Zahnzement enthält giftige Schwermetalle

 

Sehr geehrter Herr Dr. Daunderer,

 

ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir eine Frage beantworten würden.

 

Der Broschüre „Legierungen in der zahnärztlichen Therapie“ vom Bundesgesundheitsamt ISBN 3-89254-178-7 konnte ich auf Seite 9 folgendes entnehmen: „Aus Gründen von Patienten- und Anwenderschutz dürfen Dental-Gußlegierungen, Dentallote und kieferorthopädisch eingesetzte Legierungen, welche Beryllium, Cadmium und Blei enthalten, in der zahnärztlichen Therapie nicht verwendet werden.“

 

Trotz Vorlage eines Allergiepasses – Allergie auf Amalgam/Quecksilber, Benzoylperoxid und Ammoniumtetrachloroplatinat – hat mir ein Zahnarzt einen Zement mit Thiomersal/Quecksilber in den Mund eingebracht. Ich habe den Zement inzwischen untersuchen lassen und festgestellt, dass u.a. auch Cadmium, Blei, Gallium, Palladium enthalten ist (siehe bitte Befund!).

 

Das BfArM schreibt mir auf meine Anfrage „Darf der Zement in Deutschland verwendet werden?“:

 

„Es zeigt sich das für einen Zink-Phosphat-Zement übliche Bild; alle der genannten Elemente außer Zink liegen in ihrem Anteil unter 0,01%. In der aktuellen internationalen Norm zu zahnärztlichen Zementen  mit Säure-Basis-Abbindung (ISO/DIS 9917-1) wird ein maximaler Bleigehalt von 100mg/kg (dies wären 100000µg/kg) angegeben. Petralit erfüllt somit diese normative Vorgabe zur Zusammensetzung.“

 

Zur enthaltenen Cadmiumkonzentration äußert man sich aber nicht! Ich habe diesbezüglich nochmals nachgefragt, aber bisher keine Antwort erhalten. Können Sie mir sagen, ob Cadmium überhaupt in Zahnzementen enthalten sein darf – wenn ja – in welchen Konzentrationen?

 

Multi-Element-Analyse des Materials (Zahnzement):

 

Blei                               41000   µg/kg

Cadmium                       65000   µg/kg

Kobalt                            < 250   µg/kg

Gallium                          11700   µg/kg

Gold                              < 250   µg/kg

Indium                             <250   µg/kg

Kupfer                             2200   µg/kg

Molybdän                          550   µg/kg

Palladium                        6200   µg/kg

Platin                              <250   µg/kg

Silber                                370   µg/kg

Thallium                          <250   µg/kg

Wismut                              580   µg/kg

Zink                        156000000   µg/kg

Zinn                                  920   µg/kg

Quecksilber                   95000   µg/kg

 

Antwort:

Zahnärzte haben totale Narrenfreiheit – sonst dürften sie nicht flüssiges Quecksilber mit Totenkopf in den Kopf

Implantieren.

Ich liess mir alle Zähne ziehen, um nie mehr auf irgendwelche Ignoranten angewiesen zu sein!