AOK und Sozialgericht
vermiesen Krankem Weihnachten
Heute, am
Samstag, den 23.12, dem Vorabend vor Weihnachten, sandte das Sozialgericht eine
persönliche Vorladung zur Gerichtsverhandlung in vier Wochen.
Im Verfahren,
das seit über 8 Jahren dauert, geht es um einen Streit des Hausarztes mit dem
MDK. Der Kranke soll heute als Strafe die Hälfte des Arbeitslosengeldes
zurückzahlen.
Sächs. Landessozialgericht
In dem
Rechtsstreit
H. gegen
AOK Sachsen
Az: L1 KR 59/02
Samstag,
23. Dezember 2006
Sachstand:
1.Soeben,
Samstag am Vorabend des Heiligen Abend erhielt
ich Ihre Vorladung
zur
Verhandlung am 24.01.2007. Da mein Anwalt natürlich weder heute, noch die
nächsten Tage erreichbar ist, schicke ich dieses Schreiben direkt an Sie.
2. Auf
Grund der Hinhaltetaktik und meiner schweren Erkrankung wurde ich von der AOK
zu diesem, bis jetzt 8½ Jahren andauernden Prozess gezwungen, um nicht
Tausende an das Arbeitsamt zurückzahlen zu müssen.
Das Arbeitsamt hat die Arbeitsunfähigkeit
anerkannt, verlangte die Gesundschreibung der behandelnden Ärztin.
3.Anstatt
einer Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, versuchte die
AOK
(erfolglos) Alles, dass ich meinen Arbeitsplatz verlieren sollte.
Weil sie
kein Krankengeld zahlen wollte, kreidete mir die AOK eine lebensnotwendige,
vorher von ihr genehmigte Behandlung als Verbrechen an.
4.Trotz
Forderung meiner Hausärztin wurde meine damalige Arbeitsunfähigkeit
pflichtwidrig
nicht überprüft – kein einziger Gutachter sah mich im strittigen
Zeitraum. Alle Ärzte, die mich damals gesehen hatten oder zumindest meine
Befunde gelesen hatten, kommen zu dem eindeutigen und übereinstimmenden
Ergebnis, dass ich während des gesamten strittigen Zeitraumes sicher
arbeitsunfähig war.
5.Nur die
AOK-Ärzte und die Gutachter, die die entscheidenden Befunde in
den
Unterlagen nicht finden konnten und nicht
zitierten und teilweise sogar die Empfangsbestätigung von wichtigen
Befunden verweigerten, behaupteten ich sei arbeitsfähig gewesen.
6. Ein Gegengutachter
bewies all diese Gutachten als Falschgutachten.
7.Die vor
über 10 Monaten, vom Gegengutachter geforderte Klärung bei
Gericht
bzgl. der Unterschlagung von Befunden fehlt.
8. Auf
Grund der damaligen Befunde suche ich noch vor dem angesetzten Termin einen
Neurologen /Psychiater als Gutachter auf.
9.Zum
ersten Verhandlungstermin hatte die AOK einen Vergleich zur Hälfte
der
Krankengeldzahlung, bis 31.März angeboten, da ihr inzwischen selbst Zweifel an
der Richtigkeit ihrer AOK-Gutachten gekommen waren, dies hätte für mich eine Rückzahlung von Tausenden der
Arbeitslosenunterstützung bedeutet. Das Gleiche trifft auf den, von der
zuständigen Richterin beim letzten Gerichtstermin angeregten Vergleich
bis 31.Mai zu.
10.Zu
meinem Recht gelange ich wohl erst vor dem Bundessozialgericht, denn
eine
fachliche Auseinandersetzung zwischen dem MDK und meiner Hausärztin kann doch nicht meine Bestrafung zur Folge haben.
Mfg