2013 Amalgam
Aufklärung unterlassen ist Schuldanerkenntnis
Wer die gesetzlich vorgeschriebene
mündliche und schriftliche Aufklärung vor dem hochriskanten Amalgamlegen
unterlässt, macht dies bewusst als Schuldanerkenntnis und rechnet mit einem Schadenersatzprozess
durch den Geschädigten wegen Körperverletzung. Je stärker die Komplikationen
durch Amalgam sind, desto höher ist die Entschädigung. Wenn mehrere Geschädigte
eines Zahnarztes klagen, dann kann im Strafverfahren gegen den Zahnarzt eine
Haftstrafe und ein Berufsverbot ausgesprochen werden. Bei der hohen Anzahl von
tödlichen Komplikationen nach Amalgam kann dies sehr häufig auftreten.
Zahlreiche Klagen wegen Unterlassung der Aufklärung
kombiniert mit einer Schadenersatzklage sind der einzige Weg, um das längst überfällige
Amalgamverbot endlich auf den Weg zu bringen!