Ärzte von Patienten benotet§

Schulnoten oder sachliche Kommentare erhalten Ärzte im Internet bei:

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Meinungsäußerungen sind erlaubt wie: „Der Arzt war unfreundlich“ oder

„veraltete Behandlungsgeräte“, „Amalgamleger“.

Beiträge dürfen nicht ehrverletzend sein lt. BGH vom März 2007 (VI ZR 101/06).

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