2008 Alzheimer entschädigungspflichtiger Amalgamtod

Spätestens seit dem 08.09.95, der Forschungsinfo der Bundesregierung weiss jedermann, dass Alzheimer eine typische Folgekrankheit einer Quecksilber Allergie ist. Ein Nichtaufklären über diese typische Amalgamfolge bedeutet eine strafbare Körperverletzung durch den Zahnarzt und seine bandenhaften (= juristischer Ausdruck!) Mittäter.

 Da diese Amalgamkrankheit ausnahmslos tödlich unter einem grässlichen Persönlichkeitsverfall nach einer Latenzzeit von 30 Jahren endet, ist die höchstmögliche Entschädigung fällig. Den letzten Bweis erbringen Quecksilberspiegel im Stamm- und Grosshirn. Dies kann man im Amalgamopfertestament einfügen.

Es ist mit einer Entschädigung von mindestens 100 000 € zu rechnen!

http://www.toxcenter.org/artikel/Amalgamklage-Europ-Gerichtshof-f-Menschenrechte.php

(Zusatz zu meiner neuen Biografie)