Tür an Tür hatte ich als Kassenarzt und Notarzt meine toxikologische Praxis mit einem Kassen-Zahnarzt. Regelmäßig wurde ich zu Kollapszuständen gerufen und an der Tür vom blassen Zahnarzt gefragt: „Ist er/sie schon tot?“ Nötig war stets nur ein herzhafter Tritt auf die Zahnarztstuhl – Automatik: „Beine hoch, Kopf tief.“ Anfangs legte ich sofort eine Volumeninfusion und gab Sauerstoff. Später brachte meine Hilfe sogleich eine Coca-Cola-Dose aus unseren Kühlschrank mit. Nach dem schnellen Schocklagern war dies in allen Fällen völlig ausreichend.
Alle Patienten hatten Zahnschmerzen, nichts gegessen oder getrunken, hatte dank ihres Amalgams panische Angst und zudem eine Allergie auf das gerade verwendete Lokalanästhetikum. Wegen ihrer Schmerzempfindlichkeit bekamen sei besonders viel gespritzt.
Als ich als Notarzt zum zweiten Todesfall in eine andere Zahnarztpraxis – viel zu spät – gerufen wurde, fragte ich bei der Rettungsleitstelle München an, wie oft sich dies ereignet, mir wurde gesagt: „10-12 Todesfälle in Zahnarztpraxen jedes Jahr – allein in München“
In keinem Falle wurde vorher eine Schocklagerung, Infusion, Sauerstoff oder Wiederbelebung versucht.
Voraussetzung vor einer örtlichen Betäubung ist:
1) Sauerstoffflasche am Behandlungsplatz (wichtig auch zur Amalgamentfernung)
2) Infusionsständer am Behandlungsplatz
3) Notarztkoffer mit Behandlungsbeutel, Adrenalin u.a.
4) Regelmäßige Reanimationsübungen (Zahnarzt plus Personal) bei einer Rettungsorganisation (Sanitätshelferkurs)
Aus diesen Gründen macht in den USA ein Anästhesist die örtliche Narkose. Dies wird sicher auch bei uns so kommen. Bis dahin sollten wenigstens die wichtigste Minimal-Ausrüstung und Ausbildung gewährleistet sein. Zahnarztkammern kennen jedoch bis heutige keine Qualitätskontrollen für Zahnärzte.