$ Zahnarzt hält seine
Strafanzeige als Eingriff in Geheimspäre
1.
14.02.2006
Strafanzeige und Strafantrag
aus allen rechtlichen Gründen stelle ich und zeige folgenden Sachverhalt an.
Meine Patientin Frau C. B. hat trotz entsprechender Aufklärung über Ihren
Zahnbefund und die medizinisch indizierten Behandlungs-alternativen zusätzlichen
Rat bei Herrn Dr. Max Daunderer im o.g. TOX CENTER
gesucht. /Anlage
Daraufhin wurde am 11.2.06 gegen
quittierte Gebühr von 50,- EUR postalisch, also ohne jede Rücksprache oder
Untersuchung der Patientin, in die laufende Behandlung konsiliarisch
eingegriffen mit ganz erheblichem Einfluss auf das notwendigerweise für jede ordnungsgemäße Behandlung
erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Behandler.
Es wurden mit einem Marker Areale in die Panorama-Röntgenaufnahme gezeichnet,
die der Behandler "ausfräsen" soll und es wird klare Empfehlung zur
Zahnextraktion gegeben. Es will sich
mir nicht erschließen, dass solches Vorgehen von den einschlägigen Berufsordnungen
der Heilberufe gedeckt sei. Ich bitte um eine entsprechende Bearbeitung bzw.
Weiterleitung, falls. eine andere Stelle für solche zuständig ist. Ich stelle
diesen Antrag auf tel. Empfehlung der Bayer.
Landesärzte- und -zahnärztekammern und bitte um einenEingangsbescheid.
Zahnarzt Dr. Karkalis,
Oppenheim
2.
Stellungnahme
TOXCENTER:
1991 hielt ich für Ihn im Auftrag einer
Bürgerinitiative einen Vortrag über Umweltgifte und Zahnflickstoffe. Dies
bedeutete für ihn den Anfang als „Amalgamspezialist".1992 tauschte er
seinem Patienten "St. K. " dessen Amalgam in Palladium
aus. Der Patient kam daraufhin schwer krank in meine Praxis. Er hatte eine
Palladium-Allergie und wurde sofort gesund nach Austausch des Materials. Dr.
Kark. sandte damals an Sie über mich
eine solche Anzeige wie obige. Das Berufsgericht (BGÄ 13/95 München) sprach
mich damals frei, weil
• es sich um die Anamnese des Patienten gehandelt
hatte und
• ein Zahnarzt berufsfremd sei und nicht nach
Ärztegesetz beurteilt wird.
Im anschließenden acht Jahre währenden Prozess mit
seinem Patienten bezichtigte er diesen, er selbst hätte den Therapie- und
Heilplan gefälscht und statt Palladium "Gold" eingesetzt,
Natürlich lag bei der Krankenkasse das Original mit seinem handschriftlichen
Vermerk "Gold wegen Allergie auf Palladium". Im Urteil
musste er die gesamten Prozesskosten tragen und dem Patienten eine
Entschädigung von 10 000.- DM zahlen;
es wurde keine Revision zugelassen wegen Eindeutigkeit. (
§ Palladium Urteil )
Den Groll über seinen
verlorenen Prozess versucht er seither vergeblich zu besänftigen.
Rückantwort:
Sehr geehrter Herr Dr. Dr.
D.,
vielen
Dank für Ihre Stellungnahme in vorbezeichneter
Angelegenheit vom 24. August 2006.
Wir verstehen Ihre Ausführungen dahingehend, dass es sich bei „Tox- Center" um einen eingetragenen Verein handle, der als gemeinnütziger Verein eine Schutzgebühr erhebe, die diesem seitens des Finanzamtes gemeinsam mit der Zahnärztekammer zur Auflage gemacht worden sei. Die Aufgabe des Vereins bestehe lediglich in der Prophylaxe und der toxikologischen Beurteilung bei Vorliegen eines Verdachtes auf eine Vergiftung. Es würden durch den Verein lediglich Hinweise gegeben werden, die dann durch den, den Anfragenden behandelnden, Arzt geklärt werden sollten. Durch den Verein finde keinerlei Handlung statt, sondern es würden lediglich Empfehlungen ausgesprochen. So sei auch bei der Patientin Ihres Kollegen, Frau C. B. , verfahren worden. Diese habe ihre Kiefer-Panorama-Röntgen-Aufnahme zur Computerauswertung an den Verein gesandt. Dort sei diese von den für den Verein tätigen Ärzten entsprechend bestimmter Programme ausgewertet worden. Nach unserem Verständnis wird hier der Anfragende ausschließlich in Vertragsbeziehungen zu dem vorstehend genannten Verein, nicht zu den für den Verein tätigen Ärzten. Der Verein als solcher unterliegt nicht den Bestimmungen der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns. Wir schließen die Angelegenheit damit ab. S.
3.
Brief Zahnarzt Dr.Karkalis
vom 15.02.2007: „Die
Veröffentlichung ist ehrenrührig und beleidigend, sie stellt einen Eingriff in
meine Geheimspäre dar. Ich fordere sie daher auf, die
Veröffentlichung unverzüglich aus dem Internet zu nehmen“
4.
Unsere Erwiderung vom 19.02.07: praxis@zahnarzt-karkalis.de
„Die Veröffentlichung ist wörtlich Ihre eigene Strafanzeige und unsere
Richtigstellung bei den Behörden sowie der Einstellungsbeschluss. Sie liegen im
Original den Behörden vor, stecken also nicht in einer „Geheimspäre“. Wenn Sie wollen, können wir
jedoch eine breite Palette weiterer Beweise Ihrer Machenschaften einem Gericht
vorlegen.
Falls sie jedoch wollen, dass wir Ihre leidige Strafanzeige löschen,
fordern wir Sie hiermit auf, bis 28.2.07 1.schriftlich sich für die bisherigen
Unterstellungen zu entschuldigen und
2. eine Unterlassungserklärung zu senden, mit der Strafbewehrung, dass
Sie bei erneuten Unterstellungen über uns
300 000 € Strafe zahlen.
TOXCENTER e.V.