Amalgam Fehlurteil
Zahnärzte sind verpflichtet auch über extrem seltene Risiken einer
Behandlung aufzuklären. Dies gilt allerdings nur, wenn Wissenschaftler bereits
ernstzunehmende Warnungen zur geplanten Behandlungsmethode geäußert haben.
Während einer zahnärztlichen Behandlung erhielt ein
54jährigen Mann Anfang 1997 drei Amalgamfüllungen. Rund ein Jahr später
verstarb er an einer seltenen Nervenerkrankung. Die Ehefrau verklagte den
Zahnarzt daraufhin auf Unterhalt. Nach ihrer Auffassung war eine
Amalgamvergiftung die Ursache für den Tod des Ehemannes. Eine Aufklärung über
die Risiken war vor der Behandlung jedoch nicht erfolgt. Das zuständige
Landgericht wies die Klage ab und auch die Berufung blieb erfolglos. Denn nach
Auffassung des Oberlandesgericht Koblenz war eine Aufklärung über die Risiken
einer Amalgambehandlung nicht erforderlich. Zum einen seien dieses
Füllungen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft in der Regel nicht mi
OLG Koblenz
02.03.1999
Aktenzeichen: 3 U 328/97
Einstellung in die Datenbank: 16.12.1999
Bearbeitet von: Martina Seipelt
Quelle: NJW 1999, 3419
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/urteile/urteil.phtml?code=16314_362