AOK psychische Folter einer Amalgamvergifteten

 

Landessozialgericht

Parkstr. 28

09120 Chemnitz

F.: 0371/4538266

 

 

AZ: L1 KR 59/02                                                                                  20.01.07

NN./. AOK Sachsen

 

FACHÄRZTLICHES Zusatz- GUTACHTEN

 

Am 19.01.07 war ich konsiliarisch 5 Stunden bei der Begutachtung von Frau NN durch einen Nervenarzt/Psychiater .

 

Er gilt als der beste Klinische Neurologe in Europa, ein Schüler des Urvaters der Neurologie, Prof. Dr. Bodechtel.

 

Er bestätigte wiederum aufgrund der dem Gericht vorliegenden Fakten und seiner aktuellen umfangreichen Untersuchung

-         sämtliche klinischen Teste für Nervenschäden positiv

-         Langzeit- EEG hochgradig krankhaft

-         EMG hochgradig krankhaft

-         evozierten Potentialen hochgradig krankhaft

 

die durchgehende Arbeitsunfähigkeit durch Nervengifte am Arbeitsplatz (Lichtpausen), im Mund und den sicheren Ausschluss psychischer Ursachen.

 

Im Prinzip wurde zwar nichts Neues gefunden, was nicht schon in den vorliegenden Gerichtakten ist, zu betonen ist nur der lückenlose Nachweis der Nervenschäden, die eine kontinuierliche Arbeitsunfähigkeit über den gesamten geklagten Zeitraum seit Mitte 1997 belegen.

 

Um allen Missverständnissen vorzubeugen hier noch der Kernsatz der Begutachtung des Nervenarztes für das Gericht:

 

Einer der wichtigsten sicheren objektiven Beweise der durchgehenden Arbeitsunfähigkeit von Frau N.N. sind die schweren, irreversiblen Veränderungen im  Kernspin-Kopf vom Juli 1997, die letztlich heute auch der Anlass für ihre vorzeitige Berentung sind.

Damit sind alle Prozessfragen eindeutig beantwortet und bewiesen.

 

Das nächste Kernspin von 2004 belegt die Irreversibilität der damaligen Veränderungen.

 

Die teilweise Verschlechterung im Verlauf geschah durch die völlig widersinnige

psychische Folter durch die AOK

durch den aufgezwungenen Prozess mit:

 

1.      Strafbarer Vernachlässigung, die von der Hausärztin bescheinigte durchgehende Arbeitsunfähigkeit in der gesamten Zeit bei Strittigkeit nicht von Ihren Ärzten persönlich beurteilen zu lassen.

2.      Die Heimtücke  der AOK, ihr Versehen durch eigene Ärzte mittels Falschgutachten vertuschen zu lassen.

3.      Im Verlauf eines achteinhalb Jahre währenden Prozess der AOK gegen ihren Schützling eine breite Palette von Niederträchtigkeiten vom Vorwurf einer Straftat gegen sich selbst bis zum Verheimlichen von in den Akten liegenden Befunden miterleben zu müssen.

4.      Systematische Bekämpfung der behandelnden Ärzte/Zähnärzte zu erleben.

5.      Die Patientin über die Drohung, für die vom Arbeitsamt anerkannte Arbeitsunfähigkeit der Hausärztin, ca. 17.000 € zurückzahlen zu müssen und damit in eine hoffnungslose finanzielle Situation getrieben zu haben.

 

 

Hiermit fordere ich das Gericht auf, sämtliche in meinen bisherigen Gutachten beschriebenen Vorwürfe aller namentlich bekannten

Täter strafrechtlich  vom zuständigen Staatsanwalt

bezüglich der Körperschädigung überprüfen zu lassen –

inklusive der unmenschlichen Verzögerungstaktik durch das Gericht. Hierzu gehört auch die Prozessladung  in einem 8,5 Jahre dauernden Sozialstreit am Vortag des Heiligen Abends!

 

Dies alles hat Frau NN

 

einen schweren, irreparablen organischen Schaden zugefügt.

 

Anbei ein allgemein zugänglicher Artikel von Greenpeace über PET zum Ausschluss von eingebildeten Krankheiten zumal Frau N.N. darin schwerste Ausfälle hatte!