Amalgam Qualität miserabel

Lehrbuchmäßige Idealfüllungen sind nur unter optimalen Bedingungen zu erreichen. Hierzu zählt auch eine angemessene Honorierung zahnärztlicher Leistungen. Doch bei konstant sinkenden Honoraren kann diese Maximalforderung nicht erreicht werden. Dieses eindeutige Statement traf Prof. Dr. Klaus Pieper (Göttingen) in einem Interview mit der Redaktion "Tagungsthemen".

Prof. Pieper war durch eine wissenschaftliche Veröffentlichung in der DZZ 8/88, nach der ca. 73% aller Füllungen erneuerungsbedürftig sind, ins Kreuzfeuer heftiger Kritik geraten. Er betonte jedoch, daß seine Arbeit mißverstanden sei. Es habe sich lediglich um eine Pilotstudie gehandelt, die klare Kriterien zur Erkennung der Erneuerungsbedürftigkeit von Füllungen aufzeigen wollte und zwar in erster Linie für die Studentenbehandlung. Wenn trotzdem durch Fehlinterpretationen wissenschaftlicher Ergebnisse ein Mißbrauch betrieben wurde, so träfe ihn, den Hochschullehrer, keine Schuld. Zudem, so Prof. Pieper, sei seine Studie aufgrund des geringen Patientengutes weder bundesweit noch regional repräsentativ. Endgültige Aussagen, sofern überhaupt möglich, konnten erst nach weiteren und langwierigen Untersuchungen ge­troffen werden.

Da bislang weder das Alter der Füllung, der Mundhygienezustand der Probanden noch andere entscheidende Bemessungskriterien Eingang in die Untersuchungen gefunden

ha­ben, dürfen Rückschlüsse weder auf die Lebensdauer der Füllungen noch auf die Qualität der zahnärztlichen Maßnahmen gezogen werden. Zudem gäbe es Fehlerquellen, die nicht dem Behandler zuzuschreiben, sondern materialbedingt (!!) seien.

Prof. Pieper betonte ausdrücklich, daß weder er noch andere Hochschullehrer auch nur im entferntesten daran denken würden, Füllungs-DIN-Normen zur Fremdkontrolle durch den Medizinischen Dienst oder anderer Institutionen aufzustellen. Vielmehr sollte jeder Zahnarzt anhand bestimmter Kriterien zur Selbstkontrolle motiviert werden. Dieses sei eine ethische Verpflichtung gegenüber den Patienten. Jedoch, und dies erklärte der Hochschullehrer ausdrücklich, müssen Qualität einer Füllung und das Honorar miteinander im Einklang stehen, sonst seien Abweichungen vom Idealzustand unausweichlich.

In Anbetracht der gegenwärtigen Honorarsituation könne eine Kassenfüllung lediglich „salopp gesprochen“ den Ansprüchen der Güteklasse B entsprechen. Trotzdem sei der Zahnarzt verpflichtet die Minimalforderungen einer lege-artis-Behandlung einzuhalten, damit tollerable Füllungen gelegt werden.

 

Hierzu gäbe es bekanntermaßen 4 Kriterien:

a) ein Randspalt darf höchstens im Schmelzbereich sichtbar sein,

b) überstehende Füllungsränder sind strikt zu vermeiden,

c) der approximale Kontaktpunkt darf keine Impaktierung von Speiseresten erlauben,

d) der okklusale Kontakt sollte in der Höhe korrekt eingestellt sein.

 

Sind diese vier Kriterien erfüllt, so liegt nach Ansicht von Prof:

Pieper kein Grund vor, eine Füllung zu erneuern. Prof. Pieper bat eindringlich, daß Standespolitik und Wissenschaft die vielfältigen Probleme gemeinsam bewältigen sollten, damit unser Berufsstand den unterschiedlichsten Trends in Eigenregie entgegentreten kann und keine Normierungen über fachfremde Kanäle einfließen

Tagungs-Themen, Ausgabe Westerland

 

ZAHNÄRZTLICHER ANZEIGER

Nr. 19 / 1989

 

Zur Bezahlung: im Gegensatz zum teueren Kunnststoff, erhalten Zahnärzte Quecksilber geschenkt (vom Batterierecycling).