Lehrbuchmäßige
Idealfüllungen sind nur unter optimalen Bedingungen zu erreichen. Hierzu zählt
auch eine angemessene Honorierung zahnärztlicher Leistungen. Doch bei konstant
sinkenden Honoraren kann diese Maximalforderung nicht erreicht werden. Dieses
eindeutige Statement traf Prof. Dr.
Klaus Pieper (Göttingen) in einem Interview mit der Redaktion
"Tagungsthemen".
Prof. Pieper war durch eine
wissenschaftliche Veröffentlichung in der DZZ 8/88, nach der ca. 73% aller Füllungen erneuerungsbedürftig
sind, ins Kreuzfeuer heftiger Kritik geraten. Er betonte jedoch, daß seine
Arbeit mißverstanden sei. Es habe sich lediglich um eine Pilotstudie gehandelt,
die klare Kriterien zur Erkennung der Erneuerungsbedürftigkeit von Füllungen
aufzeigen wollte und zwar in erster Linie für die Studentenbehandlung. Wenn
trotzdem durch Fehlinterpretationen wissenschaftlicher Ergebnisse ein Mißbrauch
betrieben wurde, so träfe ihn, den Hochschullehrer, keine Schuld. Zudem, so
Prof. Pieper, sei seine Studie aufgrund des geringen Patientengutes weder
bundesweit noch regional repräsentativ. Endgültige Aussagen, sofern
überhaupt möglich, konnten erst nach weiteren und langwierigen Untersuchungen
getroffen werden.
Da bislang weder
das Alter der Füllung, der Mundhygienezustand der Probanden noch andere
entscheidende Bemessungskriterien Eingang in die Untersuchungen gefunden
haben, dürfen
Rückschlüsse weder auf die Lebensdauer der Füllungen noch auf die Qualität der
zahnärztlichen Maßnahmen gezogen werden. Zudem gäbe es Fehlerquellen, die nicht
dem Behandler zuzuschreiben, sondern materialbedingt
(!!) seien.
Prof. Pieper
betonte ausdrücklich, daß weder er noch andere Hochschullehrer auch nur im
entferntesten daran denken würden, Füllungs-DIN-Normen zur Fremdkontrolle durch
den Medizinischen Dienst oder anderer Institutionen aufzustellen. Vielmehr
sollte jeder Zahnarzt anhand bestimmter Kriterien zur Selbstkontrolle motiviert werden. Dieses sei eine ethische Verpflichtung gegenüber den
Patienten. Jedoch, und dies erklärte der Hochschullehrer ausdrücklich, müssen
Qualität einer Füllung und das Honorar miteinander im Einklang stehen,
sonst seien Abweichungen vom Idealzustand unausweichlich.
In Anbetracht
der gegenwärtigen Honorarsituation könne eine Kassenfüllung lediglich „salopp
gesprochen“ den Ansprüchen der Güteklasse
B entsprechen. Trotzdem sei der Zahnarzt verpflichtet die
Minimalforderungen einer lege-artis-Behandlung einzuhalten, damit tollerable
Füllungen gelegt werden.
Hierzu gäbe es bekanntermaßen 4 Kriterien:
a) ein Randspalt
darf höchstens im Schmelzbereich sichtbar sein,
b) überstehende
Füllungsränder sind strikt zu vermeiden,
c) der
approximale Kontaktpunkt darf keine Impaktierung von Speiseresten
erlauben,
d) der okklusale
Kontakt sollte in der Höhe korrekt eingestellt sein.
Sind diese vier
Kriterien erfüllt, so liegt nach Ansicht von Prof:
Pieper kein
Grund vor, eine Füllung zu erneuern. Prof. Pieper bat eindringlich, daß
Standespolitik und Wissenschaft die vielfältigen
Probleme gemeinsam bewältigen sollten, damit unser Berufsstand den
unterschiedlichsten Trends in Eigenregie entgegentreten kann und keine
Normierungen über fachfremde Kanäle einfließen
Tagungs-Themen, Ausgabe Westerland
ZAHNÄRZTLICHER ANZEIGER
Nr. 19 / 1989
Zur Bezahlung: im Gegensatz zum teueren Kunnststoff,
erhalten Zahnärzte Quecksilber geschenkt (vom Batterierecycling).