Abhängigkeit von Substanzen

oder von Verhaltensweisen

 

 Abhängigkeit von Substanzen oder von Verhaltensweisen
Fußend auf ein psychiatrisches Fachgespräch zur Begutachtung von Suchtkrankheiten vom 30. und 31. Oktober 2007 empfiehlt der Beirat, die Abschnitte „Alkoholkrankheit, -abhängigkeit" und „Drogenabhängigkeit" auf Seite 48 bis 49 der Nummer 26.3 der „Anhaltspunkte" durch folgenden Text zu ersetzen:

Schädlicher Gebrauch potenziell zur Abhängigkeit führender Substanzen – Abhängigkeit von Substanzen oder von Verhaltensweisen
Der schädliche Gebrauch ohne körperliche und/oder psychische Schädigung bedingt keinen Grad der Behinderung, keinen Grad der Schädigungsfolgen.
Abhängigkeit von psychotropen Substanzen liegt vor, wenn als Folge des chronischen Substanzkonsums mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllt sind:

- Der unwiderstehliche Drang, die Substanz zu konsumieren
- Eine verminderte Kontrollfähigkeit (Kontrollverlust)
- Körperliche Entzugssymptome
- Toleranzentwicklung
- Vernachlässigung anderer sozialer Aktivitäten zu Gunsten des Substanzkonsums
- Fortgesetzter Substanzkonsum trotz Nachweises schädlicher Folgen.

 

GdS

Schädlicher Gebrauch von potenziell zu Abhängigkeit führenden Substanzen bzw. entsprechender Verhaltensweisen mit leichteren psychischen Störungen

0 - 20

Abhängigkeit

 

                mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten

30 - 40

                mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten

 50 - 70

                mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten

 80 - 100

Ärztlicher Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Änderung der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)", Ausgabe 2008

Niederschrift über die Tagung der versorgungsärztlichen Sektion vom  06./07.November 2008

Beiratsbeschluss von Nov. 2008

Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15.12.2008