Abwahl von Bürgermeistern in NRW

DUISBURG Die Abwahl des Bürgermeisters ist in NRW mit dem vor kurzem reformierten Paragrafen 66 der Gemeindeordnung geregelt. Danach kann nicht mehr nur der Rat, sondern auch die Bevölkerung selbst den Bürgermeister vorzeitig abberufen.dpa

Erforderlich ist im ersten Schritt ein Antrag, der von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt wird. Bei etwa 368 000 Wahlberechtigten in Duisburg sind das gut 55 000.

Für das eigentliche Abwahlverfahren gilt dann eine zweifache Hürde: Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen muss für die Abwahl votieren und die Zahl dieser Abwahl-Stimmen muss mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten betragen - also etwa 92 000. Stellt der Wahlausschuss das fest, scheidet der Bürgermeister sofort aus dem Amt.

 

http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/politik/inland/art29862,1439683

(betrifft Duisburger Bürgermeister bzgl. Loveparade 2010)