Zwangseinweisungen verdreifacht

 

Seit Einführung des neuen "Betreuungsrechtes" 1992 hat sich die Rate der Zwangseinweisungen verdreifacht, die unfreiwilligen Krankenhaus-einweisungen psychisch Kranker wurden erleichtert und rechrtliche Hürden wurden vermindert.

Obwohl es sich "um die Zwangseinweisung uneinsichtiger Patitienten handeln soll" erfuhren wir von Fällen, bei denen sich unsere Patienten bei Behörden über Vergiftungsgefahren beschwert hatten und statt einer Abhilfe der Amtsarzt kam, der mit einer Funkstreife und Krankenwagen eine Einweisung in das nächstliegende Bezirkskrankenhaus zur Verwahrung auf die geschlossene Station veranlasst hat. Der Einweisungsgrund wurde sofort vom Richter akzeptiert und eine Mindestverwahrung von 6 Wochen war die Folge.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unfreiwillige Einweisung sind:

*psychische Erkrankung oder Behinderung;

*dadurch bedingte "gegenwärtige erhebliche Gefahr für sich oder andere" oder die Gefahr (nicht unbedingt akut!) eines erheblichen gesundheitlichen Schadens des Betroffenen (Betreuungsrecht);

*die Gefahr ist nicht anders abwendbar, etwa durch ambulante Behandlung oder Aufsicht

*Antrag des Ordnungsamtes oder des Betreuers an das Gericht mit Attest eines Arztes; bei Eilbedürftigkeit können Amt oder Betreuer sofort einweisen und müssen die nachträgliche richterliche Genehmigung einholen.

 

Auch die Zahl der neu eingeleiteten Betreuungsverfahren hat sich mehr als verdoppelt.

Uns Ärzten wurde vor der Neuregelung des Verwahrverfahrens erzählt, dass dadurch die Zahl der Zwangseingesperrten deutlich absinken würde, an eine Verdreifachung hat nicht einmal ein Pessimist gedacht.

 

Insbesondere jeder Amalgampatient ist täglich davon bedroht. Da sämtliche Psxchiatriemedikamente, die dann natürlich hochdosiert eingesetzt werden, um ruhig zu stellen Titan (s.Homepage) enthalten, auf das Metallallergiker sehr stark allergisch reagieren können (was als Uneinsichtigkeit fehlgedeutet wird), ist es unbedingt erforderlich einige Punkte vorher zu bedenken:

1. Nie von Amalgam reden ("Allergie auf schwarze Zahnflickstoffe");

2.stets alle organischen Befunde in einer griffbereiten Mappe bereithalten. Von multiplen Allergien und Autoimmuntesten mögen einweisende Ärzte nichts hören, das ist ihnen unheimlich. Ein Kernspin des Kopfes mit eingelagerten Allergenen schreckt auch Psychiater ab, denn bis diese Dinge bringen die heutige Psychiatrie ins Wanken. Womöglich würde der Patient in der geschlossenen Psychiatrie ausnahmslos alle Patienten auf ihre Vergiftungsursache hinweisen und übermorgen wäre das Haus leer.

(Seucheneffekt)

3.Stets Notfall-Telefon-Nummer des verständnisvollen Hausarztes mit sich tragen.

4.Stets Handy-Nr. eines Rechtsanwaltes mit sich tragen.

5.Vor Fremden nie über Amalgam reden.

5.Zu Behörden nie ungefragt etwas über Gifte sagen (Polizei, Feuerwehr, Rundfunk, Zeitung).

6.Nie herumschreien, betrunken randalieren, andere belästigen oder aufdringlich sein. Bei Ärzten nicht als Nervensäge wirken.

Nicht denen das Leben zur Hölle machen, die  redlich helfen wollen, aber halt auch (wie man früher selbst) Fehler machen.

7.Keine Anschläge gegen Handy-Türme (erledigt sich von selbst!).

Literatur: Müller P.:Drastische Zunahme: Zwangseinweisungen nehmen zu.

              Dtsch Ärztebl 2004;A2794-2798(Heft 42)