AOK Kranke verachtend

Patientenbericht:

„.... am 1.1.98 und in der folgenden Zeit war ich schwer krank und konnte deshalb nicht arbeiten. Meine Hausärztin hatte die Arbeitsunfähigkeit attestiert, die AOK zahlte jedoch kein Krankengeld.

Der Streit um den Anspruch auf Krankengeld ist im 8.Jahr beim Landessozialgericht anhängig.

Neben anderen zahlreichen Gemeinheiten und Lügen unterstellte mir die AOK nach Jahren vor Gericht, weil  ich meinen Arbeitsplatz nicht aufgesucht hätte, hätte ich „meinen Willen nach außen getragen, bei bestehendem Arbeitsvertrag, das eigentliche Beschäftigungsverhältnis aufzugeben“. Damit hätte ich mich auch „der Verfügungsbefugnis und dem Weisungsrecht  meines Arbeitgebers entzogen“.

Deshalb sei sowohl von einem beendeten Beschäftigungsverhältnis (zu Beginn der Krankheit) und von einem Ende der Mitgliedschaft bei der AOK einen Monat später zum 31.01.98 auszugehen, weshalb ich keinen Anspruch auf Krankengeld hätte.

Dies versuchte die AOK aus ihren Gutachten zu konstruieren, nachdem  mehrfach mitgeteilt wurde, dass die AOK-Gutachten wegen zahlreichen Unzulänglichkeiten und einer völligen Fehldiagnose keine Verwendung finden können.

Zu dem Zeitpunkt, als die AOK behauptete, dass mein Beschäftigungsverhältnis beendet sei, hatte mein Arbeitgeber der AOK bereits vor Jahren klipp und klar mitgeteilt, dass er eine Kündigung ausschließt.

Weiterhin war der AOK vorher durch den Arbeitgeber bekannt, dass für ihn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Hausärztin maßgebend war und nicht die Meinung des MDK der AOK, solange keine Einigung über meine  Arbeitsfähigkeit herrschte. 

Der AOK war auch bekannt, dass mein Arbeitgeber gar nicht wollte, dass ich unter diesen Umständen im Büro erscheine. Vielmehr verlangte er eine Bestätigung meiner Arbeitsfähigkeit durch die behandelnde Ärztin, dass ihm als Arbeitgeber keine Risiken entstehen.

Nach dem ganzen Ärger mit der AOK wechselte ich am 1.1.99 die Krankenkasse.“