Zahnarzt pfuschte wenn
Amalgam schadete
Nach dem neuesten Statement
des Gesundheitsministeriums vom 4.10.06 (Dr.Günter Siegemund
116-96/Daunderer/06) ist ausschließlich
der Zahnarzt schuld, wenn Amalgam zu Schäden geführt hat. Gegenanzeige für Amalgam als Zahnflickstoff
ist eine nachgewiesene Allergie.
„Es kann davon ausgegangen
werden, dass alle Anwender des Medizinproduktes Amalgam in ausreichendem Maße
informiert sind. Eine umfassende Information von Zahnärzten und Patienten ist
nicht zuletzt durch die aktuelle Informationsschrift des BfArM „Amalgame in der
zahnärztlichen Therapie“. die auch auf der Homepage des BfArM veröffentlicht
ist, gewährleistet. Ordnungsgemäß gelegte Amalgamfüllungen haben keine
negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Patienten.“
Nach dem Statement von Prof.
Wirz, dem Ordinarius für Zahnmedizin in Basel ist die Voraussetzung für eine
ordnungsgemäße Amalgamversorgung :
1) Mindestens 45 Minuten Dauer (Stoppuhr!)
2) Unterfüllung
3) Polieren
Wenn diese Grundvoraussetzungen
(!) erfüllt sind, sollte Amalgam nicht schaden (was wir nicht glauben nach der
Behandlung von Wirz-Patienten).
Es ist ein unglaublicher
Anachronismus und ein Armutszeugnis für die gesamte Medizin, hochgiftiges
flüssiges Quecksilber irreversibel in den Kopfknochen des Kiefers hinein zu
füllen.
Man tut so, als ob es seit
etwa 200 Jahren keinerlei Fortschritte in der Zahnmedizin gegeben hätte und man
heute so wie vor 200 Jahren extrem hässliche, hochgiftige und minderwertige
Metalle in den Mund stopfen müsse, „weil es so billig ist“.
Arme
Zahnmedizin von gestern!