Zilker weltbester befangener Amalgamfanatiker
G.
J.,
C
Datum: .01.2006
Vorab
per Fax: 0941-2003-299
An
das
Landgericht
Regensburg
Kumpfmühler Str. 4
An
nachrichtlich:
Rechtsanwalt
-Rechtsschutzversicherung
C
P
-Zeugen
-Bundesjustizministerium
5
B
-Selbsthilfegruppen
In
dem Rechtsstreit
G.
J.,
Kläger
gegen
Dr.
R.,
Beklagter
Az: 4 O
2285/04 (3)
Sehr
geehrter Herr Vorsitzender Richter Artinger,
hiermit
stelle ich ausdrücklich folgenden Befangheitsantrag
gegen den
vom
Landgericht Regensburg ausgewählten Gutachter, Prof. Dr. Thomas Zilker,
Toxikologische Abteilung II. Medizinische Klinik der technischen Universität
München, Ismaninger Str. 22.
Aus
meiner Sicht besteh
und
das nicht nur aus tendenzieller, sondern aus der schon in aller Öffentlichkeit
bekannten
Art und Weise des Herrn Prof. Zilker, der schon in vielen, auch mir bekannten,
Fällen, geschädigter Bürger, die vordergründig durch Amalgam bzw. Schadstoffe
in ihrer Gesundhei
Beweis:
Zeugenbefragung nach § 373 ff ZPO
namentlich:
1.
Herr P S,
2.
Frau C B,
3.
Herr M K,
Bei
Bedarf werde ich weitere Zeugen benennen, die nach meiner Information
ebenfalls
hierzu Aussagen machen können, die ich jedoch noch nicht erreichen konnte.
Darüber
hinaus möchte ich das Gericht auf den Filmbeitrag,
„Gesucht
wird die Moral der Gutachter“ ausgestrahlt am 18.01.1998 im
staatlichen
Fernsehen der ARD (WDR), hinweisen. Sollte hier von seiten
des
Gerichtes
nach Ansehen oder Durchlesen des Filmbeitrages, auch noch Unbefangenheit des
Prof. Zilker festgestellt werden, so müsste man
ernsthaft
davon ausgehen, dass das Gericht nicht nach den logischen Denkgesetzen, über
die hier beantragte Befangenheit, entscheiden könnte.
Darüber
hinaus werden weitere entsprechende Veröffentlichungen bzw. Äusserungen/Zitate des Herrn Prof. Zilker dem
Gericht zur weiteren
Kenntnisnahme
gereicht, die zusätzlich dessen vorfixierten Tendenzen etc.,
zu
den hier streitgegenständlichen Fragen, beweist, die Befangenheit liegt
m.E.
hiermit offensichtlich schon in extremer Form vor.
Eine
unvoreingenommene Begutachtung, bei der die üblichen Anforderungen an
Objektivität und Neutralität eines Gutachters vorliegen, kann hier insofern bei
Beauftragung des vom Gericht vorgeschlagenen Gutachters, gemäss auch dem BGH-Urteil vom 29.11.1978, Az. IV ZR 175/77, ernsthaft nicht erwartet werden,
da
nämlich die medizinische Notwendigkeit einem neutralen Sachverständigen
obliegt.
M.E.
kann es auch vom Gericht nicht hingenommen werden, einen derartigen Gutachter
wie Prof. Zilker, für den eine Amalgam- Zahnmetallvergiftung gar
nicht
existiert, dass man nun gerade diesen Gutachter für die dazu in Frage
kommenden
streitgegenständlichen Beweisfragen, und das sogar ohne Befragen
der
beteiligten Parteien, auswählt. Möglicherweise weil das Gericht die
vorfixierten Tendenzen, bzgl. zB.
Nichtanerkennung von Amalgam-Zahnmetallerkrankungen, seitens Prof. Zilker
bisher nicht zur Kenntnis genommen hat, oder, gerade
weil
man hiervon schon längst Kenntnis hat, um mit Beauftragung auf das zu erwartende
Ergebnis, nämlich Klageabweisung durch ein vom Gericht bestelltes Sachverständigengut-achten,
hinarbeiten „zu können“.
Für
den Fall, dass das Gericht diesen Befangenheitsantrag ohne auf den Sachvortrag
weiter einzugehen und abweichendes für die angebliche Unbefangenheit
vorzutragen sucht, so muss auch die Rechtschutzversicherung
des
Klägers darüber in Kenntnis gesetzt werden, da diese Kostendeckung in
diesem
Fall gewährt hat und bei Gutachtenerteilung an Prof. Zilker durch das Gericht,
es zur unnötigen Verschwendung von Versichertengeldern der
Rechtsschutzversicherungsgemeinschaft kommen würde.
Die
Rechtsschutzversicherung wird kein Interesse daran haben, für einen derartigen
Sachverständigen, den ich aus berichtigen Gründen ablehne, Beitragsgelder der
Versichertengemeinschaft bereitwillig zu verschwenden. Dabei muss man auch
wissen, dass ein derartiger Gut-achter wie Prof. Zilker, viel Geld erhalten
soll, für ein Gutachten, was von der Tendenz her und damit vom Ergebnis her
schon als bekannt zum Nachteil des Schwermetallverletzten zu unterstellen ist
(ähnlich der Vorgehensweise von Dr. R.). Und hinzufügend möchte ich noch
anmerken, dass ich ohne den Rechtsschutz seitens meiner für mich zuständigen
Rechtsschutzversicherung, ich auch nicht bereit wäre freiwillig zu einer
Begutachtung zu Herrn Prof. Zilker zu gehen und dafür dann auch noch „aus
eigener Tasche“ 4000 Euro für Herrn Prof. Zilker „hinzulegen“. Kein Richter
oder Beamter der an einer schadstoffinduzierten
Verletzung erkrankt ist, würde sich, bei dem Wissen um die hier vorgetragenen
vorfixierten Tendenzen(arg. § 278 StGB) seitens Prof. Zilker, freiwillig auf
eigene Kosten von diesem noch begutachten lassen um anschliessend ein unrichtiges Gutachten zu
erhalten, siehe Filmbeitrag: „Gesucht wird die Moral der Gutachter...“ etc.!
Zur
Glaubhaftmachung beziehe ich mich auf die Äusserungen des abgelehnten
Sachverständigen
die einzuholen ist.
Vorsorglich
beantrage ich, dafür das Herr Prof. Zilker hier als Gutachter nicht benannt
werden darf, siehe obigen Text, für einen fairen Verlauf dieses
Gerichtsverfahrens und einer objektiven Wahrheitsfindung den neutralen
Gutachter:
Herr Prof. Dr. D.
Prof.
Dr. D.,
Institut
für Rechtsmedizin
M
zu
benennen.
Herr
Prof. D. ist langjähriger Universitätskliniker und mit umweltmedizinischen
und
toxikologischen Problemstellungen befass
2.
Abschliessend möchte ich noch mitteilen, dass
meine weitere Stellungnahme
innerhalb
der nächsten 7 Tage folgt, da ich es wegen der vielen gerichtlichen
Problemstellungen und vor allem gesundheitlich schwierigen Situation nich
Befundbericht
von Dr. P. B. vom 02.01.2006.
Mit
freundlichen Grüssen
________________
Unterschrift
Anlagen:
1.
Filmbeitrag „Gesucht wird die Moral der Gutachter“ Prof. Zilker auf
CD-Rom
und 24 seitiges Manuskript zur Sendung
2. „Die Sache mit dem Amalgam“ Prof. Zilker Seite 200 f
aus dem Buch „Von
Menschen und Ratten“ von Prof. Erich Schöndorf
3. Apotheken Umschau - Prof Zilker
4. Focus-Magazin S 177 ff - Prof. Zilker
5. SZ Sonderbeilage - Prof. Zilker
6. Ärztliche Praxis - Prof. Zilker
7. „Richter in Weissen Kitteln“ mit Hinweis auf den Filmbeitrag
„Gesucht wird
die Moral der Gutachter“ - Prof. Zilker
8. „Nur in Richtung Erkrankte Psyche“ Umweltmedizin
Zeitschrift - Prof. Zilker
9. „Psychische Beschwerden durch Umweltschadstoffe ?“ -
Prof. Zilker
10. Wortprotokoll aus einer Anhörung im
Bundesinstitut für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin - Prof. Zilker, Seite 2, 74, 75, 82,
83 und 99
11. „Wer ist Zilker ?“ 10 Seiten der SHG Chemikalien- und
Holzschutzmittelgeschädigten, Würzburg,