§ Amalgam Falschgutachten unserer Regierung

Wer wissen will, wer die Amalgamtäter in unserer Regierung für die Weitervergiftung unserer Bevölkerung sind, muss das Gutachten lesen, das das ehem. Bundesgesundheitsamt als offizielle Stellungsnahme aller Amalgamspezialisten unseres Landes als offiziellen Freibrief zum Weitervergiften unserer Kinder und Kranken für die nächsten Jahrzehnte an die EU demnächst weiterleiten will.

Nach dieser Empfehlung muss die gesamte EU – und letztlich die ganze Welt handeln: als wachsweich so weiterwursteln wie bisher,

nichts wird sich ändern, Amalgam ist besonders gesund und besonders billig- also ideal für alle Armen, die Klugen und Reichen bekommen ohnehin was besseres:

o Kaugummitest gibt es nicht

o DMPS-Test gibt es nicht

o DMSA- Test ist unbekannt

o Langzeit-Allergietest gibt es nicht

o Autoimmuntest gibt es nicht

o Eiterkiefer durch Amalgam gibt es nicht

0 Rheuma, Infarkt, MS, Krebs , Alzheimer, Diabetes durch Amalgam gibt es ebenso so wenig wie die anderen 600 Autoimmunkrankheiten

durch Amalgam

o Quecksilber im Gehirn gibt es nicht

o organisches Quecksilber und Zinn im Gehirn gibt es nicht

0 60 Blockaden durch Quecksilber in jeder Zelle gibt es nicht

o Enzymdefekte zum Giftabbau gibt es nicht

o Plötzlichen Kindstod gibt es nicht

o Unbekannt ist eine Umweltvergiftung mit Allergie und tödlicher

   Autoimmunkrankheit

o Verwechslung akute Vergiftung mit Langzeit-Allergie

 

Die Liste ist noch unendlich lang.

Das Niveau dieser Zusammenfassung entspricht dem vor 80 Jahren!

Die moderne Toxikologie ist für unsere Regierung ein böhmisches Dorf, niemand hat sie bisher darauf hingewiesen.

Je veralteter die Kenntnisse eines Gutachters sind, desto besser wird er von der Regierung bezahlt.

Man merkt dies in allen ihren Entscheidungen.

DIE WIRKLICHE AMALGAMKRANKHEIT IST HIER MIT KEINEM WORT ERWÄHNT- ALLE SCHREIBEN MÄRCHEN!

 

So, wie es aussieht, brauchen die Betonköpfe in den Ministerien noch Jahrzehnte, bis sie diffizile Zusammenhänge kapieren.

 

Pech für Millionen Kranker die dadurch ihr Leben lassen müssen.

 

In der gesamten Kommission sitzt kein einziger Arzt, der je einen Amalgamvergifteten gesehen – geschweige denn getröstet oder gar behandelt hätte – den behandeln können diese „Spezialisten“ nicht.

Die Amalgamvergifteten tragen daran eine Mitschuld, da sie die wirklichen Entscheidungsträger nie wirklich über ihre Leiden informiert haben und daher ihre unglaubliche Kenntnislosigkeit indirekt mitverantworten.

„Umweltmedizin“ heißt das Gutachten, aber kein Deut davon ist in dem ganzen Text vorhanden: also von Umweltmedizin versteht kein einziger der Gutachter irgendetwas; alles handelt von Akut-Toxikologie, also je höher der Blutwert, desto kränker der Patient.

Mit solcher Ignoranz werden wir alle ausgerottet.

Die Amalgamvergifteten müssen eiligst diese Ignoranz beseitigen!

 

Für unsere 20 000 Amalgamvergifteten und tonnenweise Akten von Ihnen hat sich noch nie einer der Amalgamtäter interessiert:

Prof. Dr. Fritz Schweinsberg (Tübingen; Vorsitzender der Amalgam-Arbeitsgruppe der Kommission), Prof. Dr. Franz Daschner (Freiburg, Kommissionsmitglied bis Juni 2005), Dr. Rainer Harhammer (BfArM, Bonn), Prof. Dr. Detlef Heidemann (Frankfurt), Dr. Joachim Mutter (Freiburg) (nur wenn Amalgam generell nicht mehr empfohlen wird, dies auch zur Vermeidung künftiger juristischer Konsequenzen), Prof. Dr. Franz-Xaver Reichl (München). Aus der Kommission waren an der Amalgam-Arbeitsgruppe beteiligt: Prof. Dr. von Mühlendahl (Osnabrück), Prof. Dr. Nowak (München), Prof. Dr. Schwenk (Stuttgart), Prof. Dr. Wilhelm (Bochum).

 

Rechtlich gesehen kann man einem Gutachter nichts tun, der einfach keine Kenntnisse zur Gutachtenfrage hat, wie einem Zahnarzt oder einem Chemiker, die nicht Medizin studiert haben. Schuldig ist nur der Richter, der einen Falschgutachter hört oder gar darauf sein Urteil stützt!

Die Justiz ist aber weisungsgebunden durch die Regierung.

Wenn eine Regierung darauf Wert legt, dass ihr Volk aus Hilflosen und Schwachen besteht, dann kann sie daran niemand hindern.

Hier ist Deutschland federführend für die gesamte Welt!

Heute fragt sich jeder Jugendliche, warum niemand Hitler gestoppt hatte, hier liegt der Schlüssel:

Die Berater Hitlers hatten solche Macht, die Dinge zum Untergang hin zu steuern, dass niemand mehr eine Chance zum Stoppen sah!

Das Volk hat aber eine Macht durch ein Gemeinschaftsvotum.

 

 

 

 Amalgam Kommission 

 

Osnabrück,  2. 7. 06

 

 

Amalgam: Empfehlungen aus umweltmedizinischer Sicht

 

Mitteilung der Kommission �Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin�

 

 

 

Vorbemerkung

 

 

 

Aus Amalgamfüllungen wird Quecksilber in geringen Mengen freigesetzt. Dentalamalgam ist allerdings neben dem Fischverzehr die Hauptquelle für die Quecksilberaufnahme beim Menschen.  Obwohl die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken von den meisten Experten als gering und vom Nutzen-Risiko-Aspekt her eher als vernachlässigbar eingeschätzt werden, gibt es auch abweichende Auffassungen. So nehmen einige Umweltmediziner und Toxikologen an, dass schon bei sehr niedrigen amalgambedingten Quecksilber-Expositionen diverse Gesundheitsgefährdungen vorkommen können. Daher ist �Amalgam� in der Umweltmedizin nach wie vor ein umstrittenes Thema und die Beratung von Patienten mitunter schwierig. Die nachfolgenden Empfehlungen sind als Beurteilungs- und Beratungshilfen für Umweltmediziner gedacht, wie auch für andere Ärzte, die Patienten mit amalgambezogenen Problemen betreuen.[*]

 

 

1 Allgemein

 

1.1 Möglichkeiten zur Kariesprophylaxe und damit zur generellen

      Vermeidung von  Zahnfüllungen

 

§         effektive und regelmäßige Zahnpflege,

§         ausgewogene Ernährung, Verminderung des Konsums von Zucker/Süßigkeiten, seltenere Verwendung von Auszugsmehlen und Fertigprodukten mit zugesetzten Säuren (z. B. Zitronensäure),

§         Kariesprophylaxe mit Hilfe von Fluoriden,

§         regelmäßige Kontrollen durch den Zahnarzt, bei Bedarf sind zusätzliche individuelle Fluoridierungsmaßnahmen empfehlenswert,

§         auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK, 2000) und der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ, 2003) wird hingewiesen.

 

 

1.2 Amalgamfüllungen sollen aus Gründen des vorbeugenden

      Gesundheitsschutzes nicht mehr gelegt werden .

Insbesondere nicht:

 

bei Sanierungsmaßnahmen am Milchgebiss. H

 

§         bei Frauen während einer Schwangerschaft und während der Stillzeit. Amalgamfüllungen wie auch Fischverzehr führen nachweislich zu einer transplazentaren Quecksilberexposition des Feten (und vermutlich auch des Embryos). Obwohl es keine wissenschaftlichen Belege für eine pränatale Schädigung durch Quecksilber aus Amalgamfüllungen gibt, sollte die Hg-Exposition, angesichts der für höhere Hg-Belastungen belegten Quecksilbertoxizität, so niedrig wie möglich gehalten werden. Beim Legen und Entfernen von Amalgamfüllungen entstehen Expositionsspitzen, die besonders während einer Schwangerschaft und in der Stillzeit zum Schutz des Kindes vermieden werden sollen und können. Für eine Ausdehnung dieser Empfehlung auf �Frauen im gebärfähigen Alter� reicht nach Ansicht der Kommission die Datenlage nicht aus; die Nutzen-Risiko-Relation ist hier anders einzuschätzen als bei schwangeren Frauen. Keine Zustimmung von J.Mutter

 

 

 

 

bei Vorhandensein anderer metallischer Restaurationen. Bei Kaukontakt mit Kompositen und Varianten besteht dieses Problem nicht. Gut 

 

§         bei der Diagnose oraler lichenoider Reaktionen.

 

§         bei festgestellter Allergie (Typ IV) gegenüber Amalgam.

 

bei Patienten mit Niereninsuffizienz im 4. Stadium (

 

 

Die Entscheidung, ob Amalgam, ein anderes plastisches Füllungsmaterial oder eine andere Restaurationstechnik zur Anwendung kommt, ist stets im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Situation des Patienten zu treffen.

 

 

1.3 Bestehende Amalgamfüllungen

 

§         müssen entfernt werden bei festgestellter Allergie (Typ IV) gegenüber Amalgam.

 

§         sollen entfernt werden bei der Diagnose oraler lichenoider Reaktionen.

 

sollen während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht entfernt werden, sofern keine dringende zahnärztliche Indikation dazu besteht

 

1.4 Maßnahmen zur Verringerung einer Quecksilberexposition beim

      Entfernen von Amalgamfüllungen

 

§         Verwendung von Nebelabsaugern, Speichelsaugern und eine ausreichende Wasserspraykühlung (mind. 50 ml/min).

 

§         Verwendung geeigneter Instrumente, um mit geringem Anpressdruck möglichst große Füllungsfragmente zu entfernen.

 

§         Legen und Entfernung von Amalgamfüllungen in gut belüfteten Praxisräumen.

 

§         Die Hg-Exposition kann noch durch weitergehende Schutzmaßnahmen (z.B. Clean-up, Atemmaske) verringert werden. Gut

 

 

§         Regelmäßige Untersuchung von Amalgam-Mischgeräten auf eventuelle Quecksilber-Verunreinigungen. Erforderlichenfalls hat eine sachgerechte Reinigung zu erfolgen.

 

 

 

§         Beachtung der Entsorgungsvorschriften für Amalgam-Abfälle.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2 Abklärung einer eventuell erhöhten Quecksilber-Exposition aus

   Amalgamfüllungen

 

2.1 Anamnese

 

Im Rahmen der umweltmedizinischen Anamneseerhebung sind einige Fragen zu Amalgamfüllungen angezeigt: wann gelegt? wie viele? wann entfernt? Zusätzlich sollte gefragt werden, ob die Füllungen nach dem Legen poliert wurden. Weiterhin ist nach der Verwendung von Amalgam bei Wurzelspitzenresektion mit retrogradem Verschluss zu fragen. Das Kauverhalten (Kaugummikauen, Bruxismus) sowie die Häufigkeit des Zähneputzens sind zu berücksichtigen.

 

2.2 Beurteilung des Zustandes der Amalgamfüllungen

 

Die Beurteilung sollte durch einen Zahnarzt vorgenommen werden. Hinweise auf erhöhte Quecksilberfreisetzung geben folgende Befunde: Viele Füllungen, große Oberflächen, korrodierter Zustand, andere Legierungsarten. Gut

 

2.3 Quecksilberbestimmung in humanem Probenmaterial

 

2.3.1 Quecksilberbestimmung im Urin

 

Zur Abschätzung einer GBelastung durch liegende Amalgamfüllungen (intern stimmt nicht, das Urinwerte nicht mit Organwerten übereinstimmen!) internen Belastung mit anorganischem Quecksilber ist die Hg-Bestimmung im Urin eine praktikable und geeignete Methode. Optimal, aber unter klinischen Bedingungen nicht realisierbar, wäre die Bestimmung von Organkonzentrationen (z.B. Hirn, Niere) , da die Urinwerte nicht mit den Organwerten übereinstimmen.

 

§         Hierzu ist 24-h Urin oder Morgenurin zu verwenden. Proben, deren Creatiningehalt außerhalb von 0,3 bis 3 g/l[�] liegt, können nicht bewertet werden.

§         Die Quecksilberkonzentration im Urin korreliert mit der Zahl sowie der Qualität der vorhandenen Amalgamfüllungen, jedoch weit weniger genau mit dem Quecksilbergehalt des Körpers Gut

§         Die Quecksilberbestimmung im Urin nach Mobilisation mit Komplexbildnern, z. B. DMPS, ist für patientenbezogene umweltmedizinische Diagnostik nicht geeignet Warum nicht? Es gibt genug Publikationen, die dem Test eine höhere Diagnostische Relevanz beimessen, insbesondere von Prof. Vasken Aposhian, Arizona und Dr. Hansen, Luxemburg. Da der Nüchterurinwert und 24 h wert nicht mit dem Körpergehalt übereinstimmt, ist der DMPS Test die logische Folge daraus. Die ganze RKI Kommission hat keine Erfahrungen mit der Anwendung von DMPS und der Beurteilung der Werte, noch weniger die Zahnärzte.

 

2.3.2 Quecksilberbestimmung im Blut

 

 

§         Die Quecksilberbestimmung im Blut ist wenig geeignet, da hierbei Gesamtquecksilber (anorganisches Quecksilber z. B. aus Amalgamfüllungen und organisches Quecksilber, z. B. aus Fischkonsum) erfasst wird und weil anorganisches Quecksilber im Blut nur eine kurze Halbwertszeit hat.

 

2.3.3 Quecksilberbestimmung im Speichel

 

 

Der �Kaugummitest� mit nachfolgender Quecksilberbestimmung im Speichel ist zur Überprüfung einer Belastung aus Amalgamfüllungen nicht geeignet: dabei werden  auch nicht resorbierbares Quecksilber, z. B. Legierungspartikel, erfasst.

 

 

 

2.3.4 Quecksilberbestimmung in den Haaren

 

 

§         Die Quecksilberbestimmung in den Haaren ist nicht geeignet: anorganisches Quecksilber, z. B. aus Amalgamfüllungen, wird nur geringfügig in die Haarmatrix eingebaut; organisches Quecksilber, z. B. aus Fischkonsum, wird dagegen in erheblicherem Umfang im Haar gespeichert.

 

 

2.4 Bewertung der Ergebnisse von Quecksilberbestimmungen

 

§         Die Bewertung der Quecksilbergehalte im Urin erfolgt an Hand der HBM-Werte (Kommission Human-Biomonitoring� des Umweltbundesamtes, 1999). Ergebnisse oberhalb des HBM-I-Wertes (7 µg/l bzw. 5 µg/g Creatinin) müssen durch eine Wiederholungsmessung bestätigt werden. Auch schon bei Werten deutlich oberhalb der Referenzwerte, also etwa oberhalb von 2-3 µg/l  ist Aufmerksamkeit geboten. Um auszuschließen, dass andere Quellen eine Rolle spielen, sind zusätzliche Quecksilberexpositionen zu erfragen. Neben einer beruflichen Belastung spielen die Häufigkeit des Fischkonsums Wieso auf einmal, vorher wird beschrieben, dass Methyl-Hg nicht über die Niere ausgeschieden wird-Wiederspruch) sowie die Art der verzehrten Fische eine Rolle. Expositionen durch nicht fachgerecht entsorgte zerbrochene Quecksilberthermometer können ebenfalls von Bedeutung sein. Quecksilber- bzw. Thiomersal-haltige Impfstoffe werden in Deutschland bei den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen nur noch in Diphtherie-Adsorbat-Impfstoff Behring und Td-Impfstoff Mérieux MSD eingesetzt. Quecksilber- bzw. Merbromin-haltige Desinfektionsmittel sind bei uns nur noch in Augentropfen im Handel. Außerdem sollte an die Anwendung quecksilberhaltiger Schönheitssalben gedacht werden.

 

§          

§         Bei wiederholter Überschreitung des HBM-I-Wertes für Hg im Urin (und falls dies - nach Beachtung und Ausschluss anderer möglicher Quellen - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf Amalgam zurückgeführt werden kann  sollten die Amalgamfüllungen ersetzt werden. Gut Gegebenenfalls ist die zusätzliche Ermittlung des Selenstatus zu empfehlen, da Selenmangel die Toxizität von Quecksilber steigern kann (die Selenkonzentration im Serum sollte über 50 µg/l liegen).

 

 

 

3 Abklärung und Bewertung einer Überempfindlichkeit

 

§         Von einer Überempfindlichkeit gegenüber Amalgam bzw. Quecksilber kann ausgegangen werden, wenn orale lichenoide Reaktionen diagnostiziert werden und/oder ein positiver Epicutantest-Befund nach den Leitlinien der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft vorliegt und mithin eine Typ IV-Allergie (Kontaktallergie) gegenüber Amalgam besteht.

§         Dem MELISA®-Test (modifizierter LTT) kommt ei der Feststellung einer Typ-IV-Allergie nur eine begrenzte diagnostische Bedeutung zu. Er ist ungenau und gehört nicht zu den Standarduntersuchungen. Stimmt nicht, da wissenschftliche Daten das Gegenteil nahe legen!

 

 

§         Oft wird durch Testergebnisse keine Sicherheit erlangt. Deswegen liefern Testergebnisse nicht die alleinige diagnostische Entscheidungshilfe.

§         Bei Vorliegen gesicherter Hinweise auf eine Überempfindlichkeit (Typ IV Allergie) muss Amalgam (unter Schutz: wegen Induktion von Kranheitsschüben) entfernt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4 Vorgehen bei Patienten mit selbstvermuteter

   Amalgamkrankheit

 

§         Bei Vorstellung von Patienten mit selbst vermuteter �Amalgamkrankheit� sind zunächst eingehende differentialdiagnostische Überlegungen und Untersuchungen anzustellen. Vom Patienten berichtete unspezifische Symptome, z. B. Konzentrations­schwäche, Abgeschlagenheit, Kopfschmerz usw. können nicht zuverlässig ursächlich auf Amalgamfüllungen zurückgeführt werden.

§         Mit dem Patienten ist detailliert zu besprechen, dass es hinsichtlich der Vermutungen über Zusammenhänge zwischen Amalgam und bestimmten Krankheiten (wie z. B. Morbus Alzheimer, Morbus Parkinson, amyotrophe Lateralsklerose, Autismus, Multiple Sklerose) oder Hormonstörungen unterschiedliche Meinungen gibt und dass keine klaren wissenschaftlichen Bestätigungen solcher angenommener Kausalzusammenhänge bestehen. Gut Therapeutische Maßnahmen, wie Quecksilber- "Ausleitungen" mit Chelatbildnern oder die Entfernung amalgamhaltiger Zahnfüllungen, sind in solchen Fällen in der Regel nicht hinreichend begründet, können aber im Einzelfall von erfahrenen Umweltmedizinern durchgeführt werden, da mehrer Fallberichte vorliegen, die eine positive Wirkung beschreiben. Klinische kontrollierte Studien liegen aber noch nicht vor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung: Die vorstehenden Empfehlungen wurden auf der Grundlage einer Analyse der in peer-reviewed journals� erschienenen wissenschaftlichen Literatur erarbeitet. Der betreffende Materialien-Anhang ist mitsamt einer Literaturliste im Internet  veröffentlicht (RKI-INTERNET-Adresse wird noch eingefügt). Bei der Erarbeitung der Empfehlungen wie auch des zugehörigen Materialien-Anhangs wurde die Kommission durch die im Folgenden genannten externen Sachverständigen unterstützt: Prof. Dr. Fritz Schweinsberg (Tübingen; Vorsitzender der Amalgam-Arbeitsgruppe der Kommission), Prof. Dr. Franz Daschner (Freiburg, Kommissionsmitglied bis Juni 2005), Dr. Rainer Harhammer (BfArM, Bonn), Prof. Dr. Detlef Heidemann (Frankfurt), Dr. Joachim Mutter (Freiburg) (nur wenn Amalgam generell nicht mehr empfohlen wird, dies auch zur Vermeidung künftiger juristischer Konsequenzen), Prof. Dr. Franz-Xaver Reichl (München). Aus der Kommission waren an der Amalgam-Arbeitsgruppe beteiligt: Prof. Dr. von Mühlendahl (Osnabrück), Prof. Dr. Nowak (München), Prof. Dr. Schwenk (Stuttgart), Prof. Dr. Wilhelm (Bochum).

 

 

 

 

 



[*] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Arzt/Ärztin, Patient/Patientin, Umweltmediziner/Umweltmedizinerin, Zahnarzt/Zahnärztin stets nur die grammatikalisch männliche Form angegeben.

[�] Bereich gemäß Vorschlag der HBM-Kommission (Bundesgesundhbl 2005 48:616-618); bei Wiederholungsuntersuchungen wegen auffälliger Werte soll der Bereich mit 0,5 bis 2,5 g/l enger sein.

 

Gelb Änderungsvorschlag von Dr.Mutter