Deutscher BundestagDrucksache 14/588214. Wahlperiode09. 05. 2001Berichtdes Petitionsausschusses (2. Ausschuss)Bitten und Beschwerden an den Deutschen BundestagDie Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2000

 

2.10.3

Forderung nach dem Verbot schädlicherDentalwerkstoffeZahlreiche Petenten wandten sich an den Ausschuss undforderten ein Verbot von schädlichen Dentalwerkstoffen,insbesondere von Amalgamfüllungen. Die Sach- und Rechtslage stellte sich für den Ausschussfolgendermaßen dar:Amalgam gehört mit anderen Füllungswerkstoffen undDentalgusslegierungen in der Zahnmedizin zu der Gruppeder Restaurationsmaterialien. Es enthält Quecksilber undandere Metalle. Restaurationsmaterialien unterliegendem europäischen und deutschen Medizinprodukterecht,sodass Produkte grundlegende Anforderungen erfüllenmüssen. Sie unterliegen der Überwachung speziellerPrüfstellen und der Marktüberwachung, sowie einem EU-weiten System zur Risikomeldung, -erfassung, -be-wertung und -abwehr. Für die Risikoerfassung und -be-wertung ist in Deutschland das Bundesinstitut für Arznei-mittel und Medizinprodukte und für die Risikoabwehrsind die Bundesländer zuständig. Die Anwendung derProdukte und die Verpflichtung zur Risikominimierungdurch den Zahnarzt unterliegt der Medizinprodukte-Be-treiberverordnung.Die Europäische Kommission hatte zu Amalgam und des-sen Alternativen eine Expertengruppe aus den Mitglied-staaten der Europäischen Union unter Beteiligung von europäischen Patientengruppen und Wissenschaftlern an-derer Staaten eingesetzt. So wurden Sicherheitsanforde-rungen an Amalgam erarbeitet, die an die Hersteller, Prüf-stellen und Überwachungsbehörden gerichtet sind. Auchdas Bundesministerium für Gesundheit hat zusammen mitden betroffenen Kreisen und dem Bundesinstitut für Arz-neimittel und Medizinprodukte ein Konsenspapier zu Re-staurationsmaterialien in der Zahnheilkunde erarbeitet.Bei Amalgam ebenso wie bei allen anderen dieser Mate-rialien besteht die Gefahr von Nebenwirkungen, insbe-sondere Risiken von Hautunverträglichkeiten und Aller-gien. Weitere zugeschriebene Nebenwirkungen wie z.B.Störungen des Nervensystems oder des Autoimmunsy-stems konnten bisher nicht bestätigt werden. So sehen zz.weder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin-produkte noch die Europäische Kommission einen be-gründeten Verdacht, dass das Quecksilber aus Amalgamnegative Auswirkungen auf die Gesundheit hat, die seineVerkehrsfähigkeit infrage stellt. Nach dem derzeitigenwissenschaftlichen Erkenntnisstand gibt es unter Berück-sichtigung der durch Nahrung, Wasser und Luft ohnehinfür den Menschen bestehenden Quecksilberbelastung kei-nen begründeten Verdacht für ein medizinisch nicht ver-tretbares gesundheitliches Risiko durch Tragen, Legenoder Entfernen von Amalgamfüllungen. Der Einsatzsollte dennoch auf das unbedingte Maß eingeschränktwerden, um die allgemeine Quecksilberbelastung desmenschlichen Körpers zu verringern.Der Ausschuss befand, dass er keine abschließende Be-wertung der Toxizität von Amalgam und anderen Restau-rationsmaterialen in der Zahnmedizin vornehmen kann.Der Ausschuss stellte indes fest, dass ernstzunehmendeAnhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch Amalgamfül-lungen zumindest in Einzelfällen gesundheitliche Beein-trächtigungen entstehen können. Der Ausschuss sprachsich daher für eine Vermeidung von Amalgam und ande-rer Metalle, wann immer es möglich ist, aus. Ein soforti-ges generelles Amalgamverbot wurde vom Ausschuss allerdings nicht befürwortet. Hierzu fehlt es auch an quali-tativ gleichwertigen Alternativmaterialien. Vom Aus-schuss wurde jedoch die Notwendigkeit gesehen, die For-schung nach qualitativ gleichwertigen, finanzielltragbaren Alternativstoffen zu Amalgam und anderen Me-tallen zu intensivieren, um zumindest für die Zukunfthierdurch bedingte Erkrankungen zu vermeiden. Auchsollen die Behandlungsmöglichkeiten für derartig Er-krankte dringend weiterentwickelt werden. Daher empfahl der Ausschuss, die Petition der Bundesre-gierung als Material zu überweisen, damit sie bei zukünf-tigen Verordnungen, anderen Initiativen oder Untersu-chungen in die Erwägungen einbezogen wird.