AOK schikanierte
Kranke im Osten mit Stasi-Methoden |
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Heute, am Samstag, den 23.12.2006 , dem Vorabend vor Weihnachten, sandte das
Sozialgericht eine persönliche Vorladung zur Gerichtsverhandlung in vier
Wochen. Im Verfahren, das seit über 8 Jahren dauert, geht es um einen Streit
des Hausarztes mit dem MDK. Der Kranke soll heute als Strafe die Hälfte des
Arbeitslosengeldes zurückzahlen. |
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Sächs.
Landessozialgericht In
dem Rechtsstreit Samstag,
23. Dezember 2006 |
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Sachstand : 1. Soeben, Samstag am Vorabend des Heiligen Abend erhielt ich Ihre Vorladung zur Verhandlung
am 24.01.2007. Da mein Anwalt natürlich weder heute, noch die nächsten Tage
erreichbar ist, schicke ich dieses Schreiben direkt an Sie. 2. Auf Grund der Hinhaltetaktik und meiner schweren
Erkrankung wurde ich von der AOK zu diesem, bis jetzt 8 1/ 2 Jahren andauernden
Prozess gezwungen, um nicht
Tausende an das Arbeitsamt zurückzahlen zu müssen. Das Arbeitsamt hat die
Arbeitsunfähigkeit anerkannt, verlangte die Gesundschreibung der behandelnden
Ärztin. 3. Anstatt einer Wiedereingliederung in den
Arbeitsprozess, versuchte die AOK ( erfolglos ) Alles, dass ich meinen
Arbeitsplatz verlieren sollte. Weil sie kein Krankengeld zahlen wollte, kreidete
mir die AOK eine lebensnotwendige, vorher von ihr genehmigte Behandlung als
Verbrechen an. 4. Trotz Forderung meiner Hausärztin wurde meine
damalige Arbeitsunfähigkeit pflichtwidrig nicht überprüft - kein einziger Gutachter sah mich im
strittigen Zeitraum. Alle Ärzte, die mich damals gesehen hatten oder
zumindest meine Befunde gelesen hatten, kommen zu dem eindeutigen und
übereinstimmenden Ergebnis, dass ich während des gesamten strittigen
Zeitraumes sicher arbeitsunfähig war. 5. Nur die AOK-Ärzte und die Gutachter,
die die entscheidenden Befunde in den Unterlagen nicht finden konnten und
nicht zitierten und teilweise sogar die Empfangsbestätigung von wichtigen
Befunden verweigerten, behaupteten ich sei arbeitsfähig gewesen. 6. Ein Gegengutachter bewies all diese Gutachten als
Falschgutachten. 7. Die vor über 10 Monaten, vom Gegengutachter geforderte Klärung
bei Gericht bzgl. der Unterschlagung von Befunden fehlt. 8. Auf Grund der damaligen Befunde suche ich noch vor
dem angesetzten Termin einen Neurologen / Psychiater als
Gutachter auf. 9. Zum ersten Verhandlungstermin hatte die AOK einen
Vergleich zur Hälfte der Krankengeldzahlung, bis 31. März angeboten, da ihr
inzwischen selbst Zweifel an der Richtigkeit ihrer AOK-Gutachten
gekommen waren, dies hätte für mich eine Rückzahlung von Tausenden der Arbeitslosenunterstützung bedeutet. Das
Gleiche trifft auf den, von der zuständigen Richterin beim letzten
Gerichtstermin angeregten Vergleich bis 31. Mai zu. 10. Zu meinem Recht gelange ich wohl erst vor dem
Bundessozialgericht, denn eine fachliche Auseinandersetzung zwischen dem MDK
und meiner Hausärztin kann doch nicht meine Bestrafung zur Folge haben. |