanfälligkeit
III—14 Infertilität/Impotenz
III—15 Interaktionen
III—16 Kopfschmerzen
III—17 Krebs
III—18 Lähmungen/MS/Amyotrophe Lateralsklerose
III—19 Muskelschwäche
III—20 Schwangerschaftsbelastung
III—21 Schwindel
III—22 Seh-
, Hör- , Sprachstörungen
III—23 Todesfälle
III—24 Zittern
III—25 Querulanten
IV Statistik:
Atlas der Giftherde mit Bildern
IV—1 Einleitung
IV—2 Gifte
IV—2.1 Aluminium
IV—2.2 Amalgam
IV—2.3 Formaldehyd
IV—2.4 Palladium/Gold
IV—2.5 Pestizide
im Holz
IV—2.6 Weitere
Gifte
IV—3 Krankheitsbilder
IV—3.1 Abdomen
IV—3.2 Allergien
IV—3.3 Gedächtnis
IV—3.4 Herz
IV—3.5 Hirn/Nieren
IV—3.6 Hormonsystem
IV—3.7 Immunsystem/Krebs
IV—3.8 Rheuma
IV—3.9 Seh-
und Hörstörungen
V Recht
V—1 Juristische
Konsequenzen
V—2 Amalgam-Entschädigung
V—3 Strafanzeigen
V—4 Arzneimittelgesetz
V—4.1 Entschädigung
nach dem Arzneimittelgesetz
V—4.2 Zugelassene
Amalgamalternativen
V—5 Forderung
Amalgamverbot
V—5.1 Amalgamverbot
in Zahnarztpraxen
V—5.2 Amalgamverbot
- Gesetzesentwurf
V—5.3 Amalgamverbot
- Landtage
V—5.3.1 Stellungnahme
Prof. Birkmayer
V—5.4 BGA-Amalgamrichtlinien
VI Adressen
VI—1 DMPS-erfahrene Ärzte
VI—2 Naturheilkundliche Zahnmediziner
VI—3 Akupunkturärzte
VI—4 Selbsthilfegruppen
VI—5 Labors
VII Bildmaterial
VIII Patienteninformationen
VIII—1 Geschichte
VIII—2 Giftigkeit
VIII—3 Erkennen
VIII—4 Vermeiden
VIII—5 Behandeln
VIII—6 Krankheitsspezialitäten
VIII—7 Behandlung
VIII—8 Zahnärzte
VIII—9 Vorteile
des Amalgams
IX Fremdsprachige Literatur
IX—1 Englisch
X Literaturverzeichnis
www.toxcenter.org/buecher/bestellung.html